ich habe kürzlich festgestellt, dass die domain meinname.de einem „bekannten“ gehört, der schon seit einiger zeit aus persönlichen gründen nicht mehr mit mir redet. er hat nun auf dieser seite - mit meinem guten namen - eine automatische weiterleitung zu einer pormografischen seite eingerichtet. ich bin keine person die in der öffnetlichkeit steht, aber dennoch fühle ich mich dadurch angegriffen und beleidigt. das war zumindest eindeutig die absicht dieser person.
kann ich irgendwas dagegen tun als nicht-promi? wie stehen meine chancen? wie gross ist der aufwand?
ich habe mir die Site www.meinname.de angeschaut, und habe nichts finden können, was mit deinem Namen zu tun hat …
und pornografischen Seiten ist da auch nichts zu finden.
da sieht man mal wieder was passiert, wenn du um 3:46 noch am PC sitzst…
Angenommen Malka heißt in echt Tanja Meier - dann hat ihr „Bekannter“ sich www.tanjameier.de gesichert und umgeleitetauf die hardcore-Szene. Also so versteh ich das mal, Malka hat sich da evtl. etwas kompliziert ausgedrückt *g*.
MfG Claus (der Frauenversteher *g*)
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ihr seid ja schon so ein bisschen lustig, aber geholfen habt
ihr mir nicht. wisst ihr, ob ich da irgendwelche rechte habe?
„Malka“
Jo, mei, wie konkret ist denn nun der name?
Ist es spitzname - wie Malka.de?
Isses Familienname - wie meier.de?
Oder isses Vorname - wie tanja.de?
oder isses vorzuname-kombi - tmeier oder tanjameier.de???
unabhängig vom Promistatus hast Du auch als Privatperson ein Recht auf Deine eigene Namensdomain, insbesondere wenn jemand anders damit Schindluder betreibt. So habe ich die bisherige Rechtsprechung jedenfalls verstanden.
1.) eintrag checken unter „denic.de“ - wer ist owner,
2.) freundliche, unpersönliche mail zur Unterlassung und freigabe der domain auffordern
wenns unterbleibt, parallel
3.) Strafanzeige bei der Polizei wegen Beleigung (geht immerhin auf deinen Namen, wenns nicht ein allerweltsname ist),
4.) Anwalt konsultieren, disputantrag bei denic.de,
Abmahnung auf Unterlassung + Kostennote.
5.) Klage wegen Schmerzensgeld (immerhin wurdest Du in der Öffentlichkeit diffamiert)
gruss
wl
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3.) Strafanzeige bei der Polizei wegen Beleigung (geht
immerhin auf deinen Namen, wenns nicht ein allerweltsname
ist),
es nennt sich Strafantrag, läuft aber aufs gleiche hinaus.
4.) Anwalt konsultieren, disputantrag bei denic.de,
Abmahnung auf Unterlassung + Kostennote.
Der streitwert liegt bei domains um die 100.000 DM, wenn er Geld verdient, solltest Du keine Kosten scheuen, und hinterher immer schön den Gerichtsvollzieher vorbeischicken, damit er dich nicht vergisst.
5.) Klage wegen Schmerzensgeld (immerhin wurdest Du in der
Öffentlichkeit diffamiert)
Dazu solltest Du schonmal einen Psychologen aufsuchen, um das später auch zu beweisen. Du leidest doch unter dieser Attacke - oder?
hallo winni.
danke erstmal für deine infos. allerdings bin ich ein armer armer student und kann mir deswegen keinen anwalt leisten, auch wenn er nachher die kosten übernehmen muss. bin gerade total pleite. kann ich so eine anzeige auch ohne anwalt mit geringem aufwand machen? bisher finde ich die aktion ja einfach nur lächerlich und möchte meinen namen „sichern“. Aber mir ist es auch nicht soviel wert, dass ich mich jetzt erstmal in unkosten stürzen würde.
gruss
malka
Anzeige stellen kann man immer. Im Prinzip hat Dein Bekannter -was immer da zwischen Euch gelaufen ist - Energie, Geld und Zeit darauf verschwendet, Dich zu diffamieren.
Alles andere geht ohne Anwalt meines Wissens nicht. Speziell das Einklagen der Domain (da gehts ums Namensrecht) ist nicht so einfach.
Im Prinzip koennte er versuchen, sich durch folgende Konstellationen zu drücken: Er meldet eine Marke mit Vorname-Nachname beim Patentamt an. Ob da dann welche Priorität entscheidet, ist schwer zu sagen. Hat er diese Marke in den Verkehr eingeführt (glaube Verkehrsgeltung ist das Schlüsselwort), siehts schlecht für Dich aus. Zeit spielt also eine Rolle. Das koennte man aber nochmal konkret auf http://www.recht.de im Forum „netlaw“ erfragen, da postet bspw. u.a. v. Gravenreuth, ein „Spezialist“ in Sachen Domainrecht und Abmahnungen.
