Werkvertrag erschlichen, Wintergarten 60.000,--DM

Hi @ all,

gestern berichtete mir meine gute Freundin Beate am Telefon, wie sich ein Hersteller von Wintergärten, respektive dessen Handelsvertreter, bei ihr und ihrem Lebensgefährten einen Werkvertrag über einen Wintergarten im Wert von 60.000,–DM erschlich.

Beate bekam einen Anruf. Am Telefon offerierte eine freundliche Dame, daß sie für die Firma Exakta.GmbH Fertighaus und Glasbau tätig ist, und in der Gegend Einfamilienhausbesitzer suche, die bereit sind auf Ihrem Grundstück einen Musterwintergärten für Besichtigungszwecke erstellen zu lassen.

Bei Eignung würde die Firma Exakta einen Wintergarten erstellen, der vom Hausbesitzer kostenlos genutzt werden darf und nach 8 Jahren in dessen Besitz übergehe, wenn er sich verpflichte 2 x monatlich eine Interessentenbesichtigung für die von der Firma Exacta avisierten Interessenten durchzuführen.

Es kam eine Dame die Haus und Grundstück auf Eignung inspizierte und Fotos davon machte, um diese den Architekten vorzustellen, welche bei Exakta intern checken würden, ob das Objekt geeignet sei.

Zwei Tage später das telefonische OK der Firma Exakta, man bat um einen Termin um Einzelheiten besprechen zu können.

Prompt kam zu diesem Termin ein Herr von der Firma Exakta, der sich als Verkaufsleiter vorstellte. Nochmal wurde mit meiner Freundin und deren Lebensgefährten alles oben Beschriebene besprochen und beide sollten auf einem Vertrag unterschreiben, daß sie mit der 8-jährigen Besichtigungserlaubnis einverstanden sind. Die Unterschriften wurden geleistet, der Verkaufsleiter verabschiedete sich höflich.

Nach zwei Tagen kam die Auftragsbestätigung über einen Wintergarten für 59.000,–DM. Bei Rücktritt 30 % der Verkaufssumme als Konventionalstrafe. Von einem Musterwintergarten ist nicht mehr die Rede.

Wie kommt man da wieder heraus?

wer-weiss-was?
Gruß Easy

Hi Easy,

Prompt kam zu diesem Termin ein Herr von der Firma Exakta, der
sich als Verkaufsleiter vorstellte. Nochmal wurde mit meiner
Freundin und deren Lebensgefährten alles oben Beschriebene
besprochen und beide sollten auf einem Vertrag unterschreiben,
daß sie mit der 8-jährigen Besichtigungserlaubnis
einverstanden sind. Die Unterschriften wurden geleistet, der
Verkaufsleiter verabschiedete sich höflich.

Bevor Du hier eine genauere Antwort bekommen kannst, denke ich, das eine weitere Info nötig wäre.

Was haben sie denn unterschrieben? Vertragstext bzw. „Kleingedrucktes“? Wenn sie einen Vertrag unterschrieben haben, was IMHO zwingend erforderlich gewesen sein dürfte, dann muß in selbigem doch auch die Frage der Kostenübernahme geregelt worden sein.

Nach zwei Tagen kam die Auftragsbestätigung über einen
Wintergarten für 59.000,–DM. Bei Rücktritt 30 % der
Verkaufssumme als Konventionalstrafe. Von einem
Musterwintergarten ist nicht mehr die Rede.

Wie kommt man da wieder heraus?

Das hängt davon ab, was in dem Vertrag steht. Wenn in diesem Vertrag drinsteht, das die Firma den Wintergarten auf eigene Rechnung baut und mit der Voraussetzung der Besichtigungsvereinbarung nach 8 Jahren ein Eigentümerwechsel erfolgt, dann ist die Auftragsbestätigung nicht rechtens. In diesem Fall könnten sie unter Verweis auf den Vertrag auf Einhaltung bestehen und bräuchten nicht löhnen.

Sollte aber (was ich befürchte) in dem Vertrag drinstehen, sind sie zunächst einmal daran gebunden. Unter der Voraussetzung, das darüber (die Kohle) im Vorfeld offensichtlich nicht gesprochen wurde und unter der weiteren Voraussetzung, das es aus dem Vertrag auch nicht klar und deutlich hervorgeht, wäre es eventuell sinnvoll, zu prüfen, ob hier vielleicht eine bewußte Täuschung oder wie man das auch immer nennt vorliegt. Sowas verstößt IMHO gegen die normalen Geschäftsgebahren und gegen die guten Sitten (ich glaub so nennt man das). Wenn also wirklich aus dem Vertrag nichts eindeutiges hervorgeht, würde ich mich mal mit ´nem Rechtsanwalt unterhalten.

Wenn allerdings in dem Vertrag deutlich erkennbar ist, das diese Kosten anfallen würden, dann befürchte ich mal Pech gehabt. Denn wenn dort in etwa drinsteht „zum Preis von DM 59.000,-“ oder so ähnlich, dann war von vornherein bereits bei Vertragsunterzeichnung bekannt, das es nicht „umsonst“ sein würde.

