Aufschreiben beim wegfahren?

also, mir ist was ganz blödes passiert. Ich habe vor knapp einem Monat auf einem Behindertenparkplatz geparkt, da ich dringend was abholen mußte. Fünf Minuten später saß ich wieder im Auto und bin weggefahren. Dabei habe ich jemanden gesehen, der schon die Parksünder ausfgeschrieben hat. Ich war dann so BLÖD und habe den Typen im vorbeifahren noch gefragt, ob er mich auch aufgeschrieben habe? Der hat mich dann mißtrsuisch angeschaut und gefragt, ob ich was ausgefressen hätte? Ich daraufhin: nö
Jetzt bekomme ich einen Brief von der stadt mit einem Strafzettel über 75,- DM
Das heißt, der A… hat mich aufgeschrieben, als ich gerade weggefahren bin und nachdem ich ihn gefragt hatte (wollte mir wohl eine reindrücken)
Jetzt meine Frage: darf der mich überhaupt aufschreiben, wenn ich den Parkplatz schon längst verlassen habe??
Das kann doch nicht wahr sein!

Kennt sich jemand mit sowas aus, oder kann mir Tipps geben?
vielen Dank schon mal im voraus

gruß dickie

Hallo,

mit dem Falschparken hast Du eine Ordnungswidrigkeit begangen. Warum sollte die nach dem wegfahren nicht mehr bestehen? Aber wenn dieser Mensch der einzige war, der Dich gesehen hat, wie will er das beweisen. Wie will die Stadt das beweisen? Hast Du möglicherweise auf dem Parkplatz daneben gestanden?

Grüße Michael

Nein ich stand nicht auf dem Parkplatz daneben, sondern tatsächlich auf dem Behindertenparkplatz. Ich finde es einfach eine Frechheit, daß der Typ mich aufgeschrieben hat, als ich den Parkplatz schon verlassen hatte. Das stört mich so ungemein. Ich stand höchstens 5 Minuten dort und der wollte mir offensichtilch eine reindrücken, nachdem ich in so dumm gefragt hatte. Deswegen meine Frage: ob er das Recht hat mich aufzuschreiben, ohne mir bescheid zu geben, oder ein Knöllchen an meine Windschutzscheibe zu klemmen. Das ist so verdammt willkürlich. Aber für die netten Damen der Bußgeldstelle werde ich mir schon eine Geschichte aus den Fingern saugen.

trotzdem vielen Dank

grüße dickie

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Ist doch richtig…
…wenn ein behinderter in diesen 5 min einen Parkplatz gebraucht hätte.

Bei uns in der Stadt machen sie es auch als so, daß sie vorbeifahren und aufschreiben und Du nicht mal das rosa Zettelchen an der Scheibe hast, sonder gleich Post bekommst.

Einspruch kannst Du vergessen, denn es besteht ein Grundsatzurteil, daß auf Rolli-Parkplätzen sogar sofort abgeschleppt werden darf.

Bei uns in der Stadt wird dies ohne zu Zögern durchgeführt.

gruß

dennis

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Hi Dickie,

Nein ich stand nicht auf dem Parkplatz daneben, sondern
tatsächlich auf dem Behindertenparkplatz.

Damit hast Du Dein Bußgeld redlich verdient.

Ich finde es einfach
eine Frechheit, daß der Typ mich aufgeschrieben hat, als ich
den Parkplatz schon verlassen hatte.

Warum das? Jeder sollte solche Gemeinheiten melden!

Das stört mich so
ungemein. Ich stand höchstens 5 Minuten dort und der wollte
mir offensichtilch eine reindrücken, nachdem ich in so dumm
gefragt hatte. Deswegen meine Frage: ob er das Recht hat mich
aufzuschreiben, ohne mir bescheid zu geben, oder ein Knöllchen
an meine Windschutzscheibe zu klemmen. Das ist so verdammt
willkürlich.

Warum sollte er Dir vorher Bescheid geben? Du hast den Sch*** gemacht und bist deswegen auch für die Folgen verantortlich. Vielleicht hast Du demnächst deswegen mehr Lust auf solche Regeln zu achten.

