Rechtsfrage Wehrdienst

Hallo!

Ein Bekannter von mir wurde zum Juli als Eignungsübender in
die Bundeswehr als Stabunteroffizier aufgenommen. Er hat jetzt so eine Art Probehalbjahr. Jetzt ist ihm allerdings von einer Universität mitgeteilt worden, daß sich für ihn eine Studienmöglichkeit für ihn auftun würden, die er gerne wahrnehmen möchte. Kann er jetzt noch beim Bund kündigen? Und wenn ja, wie muß er das dann machen - natürlich erst, nachdem er seinen Grundwehrdienst insgesamt durchgezogen hat? 5 1/2 Monate hat er ja schon rum. Wie sind da die rechtlichen Grundlagen? Bei seiner Einheit hat er bereits ein Kündigungsschreiben eingereicht, welches von seinem Chef vorab als „vermutlich unwirksam“ beurteilt wurde, worauf er es zurückzog, bevor es der zuständigen Personalstelle übergeben wurde. Aber Probezeit ist doch Probezeit und Eignungsübender bleicht Eignungsübender, oder?

Da es sich ja auch um eine Wehrdienstangelegenheit handelt, nehmt es mir bitte nicht übel, wenn ich diesen Beitrag noch unter dem Punkt „Militärpolitik“ poste.

Alles Gute!

Franci

Hallo,

Personalrecht war nicht mein Gebiet, aber soweit ich mich erinnere, hat nicht nur der Bund die Möglichkeit innerhalb der Probezeit zu kündigen sondern auch dein Freund.

Auf seinen Zugführer (Chef) sollte er da nicht vertrauen, da die in solchen Sachen eher bedingt kompetent sind.
ER sollte lieber gleich bei der übergeordneten Kommandobehörde
anrufen und dort die Personalstelle (A1) verlangen. Die kennen sich bestens aus.

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Hallo,
rechtlich kann ich dazu nicht viel sagen, aber man könnte sich theoretisch so blöd anstellen, daß der Bund einen nicht übernimmt. Das Zeugnis vom Bund will nach dem Studium eh keiner mehr sehen.

Cu Rene