Scheidung und Unterhaltsansprüche

Von: , Frage gestellt am Di, 14. Dez 1999

Hi alle!

Folgende Situation: Mann und Frau heiraten. Nach ca. 9 Monaten beschliesst sie, dass das alles dann doch nicht das ist, was sie will, verlässt den Mann und geht ins Ausland. Die Trennung geht ohne grosse Szenen von sich, da trotz Zugewinngemeinschaft auch während der Ehe getrennte Kasse gehandhabt wurde. Es ist also klar, wem welche Möbel etc. gehören.

Dann hört er so ca. 1,5 Jahre so gut wie nichts mehr von ihr. Und plötzlich flattert ein Schrieb von nem Anwalt ins Haus, daß sie Unterhalt haben will. Angeblich ist sie krankgeschrieben und hätte ihren Job geschmissen und deshalb soll er jetzt für sie aufkommen.

Meine Frage ist jetzt natürlich, hat sie da nen Anspruch drauf? Kann eine junge, gesunde, gut ausgebildete Frau, die ihr Leben lang gut bezahlte Jobs hatte, plötzlich beschliessen, daß sie keinen Bock mehr auf Arbeit hat und sich von nem Mann aushalten lassen, mit dem sie noch nicht mal ein Jahr verheiratet war (wobei sie auch während des Zusammenlebens beträchtliche finanzielle Vorteile aus der Ehe gezogen hat)? Und wenn ja wie lange? Bis zur Scheidung oder auch nachher?
Kinder sind übrigens keine da.

Bin für jede Antwort dankbar.

Darcy

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
    Re: Scheidung und Unterhaltsansprüche

    Hallo Darcy,

    Unterhalt kann verlangt werden, wenn der geschiedene Ehepartner wegen Krankheit nicht in der Lage ist eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuführen. Dieser Anspruch gilt jedoch nur sofort ab dem Zeitpunkt der Scheidung ( wann war die, vor 1 1/2 Jahren ?)oder wenn vorher ab diesem Zeitpunkt bereits ein Unterhaltsanspruch gegeben war. Es muss also ein lückenloser Zusammenhang zwischen Scheidung und Verlangen des Unterhaltsanspruchs vorliegen.
    Abgesehen davon ist die Geltendmachung aufgrund der kurzen Ehedauer wahrscheinlich sowieso ausgeschlossen, da dies eine "grobe Unbilligkeit" darstellt.


    Viele Grüße,

    Bettina

  2. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Scheidung und Unterhaltsansprüche

    Hi Darcy,

    Ehegatten sind einander grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet. Auch, wenn sie getrennt leben. In Deinem Fall, da keine Kinder vorhanden sind, würde ich jedoch sagen, dass Du nur dann verpflichtet bist, wenn Deine Frau aus gesundheitlichen Gründen wirklich nicht arbeiten kann, nicht, wenn sie nicht will. Nach der Scheidung würde ich in Deinem Fall wegen der kurzen Dauer der Ehe einen Unterhaltsanspruch verneinen (oder höchstens so lange, wie die Ehe gedauert hat, aber auch nur, wenn sie wirklich aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann. Das muss sie beweisen!)

    Gruß,

    Delia

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