Sexuelle Belaestigung per E-Mail-Joke?

Liebe Expertinnen und Experten,
dieser Tage hat mir jemand von folgendem Fall berichtet:

* Kollegin Schmidt (Name erfunden) bittet Kollegin Meier um Weiterleitung eines viel bejubelten E-Mail-Jokes.

* Als Schmidt ihn dann in ihrer Mehlbox hat, findet sie den Witz alles andere als komisch, geht einen Monat spaeter(!) zum Vorgesetzten und zeigt die witzeversendende Kollegin Meier wegen sexueller Belaestigung an. (Da stellt sich die Frage, ob die gute Frau vier Wochen gebraucht hat, um den Joke zu kapieren …)

* Resultat: Eine Abmahnung an die Witzeversenderin Meier wegen sexueller Belaestigung.

Irgendwie fass ich das alles nicht! Das klingt verflixt nach einem Fall von Barbara Salesch :smile: Soll aber so passiert sein. Jetzt frag ich mich:

* Gibt’s denn ueberhaupt eine sexuelle Belaestigung von Hetero-Frau zu Hetero-Frau? Braucht’s fuer Anzueglichkeiten nicht einen potenziellen Geschlechtspartner?

* Kann man einen Vorfall zu einem beliebigen spaeteren Zeitpunkt zur sexuellen Belaestigung erklaeren und anzeigen?

* Und wie isses, wenn der Empfaenger um Aushaendigung anstoessigen Materials ausdruecklich gebeten hat? Ist das auch Belaestigung? Ich trau mich schon gar keine geschmacklosen Jokes mehr zu verschicken …

BTW: Das ist in Deutschland passiert, nicht in Amerika!

Hallo Edith,

sexuelle Belästigung gehört zu einem der schwierigsten arbeitsrechtlichen Problemen. Der Gesetzgeber hat zwar ein Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung erlassen (Beschäftigtenschutzgesetz), aber besonders erhellend ist dies auch nicht.

* Gibt’s denn ueberhaupt eine sexuelle Belaestigung von
Hetero-Frau zu Hetero-Frau? Braucht’s fuer Anzueglichkeiten
nicht einen potenziellen Geschlechtspartner?

Sexuelle Belästigung hat oft nichts mit Sex zu tun. Es wird über diesen Weg nur versucht Macht auszuüben. Deshalb ist die sexuelle Ausrichtung des Belästigers uninteresant. Deshalb wird dies im Gesetz auch nicht unterschieden.

§ 2 Schutz vor sexueller Belästigung
(1)…
(2) Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Dazu gehören

  1. sexuelle Handlungen und Verhaltensweisen, die nach den strafgesetzlichen Vorschriften unter Strafe gestellt sind, sowie
  2. sonstige sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalt, sowie Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen, die von den Betroffenen erkennbar abgelehnt werden.
    (3)…

Also: Bemekungen sexuellen Inhalts (auch per E-Mail) kann Belästigung sein, diese muß aber erkennbar abgelehnt werden. Da die eine Kollegin offenbar das E-Mail eingefordert hat, womöglich mit der Kenntnis des Inhalts, ist dies meiner Meinung nach keine Belästigung.
Die abgemahnte Kollegin sollte vielleicht gegen die Abmahnung vorgehen.

* Kann man einen Vorfall zu einem beliebigen spaeteren
Zeitpunkt zur sexuellen Belaestigung erklaeren und anzeigen?

Ein Zeitpunkt wann die Anzeige einzugehen hat ist nicht festgelegt. Macht bei echter sexueller Belästigung auch Sinn, denn oft dauert es sehr lange bis ein Opfer den Mut hat sich zu outen.

* Und wie isses, wenn der Empfaenger um Aushaendigung
anstoessigen Materials ausdruecklich gebeten hat? Ist das auch
Belaestigung? Ich trau mich schon gar keine geschmacklosen
Jokes mehr zu verschicken …

Damit sollte man in der Tat einigermaßen vorsichtig sein. Im § 3 heißt es ausdrücklich: Ein Beschwerderecht besteht wenn sich Personen belästigt „fühlen“.
Was für Dich ein Witz sein mag, ist für andere möglicherweise etwas anderes. Deshalb sollte man den Gegenüber schon sehr genau kennen, wenn Mann oder Frau solche Witze loslässt.

