das neue Schuldrecht soll ab den 1.1.02 umgesetzt werden.
a) Dabei verkürzt sich das Verjährungsrecht von 30 auf 3 Jahre. (Beispiel?, welches Recht? Schuldrecht, Steuerrecht, Rechtrecht??? Oberbegriff bitte nennen!)
b) Ausnahme bildet hier das KAUFRECHT (z.B. Nacherfüllung- bzw. Schadensersatzanspruch), in dem die Verjährung auf 2 Jahre begrenzt ist. Wo ist der Unterschied zw. a) und b)?
Wozu gehört das Kaufrecht? Kann mal einer bitte ein Baum aufmalen, bei dem auch ein Laie verstehen kann, was wozu gehört, was wo unterzuordnen ist, usw.
Das Privatrecht ist in vier Teile geteilt: Allgemeiner Teil, Familienrecht, Schuldrecht, Sachenrecht und Erbrecht.
Das Schuldrecht oder Obligationenrecht regelt Rechtsansprüche zwischen bestimmten Personen (sog. relative Rechte). Nicht darunter fallen zB Rechte, die gegen jedermann durchsetzbar sind und mit einer Sache verbunden sind (=Sachenrecht).
Eingeteilt werden kann das Schuldrecht wieder in vertragliches Schuldrecht (Ansprüche rühren aus Vertrag) oder außervertragliches Schuldrecht (zB Schadenersatz oder Bereicherungsrecht).
Das Steuerrecht fällt ins öffentliche Recht und gehört daher nicht zu dieser Systematik.
b) Ausnahme bildet hier das KAUFRECHT (z.B. Nacherfüllung-
bzw. Schadensersatzanspruch), in dem die Verjährung auf 2
Jahre begrenzt ist. Wo ist der Unterschied zw. a) und b)?
Das Kaufrecht ist Bestandteil des vertraglichen Schuldrechts.