Rücktritt von Kaufvertrag

Hallo ihr Wissenden!

Ich habe 'mal gelernt, daß man von jedem Kaufvertrag binnen 14 Tage zurücktreten kann. Ist dies richtig? und gilt dies auch beim Kauf T-D1 Prepaid Card?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank im vorraus
Uwe

Hallo!

Ich bin zwar kein absoluter Fachmann, aber meines Wissens ist es so, dass Du nur binnen 14 Tagen von einem Kaufvertrag zurücktreten kannst, wenn es sich um ein sog. Haustürgeschäft handelt. Das würde also bedeuten, dass der TD1 Mensch bei Dir geklingelt hat und Dir ein Handypacket aufgeschwatzt hat.
Ansonsten ist der Vertrag wohl wasserdicht und nicht mehr rückgängig zu machen.

So long!

Michael

Hallo Uwe,

ich bin zwar kein Experte, weiß aber, dass zur Beantwortung der Frage noch weitere Details notwendig sind:

Wo wurde die Karte gekauft (Geschäft, Haustüre, Online…)? Da gibt es nämlich unterschiedliche Rechte in unterschiedlichen Gesetzen (Fernabsatzgesetz, Gesetz über Haustürgeschäfte usw.).

Hast Du die Karte schon ausgepackt und benutzt? Wenn ja - dann kannst Du die Rückgabe so ziemlich vergessen, denn damit hast Du ja bewiesen, dass der Kauf mit Absicht getätigt wurde. Wenn sie originalversiegelt und unbenutzt ist: Sprich mit dem Händler.

Gibt es einen technischen Defekt bzw. einen Service, der nicht funktioniert? Dann hat der Händler erst einmal das Recht zur Nachbesserung (neue Karte) und Du hast nicht gleich das Recht auf Rückgabe.

Grüße

Alex

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo ihr Wissenden!

Ich habe 'mal gelernt, daß man von jedem Kaufvertrag binnen 14
Tage zurücktreten kann. Ist dies richtig?

Wo hast du denn das gelernt ? Es stimmt nämlich nicht !
Man kann von Kaufverträgen nur unter ganz bestimmten Umständen zurücktreten; die bekanntesten sind wohl der Kauf an der Haustür oder die Bestellung beim Versandhandel. In diesen beiden Fällen kann man die unbenutzte Ware innerhalb 14 Tagen gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben. Bei Kauf in einem Geschäft ist der Kaufvertrag bindend und nicht rückgängig zu machen, es sei denn die Ware wäre defekt oder nicht zum vorbestimmten Zweck geeignet (um nur zwei Gründe zu nennen).

Danke an alle für die Antworten
Uwe