Aber für die netten Damen der Bußgeldstelle werde
ich mir schon eine Geschichte aus den Fingern saugen.

Hoffen wir einmal, daß die schlau sind und Deine Ausflüchte als solche erkennen.

trotzdem vielen Dank

Bitte sehr.

Ciao

Uwe

Diese Behindertenparklätze haben schon ihren Sinn (meistens zumindest). Ich habe früher als Krankentransportfahrer schon öfter Probleme mit solchen Ignoranten wie Dir gehabt und mußte meine Patienten bei Frost 200 Meter durch die Gegend tragen.

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Hallo,

Nein ich stand nicht auf dem Parkplatz daneben, sondern
tatsächlich auf dem Behindertenparkplatz. Ich finde es einfach
eine Frechheit, daß der Typ mich aufgeschrieben hat, als ich
den Parkplatz schon verlassen hatte.

Bis du dir da sicher??
Nur weil er deine Frage verneínt hat, heißt das nicht, dass er dich nicht aufgeschrieben hat. Vielleicht wollte er nur einem Streitgespräch mit dir aus dem Weg gehen (von wegen: nur 5 Minuten… und so).

Das stört mich so
ungemein. Ich stand höchstens 5 Minuten dort

Das sind mindestens 5 Minuten zuviel.
Das Gesetz erlaubt noch nicht einmal ein Halten.

ob er das Recht hat mich
aufzuschreiben, ohne mir bescheid zu geben, oder ein Knöllchen
an meine Windschutzscheibe zu klemmen.

Ist nicht vorgeschrieben und wir auch (es lebe die ADV) immer seltener gemacht.
Die Verwarnung (das Knöllchen) ist dir doch nach Hause geschickt worden. Damit ist dem Gesetz genüge getan (toller Ausdruck nicht?).

Das ist so verdammt willkürlich.

Willkür, wenn man sich an Gesetze hält??
IMHO ist es willkürlich, wenn man Gesetze aus eigenem Gusto nicht beachtet, weil „Es sind ja bloß 5 Minuten“.

Aber für die netten Damen der Bußgeldstelle

Wieso nur Damen??
Immer diese Vorurteile. *g*

werde

Gruß
HaWeThie

Moien!

Erstens ist es eher eine Frechheit von Dir, denn du hast dich falsch verhalten und an sich is es egal, wann er dich aufgeschreiben hat!

Zweitens frage ich mich, wie du darauf kommst, daß er dich nachher aufgeschrieben hat??? Wenn er das gemacht hätte, hätte es doch wohl gar net den Verstoß kenne können, sodaß du logischer Weise vor dem Fragen aufgeschreiben wurdest!

Bernd

lass ihn doch…

Aber für die netten Damen der Bußgeldstelle werde
ich mir schon eine Geschichte aus den Fingern saugen.

Hoffen wir einmal, daß die schlau sind und Deine Ausflüchte
als solche erkennen.

… dann wirds wenigstens teurer ;o)))

Bernd

Hallo Dickie,
ja, damit kenne ich mich gut aus und da gebe ich Dir gern ein paar Tips.
Falschparker anzeigen kann jeder, der sich betroffen fühlt. Als Radfahrer bin ich praktisch ständig betroffen.
Einen Hinweiszettel brauch ich natürlich nicht zu hinterlassen, Du bekommst ja alle notwendigen Informationen nach hause geschickt. Wann die Person (Politesse oder Privatperson) Deine Daten notiert hat, ist völlig unerheblich, Du HAST auf dem Behindertenparkplatz gestanden und das kostet nunmal.
Mehrere Zeugen sind dafür überhaupt nicht nötig. Wenn Du Dir eine schöne Geschichte als Ausrede ausdenkst, verursachst Du nur unnötig Kosten, die Du dann auch (glücklicherweise) selber bezahlen mußt (incl Zeugengeld für den Anzeiger). Vor Gericht steht dann Aussage gegen Aussage, notfalls vereidigt, und da Du einen Vorteil von einer Lüge hast, die Dich anzeigende Person aber nicht, wirst Du verurteilt.
Ich mach das seit über zehn Jahren und hatte genau diesen Fall auch schon mehrfach vor Gericht. Es bringt nichts.
Park also demnächst legal, dann ersparst Du Dir unnötige Kosten.
Gruß
J.Doe

