Fahrerlaubnis eingezogen, frage dazu

Hallo!

Durch Trunkenheit am Steuer und Unfall in Folge wurde mir der Führerschein vor einem halben Jahr eingezogen.
Den Strafbefehl habe ich vor einer Woche bekommen, und ich soll demnach 6 Monate Sperrfrist aufgebrummt bekommen.
Weiß jemand mit Sicherheit, ob die bereits vergangenen 6 Monate angerechnet werden können ? Laut Rechtsbelehrung geht das nicht, aber viele leute meinten es ginge doch, die können es mir aber nicht 100%ig bestätigen.

Any hints ?

Gruß… Marco

Hallo Marco,

unabhängig von allem würde ich auf jeden Fall den Führerschein schon mal neu beantragen.
Wo und wie weiß ich leider auch nicht, aber was ich weiß ist das
der Amtsschimmel doch ab und zu etwas länger braucht.

Frag doch einfach mal bei einer Fahrschule nach oder aufm Amt.

Gruß

Robert

PS: Ich denke eigentlich auch das dir die 6 Monate angerechnet werden müßten, aber denken ist nicht wissen… :frowning:

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Hallo Robert,

unabhängig von allem würde ich auf jeden Fall den Führerschein
schon mal neu beantragen.
Wo und wie weiß ich leider auch nicht, aber was ich weiß ist
das der Amtsschimmel doch ab und zu etwas länger braucht.

Das ist eine gute Idee!

Frag doch einfach mal bei einer Fahrschule nach oder aufm Amt.

Die letzte Info vom Amt war tatsächlich, daß ich die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen muß. Daß dies vor Ablauf der Sperrfrist möglich ist, haben sie mir nicht mitgeteilt.

PS: Ich denke eigentlich auch das dir die 6 Monate angerechnet
werden müßten, aber denken ist nicht wissen… :frowning:

Well… :wink:

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Gruß… Marco

Hi Marco!

Natürlich wird die Zeit zwischen Führerscheineinzug und Strafbefehl angerechnet.
In Frage steht das nur, wenn ein EWinspruch oder eine Berufungsverhandlung im Raume steht.

6 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist kannst Du einen neuen Führerschein beantragen.
Sollte ein neuer FS nicht genau am Tag des Ablaufes der 6 Monate vorliegen, sofort Rechtsanwalt einschalten.

Grüße,

Mathias

Durch Trunkenheit am Steuer und Unfall in Folge wurde mir der
Führerschein vor einem halben Jahr eingezogen.
Den Strafbefehl habe ich vor einer Woche bekommen, und ich
soll demnach 6 Monate Sperrfrist aufgebrummt bekommen.
Weiß jemand mit Sicherheit, ob die bereits vergangenen 6
Monate angerechnet werden können ? Laut Rechtsbelehrung geht
das nicht, aber viele leute meinten es ginge doch, die können
es mir aber nicht 100%ig bestätigen.

Any hints ?

Gruß… Marco

Hallo Mathias,

Natürlich wird die Zeit zwischen Führerscheineinzug und
Strafbefehl angerechnet.
In Frage steht das nur, wenn ein EWinspruch oder eine
Berufungsverhandlung im Raume steht.

Ich müsste also Einspruch einlegen, damit ich die vergangene Zeit zur Anrechnung anmelden kann ? Leider würden sich aber dadurch auch die Verfahrenskosten mehren, die ich schon zahlen muß, und es würde noch mehr Zeit vergehen, für den Fall, daß der Einspruch nicht hilft.

Gruß, Marco

6 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist kannst Du einen neuen
Führerschein beantragen.
Sollte ein neuer FS nicht genau am Tag des Ablaufes der 6
Monate vorliegen, sofort Rechtsanwalt einschalten.

Grüße,

Mathias

Durch Trunkenheit am Steuer und Unfall in Folge wurde mir der
Führerschein vor einem halben Jahr eingezogen.
Den Strafbefehl habe ich vor einer Woche bekommen, und ich
soll demnach 6 Monate Sperrfrist aufgebrummt bekommen.
Weiß jemand mit Sicherheit, ob die bereits vergangenen 6
Monate angerechnet werden können ? Laut Rechtsbelehrung geht
das nicht, aber viele leute meinten es ginge doch, die können
es mir aber nicht 100%ig bestätigen.

Any hints ?

Gruß… Marco

Hi!

Das war ein Mißverständnis!
Einsprüche und Berufungen wirken aufschiebend.

Wenn Du bislang derartiges nicht eingelegt hattest, zählt die Frist ab Abgabe des FS. die 6 Monate gelten also!

Daher also bloß jetzt wo die Zeit ohnehin abgelaufen ist keinen Einspruch mehr einlegen!

Beantrage einen neuen FS und fertig.
Grüße,

Mathias

Natürlich wird die Zeit zwischen Führerscheineinzug und
Strafbefehl angerechnet.
In Frage steht das nur, wenn ein EWinspruch oder eine
Berufungsverhandlung im Raume steht.

Ich müsste also Einspruch einlegen, damit ich die vergangene
Zeit zur Anrechnung anmelden kann ? Leider würden sich aber
dadurch auch die Verfahrenskosten mehren, die ich schon zahlen
muß, und es würde noch mehr Zeit vergehen, für den Fall, daß
der Einspruch nicht hilft.

Gruß, Marco

6 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist kannst Du einen neuen
Führerschein beantragen.
Sollte ein neuer FS nicht genau am Tag des Ablaufes der 6
Monate vorliegen, sofort Rechtsanwalt einschalten.

