hallo
kann mir einer von euch helfen?
es geht um folgendes: ich bin mitte septemeber in meine wohnung gezogen und habe erst bei einzug bemerkt, dass ich einen boiler (30 liter) im badezimmer habe, der für die warmwasserversorgung der gesamten 2 zimmerwohnung zuständig ist.
das warmwasser reicht gerade mal zum duschen - 3 min!!! es bleibt mir fast keine zeit zum richtigen waschen!!!
wie sieht das mietrechtlich aus? kann ich einen durchlauferhitzer verlangen??
ganz schlimm ist es, wenn man zu zweit hier ist. dann muss man im abstand von 45 min duschen, damit der andere neues warmwasser hat.
das ghet doch nicht in der heutigen zeit odeR???
habe ich da chancen auf einen durchlauferhitzer oder ähnlichem?
ueber antworten wäre ich euch dankbar. ich frier mir nämlich den hintern ab unter der dusche. 3 minuten duschen ist meienr ansicht nach eine zumutung.
enno
hallo
kann mir einer von euch helfen?
es geht um folgendes: ich bin mitte septemeber in meine
wohnung gezogen und habe erst bei einzug bemerkt, dass ich
einen boiler (30 liter) im badezimmer habe, der für die
warmwasserversorgung der gesamten 2 zimmerwohnung zuständig
ist.
das warmwasser reicht gerade mal zum duschen - 3 min!!! es
bleibt mir fast keine zeit zum richtigen waschen!!!
wie sieht das mietrechtlich aus? kann ich einen
durchlauferhitzer verlangen??
Nein, leider besteht kein Recht auf einen Durchlauferhitzer, wenn der Vermieter diesen ablehnen sollte. Ich würde dem vermieter das Problem schildern und höflich anfragen, ob er den Zustand verändern will.
ganz schlimm ist es, wenn man zu zweit hier ist. dann muss man
im abstand von 45 min duschen, damit der andere neues
warmwasser hat.
das ghet doch nicht in der heutigen zeit odeR???
habe ich da chancen auf einen durchlauferhitzer oder
ähnlichem?
Das Problem besteht darin, dass Du so die Wohnung angemietet hast und einverstanden gewesen bist. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass Du vor Abschluss eines Mietvertrages Dich in der zukünftigen Wohnung richtig umschaust und nur versteckte Mängel von Dir nicht erkennbar anzurechnen sind. Du wirst Dir, so wie im Tenor das OLG Hamm ausführt, anrechnen lassen müssen, dass es einen Normalbürger durchaus nachvollzihebar ist, wie oder um was es geht und sonst jeder auf Grund der Informationen die Chance hat nachzufragen. Ich würde sagen, es ist erkennbar, dass ein 30 Ltr. Warmwasser-Boiler nicht ausreichend ist. Also muss diese Frage vor Einzug gelöst werden, ansonsten kann nach dem Einzug kein Mangel angemeldet werden. Also verhandeln, notfalls anbieten, einen Teil der Kosten zu tragen und vereinbaren, je wie lange Di da wohnst, dass Dir jedes Jahr ein Teil der Kosten als abgewohnt berehcnet wird, wenn Du früher ausziehen solltest, entsprechend eien Erstattung erfolgt.
Gruss Günter
ueber antworten wäre ich euch dankbar. ich frier mir nämlich
den hintern ab unter der dusche. 3 minuten duschen ist meienr
ansicht nach eine zumutung.
enno