an alle
vielen Dank an alle, für ihren umfassenden rechtlichen Rat, genau das wollte ich hören!
Die Kandidaten die sich hier zu Wort gemeldet haben, scheinen entweder alle auf dem Land zu wohnen, oder alle mindestens mit zwei Stellplätzen für ihr Auto gesegnet zu sein!
Nun, ich wohne mitten in der Stadt und habe weder einen Stellplatz, noch einen Tiefgaragenplatz. Ich habe schon mehrmals mit der Stadt telefoniert und um einen Parkbererechtigungsausweiß gebeten (nicht auf Behindertenparkplätzen!!). Sowas gibt es aber bei uns in der Gegend nicht. 3/4 aller Stellplätze in meiner Nähe sind kostenpflichtig. Das heißt ich habe zwei Möglichkeiten: entweder ich falte mein Auto auf Brieftaschengröße zusammen und nehme es mit in die Wohnung oder ich muß regelmäßig Strafzettel zahlen, da ich keinen Parkplatz kriege. Auf das Auto kann ich nicht verzichten.
Das die Städte damit (auch) viel Kohle verdienen, scheint niemanden zu stören.
Schließlich wären sie auch zum Teil dafür verantwortlich, daß zumindest Anwohner einen Stellplatz bekommen,oder?
Auch toll die kuriosen Strafzettel die man so bekommt, wenn sich irgendjemand mal was „falsches“ notiert hat: 75 Mark wegen zu Langsam fahren!!!, oder geblitzt in einem Stadtteil in dem man noch nie war, zu einer Tageszeit, an der man noch nicht mal aus dem Bett ist.

ja ja, wie schön wenn man sich an Gesetze hält…

auch toll, wenn man den Gerichtsvollzieher auf den Hals kriegt, wegen einer unbezahlten Gebühr von 41,-Dm und der gleich mit zwei tagen Gefängnis droht (eine Mahnung wurde nie verschickt!)
Was zwei Tage Gefängnis dem Staat kosten, oder der Gerichtsvollzieher in einer Stunde interessiert hier nicht. Bei den Kleinigkeiten muß man eben korrekt sein, gell?? wo kommen wir denn dahin? Bei den „großen“ dingen sieht das doch schon anders aus…

im übrigen sind die Damen von der Bußgeldstelle wirklich nett und haben mir schon ein manches Mal aus der Patsche geholfen…

viele Grüße an alle rechtschaffenen Bürger da draußen

dickie

Hallo,

also Lügen wollte ich überhaupt nicht (von wegen ich habe meiner kranken Oma dringend Medikamente besorgen müssen). Sowas mache ich nicht sehr gerne. Vor Gericht möchte ich natürlich auch nicht gehen. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß man manchmal zumindest einen Teil der Kosten erlassen bekommt, wenn man den Leuten die Situation erklärt. Und eigentlich wollte ich auch nur wissen, ob es rechtens ist, ein weggfahrendes Auto noch aufzuschreiben. Er hat mich sicherlich erst dann aufgeschrieben, da er gesehen hat, wo ich geparkt habe, aber noch nicht bei meinem Auto stand (eins weiter hinten).

trotzdem vielen Dank für deinen Rat

dickie

Hallo Dickie,

Die Kandidaten die sich hier zu Wort gemeldet haben, scheinen
entweder alle auf dem Land zu wohnen, oder alle mindestens mit
zwei Stellplätzen für ihr Auto gesegnet zu sein!

Ich wohne ca 5 km von der City entfernt und habe einen Stellplatz für mein Auto in der Garage. Die hat natürlich Geld gekostet. Meist lasse ich das Auto dort stehen und habe dann keine Probleme.

