Leitungswasser im Restaurant und 'Notdurft'

Hallo, Ihr Lieben,

ich hab da mal ein kleine rechtliche Frage…
Es geht für mich hierbei um einen Flasche schönen teuren Rotwein :wink:

Ich hab mit meinem Chef folgendes gewettet:
In einem Restaurant ist der Besitzer rechtlich dazu verpflichtet, wenn man Kunde ist, dh. auch etwas anderes zu sich nimmt, einem Leitungswasser gratis zu servieren, wenn man es wünscht.
Stimmt das, oder sit das nur ein Mär? Oder machen das die Kellner halt aus Höflichkeit dem Kunden gegenüber?

Desweiteren haben wir gewettet:
Ein Restaurant ist dazu rechtlich verpflichtet, jemanden, der nicht Kunde des Restaurants ist, d.h. nicht zu sich nimmt, bei sich auf Toilette zu lassen aufgrund des „Notdurft-Gestztes“ o.ä…
Wie stehts hiermit? Ich erinnere mich davon gehört zu haben, Bin mir aber nicht sicher, ob dieses Gesetz noch stimmt.

Wenn Ihr was dazu findet wäre es supertoll, wenn ihr mir Gestzbuch un Paragraphen nennen könntet, damit die Sachen belegt werden können.

Vielen, vielen lieben Dank im Voraus!

Grüße an alle,
Sulyana

Moien!

Hallo, Ihr Lieben,

ich hab da mal ein kleine rechtliche Frage…
Es geht für mich hierbei um einen Flasche schönen teuren
Rotwein :wink:

Ich hab mit meinem Chef folgendes gewettet:
In einem Restaurant ist der Besitzer rechtlich dazu
verpflichtet, wenn man Kunde ist, dh. auch etwas anderes zu
sich nimmt, einem Leitungswasser gratis zu servieren, wenn man
es wünscht.
Stimmt das, oder sit das nur ein Mär? Oder machen das die
Kellner halt aus Höflichkeit dem Kunden gegenüber?

reines Märchen…

Desweiteren haben wir gewettet:
Ein Restaurant ist dazu rechtlich verpflichtet, jemanden, der
nicht Kunde des Restaurants ist, d.h. nicht zu sich nimmt, bei
sich auf Toilette zu lassen aufgrund des „Notdurft-Gestztes“
o.ä…
Wie stehts hiermit? Ich erinnere mich davon gehört zu haben,
Bin mir aber nicht sicher, ob dieses Gesetz noch stimmt.

Das Gesetz existiert noch, wobei es Ausnahmen gibt, wenn die Toiletten aus hygenischen Gründen nur für das Personal bestimmt sind. In Restaurants dürfte das schwerlich zu finden sein ;o))

Bernd

‚Notdurft‘
Hallo,

…aufgrund des „Notdurft-Gestztes“

Das Gesetz existiert noch,

Wo steht denn das Gesetz? Wie heißt es (wirklich)? Welcher §?

Dank und Gruß
Lothar

Leitungswasser/Toilette/Gaststätte/Verband fragen
Hallo Sulyana,

mir hat kürzliche eine Bedienung erzählt, dass es in Bayern sogar irgendeine Vorschrift gäbe, wonach jemand ausschließlich ein Glas Leitungswasser verlangen könne - und man verpflichtet sei, es ihm zu geben. Ob das so stimmt oder nicht, weiß ich nicht.

Wegen Deiner beiden Fragen und evtl. rechtlicher Grundlage würde ich hier fragen - wenn’s einer weiß, dann die:

http://www.gastrofuehrer.de/verband/hogaverb.htm
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband

http://www.bhg-online.de/
Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband
[EDIT: Auf Wunsch des Verbandes hier der aktuelle Link: http://www.dehoga-bayern.de ]

… und sag’s uns dann, ok?

Viele Grüße
Gitte,

die bisher überall anstandslos
Leitungswasser erhalten hat

Ein Restaurant ist dazu rechtlich verpflichtet, jemanden, der
nicht Kunde des Restaurants ist, d.h. nicht zu sich nimmt, bei
sich auf Toilette zu lassen aufgrund des „Notdurft-Gestztes“

Das Gesetz existiert noch, wobei es Ausnahmen gibt, wenn die
Toiletten aus hygenischen Gründen nur für das Personal
bestimmt sind. In Restaurants dürfte das schwerlich zu finden
sein ;o))

Hallo,

glaube mich erinnern zu können, daß es ein „Notdurfgesetz“ nie gab. Gaststätten allerdings sind verpflichtet, eine Toilette zur Verfügung zu stellen, für Gäste eben. Geld verlangen dürfen allerdings nur ÖFFENTLICHE Toiletten, wozu ein Gasthaus nicht gehört, es muß also jedem den Zugang hierzu unentgeldlich genehmigen. Anders bei öffentlichen Toiletten, wozu auch Autobahnraststätten gezählt werden, hier darf kassiert werden.

Gruß,
Frank