Auto als 'Geisel'?

Hi!

Es wurde hier zum Thema Autoreparatur eine Frage gestellt.
Ein Teil einer Antwort war, man solle im Zweifel die Reparaturrechnung unter Vorbehalt bezahlen. Nichts zu bezahlen würde nichts nützen, denn der Wagen könne ja von der Werkstatt „als Geisel genommen“ werden.

Nun meine Frage(n):

1.) ist es rechtens, daß eine Autowerkstatt einen Wagen so lange behält, bis die Rechnung bezahlt ist?
2.) Was wäre, wenn man die Kiste zunächst mal mit dem Zweitschlüssel abholt und
a) parallel in einer angemessenen Frist bezahlt oder
b) der Rechnung bei nicht korrekter Ausführung der Arbeiten widerspricht und die Zahlung zunächst verweigert?

Grüße,

Mathias

Hi,
dem Mechaniker steht, soweit er als Werkunternehmer tätig wird, z.b. durch Ausbesserung / Reparatur tatsächlich ein Pfandrecht am Kfz zu, um seine Forderungen aus dem Vertrag zu sichern.

Würde man den Wagen ohne die erforderliche Genehmigung abholen, würde man u.U. mit verbotener Eigenmacht handeln. Der Kfz-Meister kann sich dagegen wehren -tatsächlich- mit Gewalt oder
-rechtlich- per Klage auf Wiedereinräumung des Besitzes.

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