Nun, ich wohne mitten in der Stadt und habe weder einen
Stellplatz, noch einen Tiefgaragenplatz. Ich habe schon
mehrmals mit der Stadt telefoniert und um einen
Parkbererechtigungsausweiß gebeten (nicht auf
Behindertenparkplätzen!!). Sowas gibt es aber bei uns in der
Gegend nicht. 3/4 aller Stellplätze in meiner Nähe sind
kostenpflichtig.

Warum sollte die Stadt Dir auf Kosten der Allgemeinheit einen Stellplatz zur Verfügung stellen?

Das heißt ich habe zwei Möglichkeiten:

entweder ich falte mein Auto auf Brieftaschengröße zusammen
und nehme es mit in die Wohnung oder ich muß regelmäßig
Strafzettel zahlen, da ich keinen Parkplatz kriege. Auf das
Auto kann ich nicht verzichten.

Oder Du besorgst Dir einen kostenpflichtigen Parkplatz in einer Tiefgarage.

Das die Städte damit (auch) viel Kohle verdienen, scheint
niemanden zu stören.

Sie investieren Geld in Gehälter der Politessen, um damit notorische Falschparker wie Dich daran zu hindern, die für andere vorgesehenen Flächen (Parkplätze, Gehwege, Radwege, Feuerwehrzufahrten) egoistisch für ihre Zwecke zu mißbrauchen. Ein Teil dieser Kosten wird durch die Knöllchen wieder hereingeholt. Aber von viel Kohle ist da wohl kaum die Rede.

Schließlich wären sie auch zum Teil dafür verantwortlich, daß
zumindest Anwohner einen Stellplatz bekommen,oder?

Wie kommen Autofahrer nur immer auf die Idee, andere müßten Ihnen kostenlos und zielnah einen Parkplatz zur Verfügung stellen. Woher nehmen sie das Recht?
Wer den Vorteil hat, in der Stadt zu wohnen, muß auf anderen Seiten auch bereit sein, die damit verbundenen Nachteile zu akzeptieren und ggf ein paar Scvhritte Weg zum Auto in Kauf nehmen (oder in der Stadt mit den Rad fahren).

ja ja, wie schön wenn man sich an Gesetze hält…

Dann hättest Du keine Probleme.

auch toll, wenn man den Gerichtsvollzieher auf den Hals
kriegt, wegen einer unbezahlten Gebühr von 41,-Dm und der
gleich mit zwei tagen Gefängnis droht (eine Mahnung wurde nie
verschickt!)
Was zwei Tage Gefängnis dem Staat kosten, oder der
Gerichtsvollzieher in einer Stunde interessiert hier nicht.
Bei den Kleinigkeiten muß man eben korrekt sein, gell?? wo
kommen wir denn dahin? Bei den „großen“ dingen sieht das doch
schon anders aus…

Du scheinst ja umfangreiche Knöllchen-Erfahrung zu haben.

im übrigen sind die Damen von der Bußgeldstelle wirklich nett
und haben mir schon ein manches Mal aus der Patsche
geholfen…

Na siehste. Es gibt auch männliche Personen, die nennt man aber nicht konsequenterweise Politeure, sondern Verkehrsüberwacher.

Gruß J.Doe

Du ärmster

vielen Dank an alle, für ihren umfassenden rechtlichen Rat,
genau das wollte ich hören!

Machen wir doch gerne *scnr*

Die Kandidaten die sich hier zu Wort gemeldet haben, scheinen
entweder alle auf dem Land zu wohnen, oder alle mindestens mit
zwei Stellplätzen für ihr Auto gesegnet zu sein!

Stimmt bei mir exakt, dafür habe ich aber den täglichen Weg zur Arbeit, der mich Zeit und Geld kostet.

Nun, ich wohne mitten in der Stadt und habe weder einen
Stellplatz, noch einen Tiefgaragenplatz.

Letzteren kann man in fast jeder Stadt mieten - nur nicht unbedingt direkt am Haus.

Ich habe schon
mehrmals mit der Stadt telefoniert und um einen
Parkbererechtigungsausweiß gebeten (nicht auf
Behindertenparkplätzen!!). Sowas gibt es aber bei uns in der
Gegend nicht.

Warum und aus welchem Grund sollte man dir eine geben??

