Motor laufen lassen

Hallo Leute,

sicher hat es jeder schon erlebt, am Straßenrand parkt ein Fahrere in seinem ein KFZ mit laufendem Motor. Erstmal nicht allzu dramatisch. Doch wie sieht das aus, wenn der Fahrer den Motor zum Wärmen laufen läßt und das über eine längere Zeit, sagen wir mal > 10 Minuten? Als Autofahrer bin ich grundsätzlich dazu gehalten, z.B. bei langen Rotphasen (Ampel) den Motor abzustellen. Dies gilt doch wohl erst recht beim stehenden / parkenden KFZ. Als Ausnahme kenne ich nur LKWs, wennn sie den Motor für Kühlanlagen etc. laufen lassen müssen.

Wer von Euch kennt sich in diesen Regelungen aus und könnte mir da weiter helfen?

Vielen Dank + Gruß,

Michael

Hallo Leute,

sicher hat es jeder schon erlebt, am Straßenrand parkt ein
Fahrere in seinem ein KFZ mit laufendem Motor. Erstmal nicht
allzu dramatisch. Doch wie sieht das aus, wenn der Fahrer den
Motor zum Wärmen laufen läßt und das über eine längere Zeit,
sagen wir mal > 10 Minuten? Als Autofahrer bin ich
grundsätzlich dazu gehalten, z.B. bei langen Rotphasen (Ampel)
den Motor abzustellen. Dies gilt doch wohl erst recht beim
stehenden / parkenden KFZ. Als Ausnahme kenne ich nur LKWs,
wennn sie den Motor für Kühlanlagen etc. laufen lassen
müssen.

Wer von Euch kennt sich in diesen Regelungen aus und könnte

mir da weiter helfen?

StVO:

§ 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und
vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere
verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und
Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und
Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn
andere dadurch belästigt werden.

I. Unnötiger Lärm wird auch verursacht durch

  1. unnötiges Laufenlassen des Motors stehender Fahrzeuge,
  2. Hochjagen des Motors im Leerlauf und beim Fahren in niedrigen
    Gängen,
  3. unnötig schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim
    Anfahren,
  4. zu schnelles Fahren in Kurven,
  5. unnötig lautes Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben und
    Kofferraumdeckeln.
    II. Vermeidbare Abgasbelästigungen treten vor allem bei den in
    Nummer 1 bis 3 aufgeführten Ursachen auf.

Nach Satz 1 ist tatbestandsmäßig
a) das unnötige (vermeidbare) Lärmen (z. B. Reifenquietschen bei
Kurvenfahrt oder beim Beschleunigen – vgl. OLG Köln in VRS 63,
379) und
b) die vermeidbare Abgasbelästigung durch unnötiges Laufenlassen
des Motors (KG in VRS 63, 390) oder durch stark qualmende
Dieselabgase
ohne daß es der Feststellung einer konkreten Beeinträchtigung
bestimmter Personen bedarf (vgl. OLG Köln in VRS 72, 384). Sind
konkrete Beeinträchtigungen festgestellt, so greift zugleich § 1 (2) ein.

M.

Ich zitiere zu dieser Angelegenheit immer ganz gerne die Bedienungsanleitung meines Japaners:

„Bei großer Kälte lassen Sie den Motor vor dem Losfahren ein paar Minuten warmlaufen (außer in Deutschland)“

LOL

Daraus könnte man ja nun zweierlei entnehmen:

  1. In Deutschland nicht machen, ist verboten, oder
  2. Es ist eben nicht unnötig, da in der Betriebsanleitung empfohlen, und damit erlaubt…
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  1. Es ist eben nicht unnötig, da in der Betriebsanleitung
    empfohlen, und damit erlaubt…

Hallo,

abgesehen vom gesetzlichen Verbot ist das Anwärmen im Leerlauf auch technisch unsinnig, unabhängig davon, was in einer Betriebsanleitung steht. Es dauert sehr lange, im Stand auch nur in die Nähe der Betriebstemperatur zu kommen. Dagegen ist ein Motor bei zurückhaltender Fahrweise viel schneller warm.