Ich bin allerdings der Meinung, das solche Geschäftsgebahren eigentlich eine Frechheit sind. Eventuell hilft ja auch ein Gang zur Verbraucherzentrale weiter.

Laß mal wissen, wie´s ausgeht. Würde mich interessieren.

Greetings and

So long.

Der Dicke MD.

Holla

Als erstes: Sofort (evtl. Fristen) zur Verbraucherberatung und zum Anwalt!

Beate bekam einen Anruf. Am Telefon offerierte eine
freundliche Dame, daß sie für die Firma Exakta.GmbH Fertighaus
und Glasbau tätig ist, und in der Gegend
Einfamilienhausbesitzer suche, die bereit sind auf Ihrem
Grundstück einen Musterwintergärten für Besichtigungszwecke
erstellen zu lassen.

Schon wieder? Das machen sie schon seit ueber 10 Jahren unter verschiedenen Namen (bekannt ist die IBRO-Bau, such mal im Netz). Vor ca. 10 (?) Jahren mussten sie eine Unterlassungserklaerung abgeben, das umgehen sie jetzt, da der Vertreter ja „eingeladen“ wird. Dadurch soll wohl aus einem Haustuergeschaeft ein normales ohne Ruecktrittsrecht werden werden…

Prompt kam zu diesem Termin ein Herr von der Firma Exakta, der
sich als Verkaufsleiter vorstellte. Nochmal wurde mit meiner
Freundin und deren Lebensgefährten alles oben Beschriebene
besprochen und beide sollten auf einem Vertrag unterschreiben,
daß sie mit der 8-jährigen Besichtigungserlaubnis
einverstanden sind. Die Unterschriften wurden geleistet, der
Verkaufsleiter verabschiedete sich höflich.

Autsch! Selbst Vertraege, die mein bester Freund mir vorlegt, lese ich durch…

Aber egal, die Chancen sind brauchbar, da die Masche bekannt ist, urteilen die Richter oft im Sinne des Verbrauchers. Ist natuerlich keine Garantie. Darum sofort zum Verbraucherschutz/Anwalt und schnell und knallhart (z.B. Anzeige) reagieren. Bloss nicht zoegern, koennte teuer werden.

Gruss, Lutz

Hallo Lutz,

danke für die prompte Reaktion. Klar, geht sofort zum Anwalt resp. ist schon da. Der vermeintliche „Auftrag“ wurde vor 4 Tagen erteilt. Werde die von Dir genannte Firma mal checken, vielleicht ja identisch mit Exakta?

Holla

Als erstes: Sofort (evtl. Fristen) zur Verbraucherberatung und
zum Anwalt!

Beate bekam einen Anruf. Am Telefon offerierte eine
freundliche Dame, daß sie für die Firma Exakta.GmbH Fertighaus
und Glasbau tätig ist, und in der Gegend
Einfamilienhausbesitzer suche, die bereit sind auf Ihrem
Grundstück einen Musterwintergärten für Besichtigungszwecke
erstellen zu lassen.

Schon wieder? Das machen sie schon seit ueber 10 Jahren unter
verschiedenen Namen (bekannt ist die IBRO-Bau, such mal im
Netz). Vor ca. 10 (?) Jahren mussten sie eine
Unterlassungserklaerung abgeben, das umgehen sie jetzt, da der
Vertreter ja „eingeladen“ wird. Dadurch soll wohl aus einem
Haustuergeschaeft ein normales ohne Ruecktrittsrecht werden
werden…

Prompt kam zu diesem Termin ein Herr von der Firma Exakta, der
sich als Verkaufsleiter vorstellte. Nochmal wurde mit meiner
Freundin und deren Lebensgefährten alles oben Beschriebene
besprochen und beide sollten auf einem Vertrag unterschreiben,
daß sie mit der 8-jährigen Besichtigungserlaubnis
einverstanden sind. Die Unterschriften wurden geleistet, der
Verkaufsleiter verabschiedete sich höflich.

Autsch! Selbst Vertraege, die mein bester Freund mir vorlegt,
lese ich durch…

Klar, die Begeisterung hat die Beiden natürlich geblendet. Außerdem dürfte der Verkaufsleiter rethorisch fit gewesen sein und wußte wie man suggestiv ans Ziel kommt.

Aber egal, die Chancen sind brauchbar, da die Masche bekannt
ist, urteilen die Richter oft im Sinne des Verbrauchers. Ist
natuerlich keine Garantie. Darum sofort zum
Verbraucherschutz/Anwalt und schnell und knallhart (z.B.
Anzeige) reagieren. Bloss nicht zoegern, koennte teuer werden.

Denke auch, daß man hier mit einer Betrugsanzeige schon zum Selbstschutz nicht zögern sollte.

Vielen Dank für Deine Meinung,Lutz.