3/4 aller Stellplätze in meiner Nähe sind
kostenpflichtig.

„in deiner Nähe“ - schon mal etwas weiter weg versucht??

Schließlich wären sie auch zum Teil dafür verantwortlich, daß
zumindest Anwohner einen Stellplatz bekommen,oder?

Hurra- das ist es: Ich kaufe mir ein Auto und die Stadt sorgt für den Parkplatz - na toll.
Normalerweise muss ich mich selbst darum kümmern, wo ich parken kann bevor ich ein Auto kaufe.
Ach ja: Wieviel Autos pro Haushalt sollen denn ortsnah einen Parkplatz bekommen?? Die Städt müssten mehretagig Straßen bauen, wenn du recht hättest.

Auch toll die kuriosen Strafzettel die man so bekommt, wenn
sich irgendjemand mal was „falsches“ notiert hat: 75 Mark
wegen zu Langsam fahren!!!, oder geblitzt in einem Stadtteil
in dem man noch nie war,

Aufpassen heißt dann die Regel.

zu einer Tageszeit, an der man noch
nicht mal aus dem Bett ist.

Verkehrsregeln gelten rund um die Uhr!!

auch toll, wenn man den Gerichtsvollzieher auf den Hals
kriegt, wegen einer unbezahlten Gebühr von 41,-Dm und der
gleich mit zwei tagen Gefängnis droht (eine Mahnung wurde nie
verschickt!)

Bevor der „Gerichtsvollziher“ da ist, kommt zumindest ein Bußgeldbescheid, der förmlich zugestellt wird - nachweisbar.

Was zwei Tage Gefängnis dem Staat kosten, oder der
Gerichtsvollzieher in einer Stunde interessiert hier nicht.

Keine Sorge: die Gebühren des Gerichtsvollziers zahlst du ebenso wie die Erzwingungshaft.

Gruß
HaWeThie

Ich habe schon
mehrmals mit der Stadt telefoniert und um einen
Parkbererechtigungsausweiß gebeten (nicht auf
Behindertenparkplätzen!!). Sowas gibt es aber bei uns in der
Gegend nicht.

Warum und aus welchem Grund sollte man dir eine geben??

Nun, weil es in Großstädten eben häufig alte Schulhöfe oder ähnliches gibt, die als Stellplätze umfunktioniert wurden und für diese braucht man dann einen Parkberechtigungsausweis.

Je mehr Bürger in einem Stadtteil, in denen es besch*** bis gar keine Parkmöglichkeuten gibt, Druck machen, umso schneller wird auch für diesen Stadtteil so ein Parkplatz organisiert.

Viele Grüße,
Vanessa

Hi!

Bist Du etwa der Bruder des „Autoläufers“ von München?

Deine juristische Interpreatation ist nur teilweise korrekt.
Mit zunehmender Anzahl Deiner Anzeigen wirst Du immer unglaubwürdiger.
Irgendwann kriegt Dich mal jemand und kommt mit seiner Geschichte durch. Und Du bezahlst.
Vor Gericht zählt der persönliche Eindruck des Richters. Wenn der Anwalt des Beklagten glaubwürdig belegt, daß diese Anzeigerei ein persönlicher Sport von Dir ist, wird die Sache ganz fix eingestellt. Solche Erfahrungen habe nämlich ich…

Für Leute wie Dich sollte man als Autofahrer immer einen Zeugen inr nächsten Sadt parat haben.

Naja, ich persönlich stehe über solchem Mist und parke ordentlich, aber in manchen Situationen muß eben auch mal eine Grauzone ausgenutzt werden können, ohne daß gleich so ein Schill für Arme wie Du daherkommt und Anzeigen aus dem Füllhorn verteilt.
Hoffen wir mal, daß Du nie alt wirst und Deine Einkäufe vor der Haustür ausladen mußt oder auf die Lieferung eiliger Arzneimittel angewiesen sein wirst.

Grüße,

Mathias

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Hallo Vanessa

Nun, weil es in Großstädten eben häufig alte Schulhöfe oder
ähnliches gibt, die als Stellplätze umfunktioniert wurden und
für diese braucht man dann einen Parkberechtigungsausweis.