Vielleicht ist es manchen Fahrern schwer zu vermitteln, daß es zwischen Losbrausen mit Vollgas und Leerlauf noch einen Mittelweg gibt. Bevor man sich mit solchen Leuten auf endlose Diskussionen einläßt, ob z. B. 1600 oder 1650 Upm angemessen sind und wie sich das bei 0°C und wie bei -10°C verhält, schreibt man eben „…im Stand warmlaufen lassen“. Aber Unsinn ist es trotzdem. Abgas wird unnötig in die Gegend geblasen, vermeidbarer Lärm erzeugt, Treibstoff vergeudet und für den Motor ist der Leerlauf auch nicht schonender als zurückhaltendes Losfahren.

Als die Leute noch DKW 3=6, Lloyd Alexander und Borgward Arabella fuhren, fanden es (fast) alle ganz normal, vor dem Losfahren die Gegend erstmal gründlich zu verpesten. Bis heute denkt man sich in manchen Ländern nichts dabei. In z. B. Polen und Rußland schaut man in ein erstauntes Gesicht des LKW- oder Taxifahrers, wenn man ihm erzählt, er möge den Motor über Nacht abschalten. Mancher Fahrer, der Ware nach D liefern soll, pflegt dann die alte Gewohnheit hier weiter.

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang

abgesehen vom gesetzlichen Verbot ist das Anwärmen im Leerlauf
auch technisch unsinnig, unabhängig davon, was in einer

Jain, kann man nicht grundsätzlich sagen. Ich hatte (bevor ich eine Standheizung hatte) bei morgendlichem Frost immer das Problem das die freigekratzte Frontscheibe nach ca. 150 bis 200m wieder zufror. Zwar nur ein dünner ‚Schleier‘, der jedoch bewirkte das ich bei Gegenverkehr oder anderen Lichtquellen nichts hab sehen können. Einfach rechts ranfahren ging nicht da ich gleich von meinem Parkplatz weg auf eine Landstraße ohne Randstreifen fahre (rechts Berg, links Bach). Ließ ich jedoch den Motor während des Freikratzens laufen reichten diese 2-3 Minuten Vorwärmung das erneute Zufrieren der Scheibe zu verhindern. Deshalb würde ich es jederzeit wieder so machen (‚würde‘ deshalb, da ich inzwischen eine Standheizung habe die das Problem löst).

Grüßle
Frank K.

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Gegen deine wieder zufrierende Scheibe gibt es ein gutes Mittel.

z.B. beim Praktiker-Markt bekommt man ein Tuch, das gegen das wieder zufrieren hilft. Einmal von innen auf die Windschutzscheibe auftragen und gut ist. Kosten ca. 4,99 DM

MfG

Kossi

Hallo Kossi!

Gegen deine wieder zufrierende Scheibe gibt es ein gutes
Mittel.

z.B. beim Praktiker-Markt bekommt man ein Tuch, das gegen das
wieder zufrieren hilft. Einmal von innen auf die
Windschutzscheibe auftragen und gut ist. Kosten ca. 4,99 DM

Dein Wundermittel in allen Ehren, aber SOO toll wirkt das Zeug doch nicht…
Bei -10°C friert auch mit diesem Zeug dein Atem direkt wieder auf der Windschutzscheibe fest, wenn sie nicht wenigstens ein ganz kleines bißchen angewärmt ist!
Außerdem hatte ich sauch häufiger das Phänomen, das sich auch AUSSEN auf der Scheibe sofort wieder ein gefrierender Beschlag bildet, und da helfen Chemikalien so gut wie gar nicht.

Schönen Gruß von
Robert
*der sich für seinen Alltagswagen auch eine Standheizung gegönnt hat - wegen der Sicherheit!*

Hi Kossi

netter Tip, aber wirkungslos da die Scheibe von außen wieder zugefroren ist. Ein Phänomen, welches in der Nähe von Gewässern (in meinem Fall Fluß neben der Straße) durchaus öfters zu beobachten ist.

Gruß
Frank K.

Hallo Frank,

man muß es wohl selbst erleben: losgefahren mit freien Scheiben, und 2 Minuten später sieht man nichts mehr, weil die Scheibe mit einem undurchsichtigem Reif belegt ist. In dem Moment wo einem ein Auto entgegenkommt verliert man fast komplett die Orientierung, Radfahrer o.ä. würde man glatt plattfahren.
Da sind dann die Belehrungen über den „unnötig“ laufenden Motor so lästig und überflüssig wie Mücken wie im Sommer.

bis denne
Thomas

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Moin,

ich muß Dir Recht geben. Heute morgen ging fast gar nichts mehr.

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Kossi