Grüße,

Mathias

Durch Trunkenheit am Steuer und Unfall in Folge wurde mir der
Führerschein vor einem halben Jahr eingezogen.
Den Strafbefehl habe ich vor einer Woche bekommen, und ich
soll demnach 6 Monate Sperrfrist aufgebrummt bekommen.
Weiß jemand mit Sicherheit, ob die bereits vergangenen 6
Monate angerechnet werden können ? Laut Rechtsbelehrung geht
das nicht, aber viele leute meinten es ginge doch, die können
es mir aber nicht 100%ig bestätigen.

Any hints ?

Gruß… Marco

Hi!

Einsprüche und Berufungen wirken aufschiebend.

Das habe ich mir gedacht. Deswegen habe ich auch keinen Einspruch abgegeben.

Wenn Du bislang derartiges nicht eingelegt hattest, zählt die
Frist ab Abgabe des FS. die 6 Monate gelten also!

Ich habe mich nocheinmal schriftlich beim Amt erkundigt, und auch Antwort vom Richter erhalten, daß nur die 2 Wochen angerechnet werden, die vergehen von Erlaß bis zur Rechtskräftigkeit des Strafbefehls. Den Termin wann die Sperrfrist abläuft wurde mir auch genannt, und der liegt mitte Mai 2002.

Deswegen bin ich nun ein wenig konfus was denn nun unternommen werden kann.

Gruß, Marco

Hi!

In diesem Fall würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Bist Du Mitglied im ADAC?

Grüße,

Mathias

Hi Marco,

dann pass jetzt mal gut auf:
Wichtig ist doch jetzt mal zu wissen, was Du für einen Führerschein zurückbekommst.

Was hattest Du für eine Führerscheinklasse bisher? Den alten 3er? Den bekommst Du dann nicht mehr, sondern bei einer Neuerteilung nur den Führerschein der Klasse B. Der Unterschied ist, mit dem alten 3er konntest Du bis 7,5 t fahren, mit der Klasse B geht das nur noch bis 3,5 t. Wenn Du aber 7,5 t fahren musst, brauchst Du zusätzlich Klasse C 1 und den musst Du nachmachen. Also Fahrschule besuchen und bezahlen.

Die Besitzstandswahrung, also Du bekommst was Du hattest, gilt nur für die Umschreibung des Führerscheines auf einen neuen Euroführerschein. Sie verfällt aber, wenn ein Entzug der Fahrerlaubnis vorgelegen hat. Dann wird bei einer Neuerteilung nur Klasse B erteilt.

Und was die 6 Monate Entzug angehen, lies den Strafbefehl mal genau durch. Wird die Fahrerlaubnis für 6 Monate oder weitere 6 Monate (ab Datum Urteil) entzogen?

Wie hoch war der Alkoholgehalt? Ab 1,6 Promille musst Du wahrscheinblich zum sog. Idiotentest. Also: aufgepasst und genau schriftlich bei der Führerscheinstelle nachfragten, was denn nun abgeht.

cu Norbert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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Hallo Norbert,

Was hattest Du für eine Führerscheinklasse bisher? Den alten
3er? Den bekommst Du dann nicht mehr, sondern bei einer
Neuerteilung nur den Führerschein der Klasse B. Der

Daß ich meinen alten nicht wiederbekomme war mir klar.

Und was die 6 Monate Entzug angehen, lies den Strafbefehl mal
genau durch. Wird die Fahrerlaubnis für 6 Monate oder weitere
6 Monate (ab Datum Urteil) entzogen?

6 Monate ab Rechtskräftigkeit des Strafbefehls, was jetzt diese Woche soweit wäre. Der Führerschein wurde im Juli beschlagnahmt. Die Nachfrage beim Amt ergab als Ablauftermin der Sperrfrist den 12.5.2002.

Wie hoch war der Alkoholgehalt? Ab 1,6 Promille musst Du
wahrscheinblich zum sog. Idiotentest. Also: aufgepasst und
genau schriftlich bei der Führerscheinstelle nachfragten, was
denn nun abgeht.

1,05 aber mit Unfall. Erstfall.

Gruß… Marco

Hi!

In diesem Fall würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Ohne Rechtschutzversicherung könnte das teuer werden.

Bist Du Mitglied im ADAC?

Nein.

Gruß, Marco

Hallo Marco,

In diesem Fall würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Ohne Rechtschutzversicherung könnte das teuer werden.

Das stimmt. Die Frage ist halt, wieviel Dir Dein FS wert ist.
Üblicherweise kann man mit einem Anwalt einen Pauschalpreis aushandeln. Für die ersten paar Aktionen bis zur Gerichtsverhandlung liegt das wohl so bei maximal DM 1.000.–

Ansonsten musst Du eben warten und Dich der Willkür der Behörden anheim geben.
Das ist Deine Entscheidung.

Trotzdem viel Glück!

Grüße,

Mathias

Moien!

Wie hoch war der Alkoholgehalt? Ab 1,6 Promille musst Du
wahrscheinblich zum sog. Idiotentest. Also: aufgepasst und
genau schriftlich bei der Führerscheinstelle nachfragten, was
denn nun abgeht.

1,05 aber mit Unfall. Erstfall.

Ab 1,6 hättest du nicht nur wahrscheinlich zum Idiotentest gemußt - dann wäre es vorgeschreiben.

Bei dem Wert mit Unfall kann die Führerscheinstelle noch entscheiden, daß du dorthin mußt. An Deiner Stelle würde ich mich zu einem Aufbaukurs anmelden. Das macht einen guten Eindruck und du dürftest dir den Test sparen. Zusätzlich kannst du dadurch vielleicht noch Punkte abbauen.

Frag doch einfach mal direkt bei der Führerscheinstelle nach…

Bernd