Davon hat unser Freund nichts geschrieben. Es klang, als wollte er eine generelle Ausnahmegenehmigung, um im Parkverbot parken zu können.

Je mehr Bürger in einem Stadtteil, in denen es besch*** bis
gar keine Parkmöglichkeuten gibt, Druck machen, umso schneller
wird auch für diesen Stadtteil so ein Parkplatz organisiert.

Tja, da wäre wir bei dem Problem „Platz“. Wenn kein Raum vorhanden ist, kann man auch keine Parkplätze schaffen.
Auch kannst du dir gerne die Diskussionen um Anwohnerparkzonen anschauen: Ein Chaos, weil jeder vor seiner Haustür einen (oder zwei oder drei) Parkplatz will. Wenn dann Besuch kommt: Ach ja, für die bitte auch noch.
Ich bin dafür, in Innenstadtbereichen sog. Quartiergaragen zu bauen - leider ist das

  1. Privatsache (nicht die der Gemeinde)
  2. häufig an Widerständen der Anwohner scheiternd (Garage ja, aber nicht vor meinem Haus.)

Das wäre Stoff genug für eine eigene Diskussion - aber es würde IMO den Thread hier sprengen.

Gruß
HaWeThie

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Hallo Matthias,

Bist Du etwa der Bruder des „Autoläufers“ von München?

Bruder im Geiste!

Deine juristische Interpreatation ist nur teilweise korrekt.
Mit zunehmender Anzahl Deiner Anzeigen wirst Du immer
unglaubwürdiger.

Ganz im Gegenteil. Nach über 10 Jahren bin ich beim Ordnungsamt und vor Gericht als glaubwürdiger Zeuge bekannt.

Irgendwann kriegt Dich mal jemand und kommt mit seiner
Geschichte durch. Und Du bezahlst.

Was sollte ich denn bezahlen? Ich werde als Zeuge vorgeladen und erhalte meine Zeugenentschädigung unabhängig vom Urteil des Richters.

Vor Gericht zählt der persönliche Eindruck des Richters. Wenn
der Anwalt des Beklagten glaubwürdig belegt, daß diese
Anzeigerei ein persönlicher Sport von Dir ist, wird die Sache
ganz fix eingestellt. Solche Erfahrungen habe nämlich ich…

Anscheinend hast Du die Erfahrungen „von der anderen Seite“ gemacht, sonst wäre Dein Beitrag irgendwie ambivalent.
Selbstverständlich ist das kein persönlicher Sport von mir sondern nur Notwehr auf meinen täglichen persönlichen Wegen. Ich habe da eher gegenteilige Erfahrungen. Ein Anwalt wollte mir das mal „sehr engagiert und motiviert“ nachweisen, anschließend hatte er vom Richter bzw. Staatsanwalt ein Verfahren wegen unstandesgemäßen Verhaltens (oder so ähnlich) am Hals. Der Anwalt hatte mein Verhalten mit Totschlägern und Nazizeit in einem Atemzu genannt - tja, dumm gelaufen.

Für Leute wie Dich sollte man als Autofahrer immer einen
Zeugen inr nächsten Sadt parat haben.

Hat’s auch schon gegeben, da bin ich dann vereidigt worden und die Autofahrerin mußte trotzdem zahlen.

Naja, ich persönlich stehe über solchem Mist und parke
ordentlich, aber in manchen Situationen muß eben auch mal eine
Grauzone ausgenutzt werden können, ohne daß gleich so ein
Schill für Arme wie Du daherkommt und Anzeigen aus dem
Füllhorn verteilt.
Hoffen wir mal, daß Du nie alt wirst und Deine Einkäufe vor
der Haustür ausladen mußt oder auf die Lieferung eiliger
Arzneimittel angewiesen sein wirst.

Vielen Dank für Deine Guten Wünsche. Aber wo ein Wille ist, ist auch immer ein legaler Stellplatz - warum nicht auf der Straße.
Gruß
J.Doe

Hi!

Bist Du etwa der Bruder des „Autoläufers“ von München?

