Verjährte Rechnung - bezahlen? Eilt etwas

Hallo an alle Rechtskudigen,

folgende Problematik:

Am 15.12.99 kam eine Rechnung der Uniklinik in XY:

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Ich entnehme dem, daß ich unterschreiben soll, trotz der oben angekündigten Verjährung zu bezahlen. Aber wozu gibt es dann (rechtlich gesehen) eine „Verjährung“? Warum ist es überhaupt möglich ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, wenn die Rechnung, wie oben vom Rechnungssteller selbst angekündigt, bereits verjährt ist?? Der Aufforderung zur Zahlung selbst wurde keine Frist gesetzt.

Nebenbei bemerkt: ich hätte ohne diese komische Beilage von wegen Verjährung usw. wahrscheinlich anstandslos bezahlt. Nur, MUSS ich jetzt überhaupt noch zahlen?

Wer weiß hier Bescheid?

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.

Gruß,
Christiane

Die Forderung verjährt wohl zum 01.01.2000 (vgl. §§ 196 f. BGB). Die Zustellung eines Mahnbescheides unterbricht die Verjährung. Aus diesem Grund regt der Rechnungssteller an, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, da er ansonsten das kostenpflichtige Mahnverfahren zur Fristwahrung betreiben wird. Da die Forderung derzeit noch nicht verjährt ist - und diese an sich in Ordnung zu sein scheint - ist es ein Risikospiel, abzuwarten ob die Zustellung des Mahnbescheides noch in diesem Jahr erfolgt. Die Kosten für das Mahnverfahren werden dann auf die Forderung addiert!

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Die Forderung verjährt wohl zum
01.01.2000 (vgl. §§ 196 f. BGB).

Sorry, leider kein BGB momentan zur Hand. Wann genau verjährt eine Rechnung vom Juni '97? Sind es demnach 21/2 Jahre?

Die Kosten für das Mahnverfahren

werden dann auf die Forderung addiert!

Wie hoch sind denn ungefährt solche Kosten?

Vielen Dank nochmals,
Gruß,
Christiane

Sorry, leider kein BGB momentan zur Hand.
Wann genau verjährt eine Rechnung vom
Juni '97? Sind es demnach 21/2 Jahre?

Je nach art der Forderung gibt es eine verschiedene Verjährungsfrist. Bei zweijähriger Verjährung: mit Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Jahr der Forderungsentstehung folgt. Eine in '97 entstandene Forderung verjährt mithin mit Ablauf des 31.12.1999.

Wie hoch sind denn ungefährt solche
Kosten?

Es entsteht eine halbe Gerichtsgebühr. Die Gerichtsgebühr ist abhängig vom Streitwert (hier: Rechnungsbetrag). Die Gebühr für einen Streitwert bis 600 DM beträgt 50 DM. Die Gebühr erhöht sich bei einem Streitwert bis 3000 DM für jeden angefangenen Betrag von weiteren 600 DM um 20 DM. Bei einem Streitwert über 3000 DM für jede angefangene 1000 DM um 15 DM.

Tabelle:
Wert bis / VOLLE Gerichtsgebühr
600 / 50
1200 / 70
1800 / 90
2400 / 110
2700 / 130
3000 / 150
4000 / 145
5000 / 160

Wie gesagt: von den hier genannten Gebühren gilt für den Mahnbescheid -> immer die Hälfte

PS: Kommt es zum Prozess, wird die dreifache Gerichtsgebühr (unter Anrechnung der bereits gezahlten Gebühren für den Mahnbescheid) fällig.

Wenn du, wie du ja selbst schreibst, die Forderung als berechtigt betrachtest zahl Sie doch einfach. Es erspart dir u.U. eine Menge Ärger, denn niemand kann garantieren daß du nicht doch noch vor Ablauf des Jahres einen Mahnbescheid erhältst. Das ist zumindest unangenehm.
Und versuch den Gläubiger zu verstehen; der will ja nur seinen Anspruch sichern. Das kann er dadurch tun daß er dich die Forderung anerkennen läßt (Verzicht auf Einrede der Verjährung, kostet nichts) oder einen Mahnbescheid beantragt (kostet Geld und bringt u.U. negatives Image).

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Hi,

ich sehe es so wie die Anderen, die die geantwortet haben. Das noch diese Jahr ein Mahnbescheid zugestellt werden kann, sehe ich überhaupt nicht. Im Normalfall dauert das schon ewig lange, zum Jahresende, wegen der Verjährungen erst recht und die Behördenmitarbeiter sind geistig eh schon im Urlaub.

Also mein Tipp: Nicht unterschreiben und abwarten.

Denn: Wer es nicht auf die Reihe bekommt in so einer langen Zeit seine offenen Posten einzutreiben, ist selbst schuld.

Gruß

Matthias

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Hallo,

nochmals Danke für die schnelle Antwort, auch den anderen beiden!

Meine letzte Frage: kann denn einfach so ein Mahnbescheid zugestellt werden, ohne daß vorher eine Mahnung geschickt wurde, noch eine Zahlungsfrist gesetzt wurde? Das von mir erwähnte Schreiben war das erste, was je von dieser Klinik kam. Es kam als normale Post, also nicht einmal als Einschreiben. Es geht auch nicht um mich, sondern um meine Mutter, die bis vor kurzem im Urlaub war. (Sie könnte ja jetzt immer noch im Urlaub sein, gerade wo jetzt Feiertage kommen…) Sie ist bereit die Rechnung zu zahlen, vorausgesetzt die Versicherung zahlt. Nur, diese Erklärung unterschreiben möchte sie eben nicht, vor allem nicht, da dieses Schreiben nicht einmal per Einschreiben kam. Ob die Versicherung zahlt, wird sich erst nächstes Jahr herausstellen…

Geht man nun überhaupt ein Risiko ein, wenn man nicht unterschreibt? Man könnte ja tatsächlich behaupten, man hätte das Schreiben gar nicht bekommen…?

Viele Grüsse,
Christiane

Bei den Kosten des Mahnbescheides gilt die Regelung zu Gerichtskosten entsprechend, d.h.: Wurde VOR Zustellung des Mahnbescheides NICHT die Zahlung bereits von Beginn an zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbart ODER später NICHT zu einem bestimmten Zeitpunkt „gemahnt“, und wird umgehend auf den Mahnbescheid die Forderung anerkannt und bezahlt, müssen die Kosten für das Mahnverfahren NICHT übernommen werden.
PS: Beweispflichtig ist übrigens der Forderungsinhaber! Soviel zum Thema „Brief nicht als Einschreiben“ :wink:

Vielen Dank St. Barz! (o. Text)
ohne Text