Da ich zur Zeit selber kein BGB zur Hand habe, bitte ich um eine kleine fachliche Unterstützung :
Eine Person setzt über mich eine unwahre Behauptung in die Welt und verbreitet diese schriftlich.
Wie nennt man diesen Vorfall juristisch korrekt („üble Nachrede“ ?) und was für ein Tatbestand erfüllt dieser ?
Hallo jokai,
mit einem Paragrafen ist es da leider nicht getan. Dieser und ähnliche Tatbestände sind Straftaten, die du im Strafgesetzbuch in den §§ 185 ff. findest, besonders die „üble Nachrede“ (§ 186) und „Verleumdung“ (§187). Nach dem Bürgerlichen Recht geht es dann „nur noch“ um Schadenersatz und Unterlassungsansprüche.
Viele Grüße, Wolf_Stier
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