Bruder im Geiste!

Das hatte ich befürchtet…

Deine juristische Interpreatation ist nur teilweise korrekt.
Mit zunehmender Anzahl Deiner Anzeigen wirst Du immer
unglaubwürdiger.

Ganz im Gegenteil. Nach über 10 Jahren bin ich beim
Ordnungsamt und vor Gericht als glaubwürdiger Zeuge bekannt.

Wie war das mit den Brüdern im Geiste?

Irgendwann kriegt Dich mal jemand und kommt mit seiner
Geschichte durch. Und Du bezahlst.

Was sollte ich denn bezahlen? Ich werde als Zeuge vorgeladen
und erhalte meine Zeugenentschädigung unabhängig vom Urteil
des Richters.

Es geht mir dabei eher um die Richtung Verleumdung u.ä.
Vielleicht kam einfach noch niemand auf die Idee.

Vor Gericht zählt der persönliche Eindruck des Richters. Wenn
der Anwalt des Beklagten glaubwürdig belegt, daß diese
Anzeigerei ein persönlicher Sport von Dir ist, wird die Sache
ganz fix eingestellt. Solche Erfahrungen habe nämlich ich…

Anscheinend hast Du die Erfahrungen „von der anderen Seite“
gemacht, sonst wäre Dein Beitrag irgendwie ambivalent.

Schlaues Kerlchen…

Selbstverständlich ist das kein persönlicher Sport von mir
sondern nur Notwehr auf meinen täglichen persönlichen Wegen.

Wäre es dann auch Notwehr, rücksichtslosen Radlern einen Ast ins Rad zustecken?

Ich habe da eher gegenteilige Erfahrungen. Ein Anwalt wollte
mir das mal „sehr engagiert und motiviert“ nachweisen,
anschließend hatte er vom Richter bzw. Staatsanwalt ein
Verfahren wegen unstandesgemäßen Verhaltens (oder so ähnlich)
am Hals. Der Anwalt hatte mein Verhalten mit Totschlägern und
Nazizeit in einem Atemzu genannt - tja, dumm gelaufen.

Solches Verhalten billige ich auch nicht.
Ich würde, einfach mal aus dem Stegreif, ohne Dich näher zu kennen, mal den Vergleich mit den Blockwarten in der „goldenen“ DDR ziehen…

Für Leute wie Dich sollte man als Autofahrer immer einen
Zeugen inr nächsten Sadt parat haben.

Hat’s auch schon gegeben, da bin ich dann vereidigt worden und
die Autofahrerin mußte trotzdem zahlen.

Oh, das hatte ich letztens auch. Der Typ saß wegen Meineides 6 Monate im Knast. Der zeigt sicherlich so schnell niemanden mehr an.

Naja, ich persönlich stehe über solchem Mist und parke
ordentlich, aber in manchen Situationen muß eben auch mal eine
Grauzone ausgenutzt werden können, ohne daß gleich so ein
Schill für Arme wie Du daherkommt und Anzeigen aus dem
Füllhorn verteilt.
Hoffen wir mal, daß Du nie alt wirst und Deine Einkäufe vor
der Haustür ausladen mußt oder auf die Lieferung eiliger
Arzneimittel angewiesen sein wirst.

Vielen Dank für Deine Guten Wünsche. Aber wo ein Wille ist,
ist auch immer ein legaler Stellplatz - warum nicht auf der
Straße.

In zweiter Reihe parken ist also o.k. für Dich?
Ich fürchte, Deine Ansicht ist sehr sehr einseitig…

Grüße,

Mathias

off Topic
Hi Joe,

such Dir endlich mal ein paar Freunde, dann kommst Du auch mal auf andere Gedanken und hast nicht ständig solche Langeweile.

Gruß
roland

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Hallo roland,
vielen Dank für den gutgemeinten Ratschlag (eines Autofahrers?). Da wär ich ohne Deinen Hinweis ganz bestimmt nicht drauf gekommen. Echt super! Danke, danke und nochmals danke.
Gruß
J. Doe (wieso Joe?, Du solltest mal lesen lernen)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]