Hallo Jeanny,
Ich habe bei Ebay ein schnurloses Telephon ersteigert. Der
Verkäufer hatte über 50 positive Bewertungen, ich denke kaum,
dass er defekte Ware verkauft.
Auch wenn ich immer erst mal nur an das Gute im Menschen glaube und niemandem von vorneherein etwas unterstelle, so besteht dennoch die Möglichkeit, dass der Verkäufer dieses Telefon ewig nicht mehr benutzt hat und gar nicht weiß, dass es kaputt ist ?!
Das Paket kam total zerfleddert
und offen an, ich habe es aber trotzdem angenommen (leider),…
Du sagst es selbst : leider…
da alles komplett war (konnte ich vorher überprüfen) und
intakt aussah. Die 215,- DM Nachnahme habe ich bezahlt.
Zuhause stellt sich heraus, es funktioniert nicht!
Ist denn ganz sicher, dass das Telefon auf dem Postweg kaputt ging ?
Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Telefon, das äußerlich absolut intakt ist, durch Erschütterungen oder ähnliches nur innen beschädigt wurde.
Aber das ließe sich gegebenenfalls rausstellen.
Ich also
wieder zur Post (Stichwort versichertes Paket).
Stichwort „versichertes Paket“ :
Die DPAG haftet bei einem normal versicherten Postpaket bis zu 1000 DM bei Schäden oder Verlust.
Nun muß natürlich dieser Schaden auch durch die DPAG entstanden sein, also auf dem Postweg…sonst haftet die DPAG nicht.
Wenn du also das stark demolierte Paket entgegennimmst und die Ware darin augenscheinlich heile ist, ist die Sache für die DPAG erledigt.
Und wie gesagt, es ist schon schwer vorstellbar, dass ein Telefon bei dem Transport nur innen beschädigt wurde.
Ich
habe dann nochmal erklärt bekommen, dass ein Vertrag nur
zwischen Absender und Post zustande kommt. Steht auch in den
Richtlinien, wusste ich.
Ich konnte dem Beamten aber plausibel machen, dass der
Absender jetzt ja wohl wenig unternehmen kann, denn das Geld
habe ich bezahlt, das defekte Gerät habe auch ich, und
außerdem hat unsere Post gesehen, wie das Paket aussah. Das
ganze wurde dann zurück genommen und an das Service-Center der
Post geschickt, der Beamte hat mir mündlich zugesichert, dass
ich entweder Geld oder das defekte Gerät zurückbekomme.
Da hat der Beamte aber ein wenig viel versprochen und vor allem etwas, was er nie und nimmer halten kann, da er es schlicht nicht beurteilen kann.
Nach 2 Monaten frage ich nach (zustände Filiale PAKET in
unserer Region) und bekomme die Antwort, dass das Paket wieder
zum Absender geschickt wurde. Ich müsse mich mit dem Absender
selbst einigen, außerdem hätte man bei Käufen von privat ja
sowieso keine Chance, das über die Paketversicherung
abzuwickeln!!
Das ist so nicht richtig !
Ich habe vor einiger Zeit Milchkännchen und Zuckerdose von Alessi ersteigert.
Beide Teile waren neu und original verpackt.
Das Paket kam auch sehr zerfleddert hier an - ich habe es im Beisein des Paketboten geöffnet, um einen Zeugen zu haben und ihm dann die zerbeulte Zuckerdose gezeigt.
Da ich per Vorkasse bezahlt habe und den Paketboten als Zeugen hatte, habe ich die Ware auch angenommen, trotz der Beschädigungen.
Mir wurde der volle Betrag für diese Zuckerdose erstattet, und zwar der Originalpreis (UVP von Alessi), also deutlich mehr, als ich dafür bezahlt habe.
Nun könnte man diese Dellen auch auf unzureichende Verpackung des Verkäufers zurückführen - hat die DPAG aber nicht, sondern anstandslos den Wert erstattet.
Da frage ich mich nun, was soll das ganze eigentlich mit dem
versicherten Paket, das kann man sich dann als
Privatmann ja wohl ganz sparen!!!
Nein !
Außerdem ist es gerade bei eBay Käufen auch u.a. eine Versicherung dafür, dass der Verkäufer die Ware auch wirklich abschickt.
In der Realität kann man da
wohl schon deshalb nie was gelten machen, weil sich die
Geltendmachung praktisch gar nicht koordinieren lässt (Vertrag
nur zwischen Absender und Post).
Hm…also, ich bekam ein Formular für den Verkäufer, welches ich ihm zuschickte.
Was er dann damit gemacht hat, weiß ich nicht…es hat mich auch nicht interessiert, da ich dann von der DPAG sehr schnell ein Schreiben bekam mit der Regulierung.
Hätte ich in meinem konkreten Fall eventuell noch Chancen,
wenn ich versuche, mich auf die mündliche Zusicherung des
hiesigen Postbeamten zu berufen?
Der wird einen Teufel tun und das noch einmal sagen…wie gesagt, er hat da etwas zugesichert, was gar nicht in seinem Kompetenzbereich liegt.
IMHO besteht die einzige Möglichkeit darin, das Telefon einzuschicken.
Fragt sich nur, ob es sich lohnt, denn wenn das Gerät nicht auf dem Postweg beschädigt wurde, mußt du das erst mal bezahlen.
Klar kannst du dir das Geld und auch den Kaufpreis dann vom Verkäufer zurückholen, denn in diesem Fall hätte er dir ein defektes Gerät verkauft - aber ob er dir deine Kohle auch wirklich erstattet ?
Wenn ich hier nichts falsch verstanden habe und das Telefon ist von aussen wirklich heile, solltest du dich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und ihn bitten, das Gerät zurückzunehmen und dir dein Geld zu erstatten.
Andernfalls sage ihm, du würdest es eben einschicken und dir dann auf dem Rechtsweg dein Geld zurückholen.
Viele Grüße und : Viel Erfolg !
Vanessa