Gruß Easy

Hi Dicker,

im Vertrag steht alles so geschrieben, daß er für die Firma (lt. Rechsanwalt meiner Freundin) zunächst einmal wasserdicht ist.
Es ist ein Kaufvertrag mit ganz anderem Inhalt, als im Gespräch.
Natürlich muß man meiner Freunding vorwerfen, daß sie die Unterschrift geleistet hat, ohne nachzulesen ob das Versprochene und der schriftliche Vertrag identisch sind, nur helfen Vorwürfe ja nicht weiter. Das Ding ist nun einmal passiert, und wenn man ihr noch so oft erzählt wie blöd das von ihr war.

Werde Dich über den Ausgang informieren.

Gruß Easy

Prompt kam zu diesem Termin ein Herr von der Firma Exakta, der
sich als Verkaufsleiter vorstellte. Nochmal wurde mit meiner
Freundin und deren Lebensgefährten alles oben Beschriebene
besprochen und beide sollten auf einem Vertrag unterschreiben,
daß sie mit der 8-jährigen Besichtigungserlaubnis
einverstanden sind. Die Unterschriften wurden geleistet, der
Verkaufsleiter verabschiedete sich höflich.

Bevor Du hier eine genauere Antwort bekommen kannst, denke
ich, das eine weitere Info nötig wäre.

Was haben sie denn unterschrieben? Vertragstext bzw.
„Kleingedrucktes“? Wenn sie einen Vertrag unterschrieben
haben, was IMHO zwingend erforderlich gewesen sein dürfte,
dann muß in selbigem doch auch die Frage der Kostenübernahme
geregelt worden sein.

Nach zwei Tagen kam die Auftragsbestätigung über einen
Wintergarten für 59.000,–DM. Bei Rücktritt 30 % der
Verkaufssumme als Konventionalstrafe. Von einem
Musterwintergarten ist nicht mehr die Rede.

Wie kommt man da wieder heraus?

Das hängt davon ab, was in dem Vertrag steht. Wenn in diesem
Vertrag drinsteht, das die Firma den Wintergarten auf eigene
Rechnung baut und mit der Voraussetzung der
Besichtigungsvereinbarung nach 8 Jahren ein Eigentümerwechsel
erfolgt, dann ist die Auftragsbestätigung nicht rechtens. In
diesem Fall könnten sie unter Verweis auf den Vertrag auf
Einhaltung bestehen und bräuchten nicht löhnen.

Sollte aber (was ich befürchte) in dem Vertrag drinstehen,
sind sie zunächst einmal daran gebunden. Unter der
Voraussetzung, das darüber (die Kohle) im Vorfeld
offensichtlich nicht gesprochen wurde und unter der weiteren
Voraussetzung, das es aus dem Vertrag auch nicht klar und
deutlich hervorgeht, wäre es eventuell sinnvoll, zu prüfen, ob
hier vielleicht eine bewußte Täuschung oder wie man das auch
immer nennt vorliegt. Sowas verstößt IMHO gegen die normalen
Geschäftsgebahren und gegen die guten Sitten (ich glaub so
nennt man das). Wenn also wirklich aus dem Vertrag nichts
eindeutiges hervorgeht, würde ich mich mal mit ´nem
Rechtsanwalt unterhalten.

Wenn allerdings in dem Vertrag deutlich erkennbar ist, das
diese Kosten anfallen würden, dann befürchte ich mal Pech
gehabt. Denn wenn dort in etwa drinsteht „zum Preis von DM
59.000,-“ oder so ähnlich, dann war von vornherein bereits bei
Vertragsunterzeichnung bekannt, das es nicht „umsonst“ sein
würde.

Ich bin allerdings der Meinung, das solche Geschäftsgebahren
eigentlich eine Frechheit sind. Eventuell hilft ja auch ein
Gang zur Verbraucherzentrale weiter.

Laß mal wissen, wie´s ausgeht. Würde mich interessieren.

Greetings and

So long.

Der Dicke MD.

Lutz, Du hattest den richtigen Riecher!

Schon wieder? Das machen sie schon seit ueber 10 Jahren unter
verschiedenen Namen (bekannt ist die IBRO-Bau, such mal im
Netz). Vor ca. 10 (?) Jahren mussten sie eine
Unterlassungserklaerung abgeben, das umgehen sie jetzt, da der
Vertreter ja „eingeladen“ wird. Dadurch soll wohl aus einem
Haustuergeschaeft ein normales ohne Ruecktrittsrecht werden
werden…

Da hattest Du den richtigen Riecher, Lutz. Hier ein Google-Link der mitteilt, daß die von Dir erwähnte IBRO-Bau und Exakta, um die es hier explizid geht, der gleiche Sauhaufen ist:

http://www.stadtsparkasse-goslar.de/ndsspi/nf/wigar1…

Ich denke, so hat meine Freundin schon mal eine bessere Chance überhaupt was zu unternehmen.

Gruß Easy