Wie verhält sich das Domain - Namen - Recht bei privaten Personen?
Da Domain-Namen eine Namensfunktion besitzen, können private Namensinhaber gegenüber Domaininhaber die Herausgabe der Domain verlangen, wenn der Inhaber als bürgerlichen Namen nicht den Domain-Namen trägt.
[…]
Die Domain kossmann.de gehört einem gewissen Herrn Mustermann, der mit dem Namen „Kossmann“ rein gar nichts zu tun hat und die Domain auch nicht nutzt (schon seit Jahren).
Verstehe ich den gefundenen Text richtig - kann ich die Herausgabe der Domain kossmann.de verlangen (ich heisse ja „Kossmann“)???
Die Domain kossmann.de gehört einem gewissen Herrn Mustermann,
der mit dem Namen „Kossmann“ rein gar nichts zu tun hat und
die Domain auch nicht nutzt (schon seit Jahren).
Verstehe ich den gefundenen Text richtig - kann ich die
Herausgabe der Domain kossmann.de verlangen (ich heisse ja
„Kossmann“)???
Ja, klar.
Es sei denn der Inhaber der Domain weist nach, daß er ein gleichgeordnetes Namens-, Marken, Firmenrecht an der Domain hat.
dann geht es auf first come first serve-Basis.
Wie die Entscheidung zu „Krupp.de“ gezeigt hat gibt es übergeordnete Interessen bei gleichen Namensrechten.
(„Weltkonzern“,„Symbol der Industriealisierung“).
Frag also höflich nach der Berechtigung der Reservierung, ansonsten verlange die Freigabe.
Da Domain-Namen eine Namensfunktion besitzen, können private
Namensinhaber gegenüber Domaininhaber die Herausgabe der
Domain verlangen, wenn der Inhaber als bürgerlichen Namen
nicht den Domain-Namen trägt.
Verstehe ich den gefundenen Text richtig - kann ich die
Herausgabe der Domain kossmann.de verlangen (ich heisse ja
„Kossmann“)???
Hallo Tino,
Du kannst die Herausgabe der Domain verlangen. Eine andere Frage ist, wie lange Du Dich dieser dann freuen kannst. Falls es ein Unternehmen mit dem eingeführten Namen oder eine gleich lautende Wortmarke gibt, bist Du die Domain wahrscheinlich schnell wieder los.
gleichgeordnetes Namens-, Marken, Firmenrecht an der Domain
hat.
dann geht es auf first come first serve-Basis.
Wie die Entscheidung zu „Krupp.de“ gezeigt hat gibt es
übergeordnete Interessen bei gleichen Namensrechten.
(„Weltkonzern“,„Symbol der Industriealisierung“).
Frag also höflich nach der Berechtigung der Reservierung,
ansonsten verlange die Freigabe.
Viel Glück
Harry
Gibt´s da Gerichtsurteile (Privatperson gegen „Domaingrabber“ - so bezeichne ich den einfach mal)?
Kann ich dafür meinen Rechtschutz in Anspruch nehemen (wenn er nicht reagiert und ich zum Anwalt will/muss)?
Habt Ihr (in euerer Kanzlei) mit sowas Erfahrung?
Gibt´s da Gerichtsurteile (Privatperson gegen „Domaingrabber“
so bezeichne ich den einfach mal)?
Von Privatpersonen werden Sie idR nicht veröffentlicht.
Aber es gibt einige Entscheidungen, wobei die hier sehr interessant ist: http://www.netlaw.de/urteile/olgk_03.htm
Kann ich dafür meinen Rechtschutz in Anspruch nehemen (wenn er
nicht reagiert und ich zum Anwalt will/muss)?
Ruf den Rechtsschutz an, ob sowas von Dir versichert wurde.
Sollte er kein Recht am Namen haben muß er sowieso die Kosten bezahlen.
Habt Ihr (in euerer Kanzlei) mit sowas Erfahrung?
Ja, mit Abmahnungen etc.
Bei Interesse schreibe mir bitte eine e-mail.
Gibt´s da Gerichtsurteile (Privatperson gegen „Domaingrabber“
so bezeichne ich den einfach mal)?
Kann ich dafür meinen Rechtschutz in Anspruch nehemen (wenn er
nicht reagiert und ich zum Anwalt will/muss)?
Habt Ihr (in euerer Kanzlei) mit sowas Erfahrung?
hallo,
wenn du eine „normale“ rechtschutzversicherung hast dann darfst du davon ausgehen das die kostenübernahme bei marken-, urheber oder recht aus geistigem eigentum - wahrscheinlich ausgeschlossen wurde.
dies liegt darin begründet das diese verfahren nicht nur recherche- sondern auch zeit- und kostenintensiv sind.
schau am besten in den AGBs deines versicherunggebers nach oder rufe wie schon im beitrag vorher hingewiesen auf jeden fall dort an bevor du einen RA konsultierst. diese klärung mittels eines RA kostet dich mitunter (je nach zu erwartenden streitwert) in der erstberatung mal schnell DM 350, (höchst zuläßiger satz laut brago) zzgl. auslagen und MwSt.
Hi,
meine Domain „dierl.de“ ist von „Nameplanet.com“ (NameDomains, Inc. aus USA) registriert.
Sieht nach einem typischen Domaingrabber aus.
Kann ich die Herausgabe meiner Domain fordern? Falls ja, wie hat man eine Chance gegen so eine Firma, die auch noch in den USA ist.
Bin Selbstständig, habe also eine Firma und würde somit gerne „meine“ Domain haben.
Habe weder eine RSV noch Lust einen Anwalt zu bezahlen. What can I do?
Hi,
meine Domain „dierl.de“ ist von „Nameplanet.com“ (NameDomains,
Inc. aus USA) registriert.
Sieht nach einem typischen Domaingrabber aus.
Kennt er dich?
Kann ich die Herausgabe meiner Domain fordern?
Ja, sieht so aus.
Falls ja, wie
hat man eine Chance gegen so eine Firma, die auch noch in den
USA ist.
Tja, hier liegt der Hase im Pfeffer.
Du kannst in D klagen auf Freigabe, diese muß an die ausl. Firma zugestellt werden, mit viel Aufwand und Kosten.
Sollte diese sich nicht rühren, gibt es mgl.weise ein Versäumnisurteil.
Da aber diese Firma die Freigabe erklären muß bzw. die entspr. Formalitäten erledigen muß, ist eine Vollstreckung im Ausland sehr sehr schwer (was ist, wenn der Domaininhaber auf einmal nun in Papua-Neuguinea sitzt?) Die Denic hält sich aus diesen Streitigkeiten raus, sie ist nur Registrierungsbehörde.
LÖSUNG:
1.) Dispute-Antrag bei der Denic (formulare gibt es online), damit nicht mehr über die Domain verfügt werden kann.
2.) ICANN Schiedsverfahren einleiten. Siehe unter:
http:\www.netlaw.de
WICHTIG: Vorher noch die Fa. anschreiben und Herausgabe verlangen.
Bin Selbstständig, habe also eine Firma und würde somit gerne
„meine“ Domain haben.
Habe weder eine RSV noch Lust einen Anwalt zu bezahlen. What
can I do?
Allerdings wird es Dich etwas Geldkosten, die Du wahrscheinlich nicht wiedersehen wirst.