Hallo Edith,
sexuelle Belästigung gehört zu einem der schwierigsten arbeitsrechtlichen Problemen. Der Gesetzgeber hat zwar ein Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung erlassen (Beschäftigtenschutzgesetz), aber besonders erhellend ist dies auch nicht.
* Gibt’s denn ueberhaupt eine sexuelle Belaestigung von
Hetero-Frau zu Hetero-Frau? Braucht’s fuer Anzueglichkeiten
nicht einen potenziellen Geschlechtspartner?
Sexuelle Belästigung hat oft nichts mit Sex zu tun. Es wird über diesen Weg nur versucht Macht auszuüben. Deshalb ist die sexuelle Ausrichtung des Belästigers uninteresant. Deshalb wird dies im Gesetz auch nicht unterschieden.
§ 2 Schutz vor sexueller Belästigung
(1)…
(2) Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Dazu gehören
- sexuelle Handlungen und Verhaltensweisen, die nach den strafgesetzlichen Vorschriften unter Strafe gestellt sind, sowie
- sonstige sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalt, sowie Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen, die von den Betroffenen erkennbar abgelehnt werden.
(3)…
Also: Bemekungen sexuellen Inhalts (auch per E-Mail) kann Belästigung sein, diese muß aber erkennbar abgelehnt werden. Da die eine Kollegin offenbar das E-Mail eingefordert hat, womöglich mit der Kenntnis des Inhalts, ist dies meiner Meinung nach keine Belästigung.
Die abgemahnte Kollegin sollte vielleicht gegen die Abmahnung vorgehen.
* Kann man einen Vorfall zu einem beliebigen spaeteren
Zeitpunkt zur sexuellen Belaestigung erklaeren und anzeigen?
Ein Zeitpunkt wann die Anzeige einzugehen hat ist nicht festgelegt. Macht bei echter sexueller Belästigung auch Sinn, denn oft dauert es sehr lange bis ein Opfer den Mut hat sich zu outen.
* Und wie isses, wenn der Empfaenger um Aushaendigung
anstoessigen Materials ausdruecklich gebeten hat? Ist das auch
Belaestigung? Ich trau mich schon gar keine geschmacklosen
Jokes mehr zu verschicken …
Damit sollte man in der Tat einigermaßen vorsichtig sein. Im § 3 heißt es ausdrücklich: Ein Beschwerderecht besteht wenn sich Personen belästigt „fühlen“.
Was für Dich ein Witz sein mag, ist für andere möglicherweise etwas anderes. Deshalb sollte man den Gegenüber schon sehr genau kennen, wenn Mann oder Frau solche Witze loslässt.
BTW: Das ist in Deutschland passiert, nicht in Amerika!
In Amerika gibs daür einen Prozess mit Millionenforderung. Bei uns eine Abmahnung.
Mein Chef hat einen Arbeitnehmer wegen einer echten sexuellen Belästigung ohne Abmahnung entlassen. Hat dann den Kündigungsschutzprozess verloren und musste das Schw… wieder einstellen.
Mit Grüßen
Michael