BTW: Das ist in Deutschland passiert, nicht in Amerika!

In Amerika gibs daür einen Prozess mit Millionenforderung. Bei uns eine Abmahnung.
Mein Chef hat einen Arbeitnehmer wegen einer echten sexuellen Belästigung ohne Abmahnung entlassen. Hat dann den Kündigungsschutzprozess verloren und musste das Schw… wieder einstellen.

Mit Grüßen
Michael

Hallo Edith,

also ich gehe da nicht näher auf den Rest ein, da jede Form von sexueller Belästigung ob gleichgeschlechtlich oder zwischen unterschiedlichen Geschlechtern nicht hinzunehmen ist.

Etwas ganz anderes ist hier noch zu beachten. Ausser der sexuellen Belästigung kommt hier ein Verstoss gegen die Treuepflichten gegenüber dem Arbeitgeber hinzu. Innerhalb eines Unternehmens, eines Büros, werden keine PCs aufgestellt, damit am Arbeitsplatz eMails durch die Gegend geschickt werden können, die nichts mit der Arbeit zu tun haben. Ich hätte eine Abmahnung mit der Androhung - im Wiederholungsfall die Kündigung auszusprechen - ausgesprochen. Man muss sich manchmal wundern, zu was Kollegen und Kolleginnen untereinander fähig sind. Im übrigen kann auch ein Mann von einer Frau am Arbeitsplatz sexuell belästigt werden. Zwischenzeitlich keine Seltenheit.

GRuss Günter

Moien!

Dies ist natürlich ganz klar keine sexuelle Belästigung. Das Problem wird aber sein, daß die Kollegin abstreiten wird die Mail „bestellt“ zu haben.
Desweiteren ist es natürlich Mumpitz, das dies ein Verstoß gegen die Treuepflicht ist - wer das behauptet kennt sich net in der Praxis aus.

Natürlich könnte Meier (bis du dat etwa ;o))) jetzt gegen die Abmahnung vorgehen, denn selbst wenn Schmidt alles abstreitet wäre die sexuelle Belästigung äußerst fraglich. Bringen würde dies allerdings nichts, denn eine Abmahnung würde - sofern es auf Grund eines nochmaligen gleichartigen Verstoßes zur Kündigung kommt - eh im Prozeß auf ihre Berechtigung geprüft, sodaß es wenig Sinn macht, dies jetzt schon zu tun.

Meier sollte ein kurzes Schreiben an den Chef schicken, indem sie den Sachverhalt schildert und der Abmahnung widerspricht. Sollte es dann irgendwann vor Gericht gehen liegt dieses Schreiben vor. zu empfehlen wäre auch ein Gespräch mit dem Chef um die Angelegenheit zu klären.

Bernd

Vielen Dank an alle!
Ja, das mit der Treuepflicht haette mir auch am ehesten
eingeleuchtet. Wenn der AG gesagt haette: „Wie bitte? Was
schicken Sie denn waehrend der Arbeitszeit mit dem Buero-PC
fuer ein Gelumpe durch die Gegend? Das hoert aber auf!“

Aber das mit der Belaestigung, das ist ja ein juristisches
Minenfeld! Am sichersten ist wohl, man vermeidet im Job jedes
private Wort und erzaehlt den Kollegen nicht mal auf deren
Bitten hin was … schon gar keinen Witz. Denn wenn ihnen der
Inhalt der Botschaft - oder deine Nase - nicht gefaellt, rennen
sie zum Chef, und du bist wegen Belaestigung den Job los.

Irgendwie mag ich es nicht besonders, wenn mit sinnvollen und
gut gemeinten Einrichtungen Amok gelaufen wird.

Nee, ich war’s nicht!
Danke!

Nee, ich hab mit dem Fall persoenlich nix zu tun. Er wurde in
einem Jobportal diskutiert, und das Thema hat mich nicht mehr
losgelassen. Bei meiner Vorliebe fuer schwarzen Humor und Jokes
jenseits der Geschmacksgrenze haette mir das naemlich durchaus
passieren *koennen*.