Weiterhin gibt es bestimmt mehrere Vorname-Nachname in der Bundesrepublik. Alle koennten Anspruch erheben. Du kannst also vermtl. nur eine Freigabe der Domain erwirken.
Ohne Geld gehts also nicht.
gruss
wl
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Vielen Dank für deine Infos. Ich denke, eine Anzeige alleine tut es erstmal. Ich glaube nicht, dass das ganze ihm so wichtig ist, dass er dann nicht die Domain rausrückt. Aber ich weiss es nicht, evtl. geht das ganze dann dadurch auch erst los. Aber dann stehen meine Chancen doch wohl ganz gut, recht zu bekommen oder? Eine Make mit meinem Namen anmelden? Das ist wohl auch sehr teuer, oder? Ich werd mal bei dem von dir vorgeschlagenen Forum vorbei schauen.
hallo winni.
danke erstmal für deine infos. allerdings bin ich ein armer
armer student und kann mir deswegen keinen anwalt leisten,
auch wenn er nachher die kosten übernehmen muss.
Dafür gibt es ja die PKH, d. h. du mußt den Anwalt keinen Pfennig bezahlen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens! Die PKH kann als Darlehen gegeben werden (dann erhältst du jährlich ne Anfrage, ob du zurückzahlen kannst, wobei das vielfach auch eingestellt wird und du nicht bezahlen mußt) oder als „Geschenk“ vom Staat! Der Anwalt verlangt (darf er glaub ich net mal…) keinen Vorschuß…
bin gerade
total pleite. kann ich so eine anzeige auch ohne anwalt mit
geringem aufwand machen?
für eine Strafanzeige brauchst du keinen Anwalt. Es reicht ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft mit Schiliderung des Sachverhaltes…
bisher finde ich die aktion ja
einfach nur lächerlich und möchte meinen namen „sichern“. Aber
mir ist es auch nicht soviel wert, dass ich mich jetzt erstmal
in unkosten stürzen würde.
Hier wird es etwas schwieriger…die PKH wirst du vermutlich net bewilligt bekommen um dir die Domain zu sichern, da PKH halt nur im Notfalle gewährt wird, nicht um Nutzen daraus zu ziehen…
Allerdings kannst du dafür sorgen, daß dem Gegner das Nutzungsrecht entzogen wird, aber das wirst du ohne Anwalt kaum schaffen…
Bernd
P.S.: Es nützt ihm natürlich nichts, wenn er den Namen anmeldet - damit kommt er auch net durch und diesen Gravenreuth würde ich nicht fragen, denn der ist schon internetweit berüchtigt - aber net positiv sondern negativ bis zum geht net mehr…
Bernd
P.S.: Es nützt ihm natürlich nichts, wenn er den Namen
anmeldet - damit kommt er auch net durch und diesen
Gravenreuth würde ich nicht fragen, denn der ist schon
internetweit berüchtigt - aber net positiv sondern negativ bis
zum geht net mehr…
Hallo Bernd,
Dein Hinweis auf die PKH ist super, aber nochmal eins: Der Gravenreuth antwortet da nur ab und zu unter vielen andren Spezies in Sachen Internetrecht, und letztlich (wie krude der Typ auch sein mag) ist er ein spezialist wie nur wenige andere für domainstreitfälle.
Und warum könnte er damit nicht durchkommen: Ich melde bespw. Vorname-Nachname an und generiere binnen kürzester Zeit Produkte mit diesem Namen und bringe sie auf den Markt. Wer will denn da ernsthaft über Namenspriorität sprechen?? - In diesem Fall mahlt zuerst, wer zuerst kommt, denn eine eindeutige Priorität ist vermtl. nicht festzustellen, zumal es mehrere vorname-nahcname geben kann. Insofern halte ich deine Vermutung für falsch. Wie ich schon schrieb: Eine gewisse Eile ist geboten.
In
diesem Fall mahlt zuerst, wer zuerst kommt, denn eine
eindeutige Priorität ist vermtl. nicht festzustellen, zumal es
mehrere vorname-nahcname geben kann. Insofern halte ich deine
Vermutung für falsch. Wie ich schon schrieb: Eine gewisse Eile
ist geboten.
Dies wurde schon bei vielen Promis versucht und ist schiefgegangen - von daher ist es keine Vermutung von mir sondern Praxis…
Nennt sich Prozeßkostenbeihilfe und ist eine vom Staat gewährte Unterstützung, daß finanziell schwach gestellte sich auch einen Anwalt nehmen können und das gibts als Zuschuß oder als Darlehen.
Du brauchst es net mal beantragen, denn das übernimmt der Anwalt…