Arglistige Täuschung?!

Hallo ihr alle zusammen,
eine kleine Frage, ich habe letztens bei einer Internet Auktion eine Gucci Handtasche ersteigert. Ich habe gezahlt, die Tasche kam (zwar ein wenig spät, aber immer hin). Nur leider ist diese Tasche kein Original, wie in dem Artikel zu lesen war.

Ich habe der Frau mittlerweile auch schon geschrieben, das diese Tasche kein Original ist.

Soweit ich mich entsinnen kann wäre das arglistige Täuschung (obwohl es natürlich sein kann das sie dachte es sei ein Original), also ein nichtiges Rechtsgeschäft.

Das Internet Auktionsportal spricht sich in seinen AGB´s frei,
da der Vertrag ja nur zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen wurde,
also geht es nur zwischen den Vertragsparteien.

Da ich durch die Gesetzestexte nicht so ganz durchblicke, wäre es super wenn es hier jemanden gibt der mir einen Tip geben kann.

Herzlichen Dank schonmal im Vorraus
Nicole

Hallo Nicole,

wir wollen mal unterstellen daß die Verkäuferin in gutem Glauben gehandelt, also der Meinung war daß es sich um eine echte Gucci handelt.

Hat Sie die Tasche als „Original Gucci“ angeboten ? Dann ist das Geschäft nichtig und sie muß dir dein Geld gegen Rückgabe der Tasche zurückzahlen, auch wenn die Verkäuferin selbst einem Irrtum unterlegen war.

Denn du mußtest annehmen (aufgrund der Angebotsbeschreibung) eine echte Tasche erwerben zu können.

Hast du ihr schon geschrieben und dein Geld zurück verlangt ? Drucker dir auch die Angebotsbeschreibung aus und bewahre sie als evtl. Beweismittel auf.