Arbeitsrecht / Probezeit

Hallo allerseits,

eine kurze Frage zum Thema Arbeitsrecht: ich bin seit einiger Zeit bei einem Unternehmen über die Zeitarbeit im Einsatz; jetzt haben die Herrschaften sich glücklicherweise entschlossen, mir einen festen Vertrag anzubieten.

Zu Beginn des Vertrages (01.03.2002) bin ich aber bereits seit 5 Monate im Unternehmen eingesetzt. Ich meine vor einiger Zeit etwas über ein aktuelles Gerichtsverfahren gelesen zu haben, dass die Einsatzzeit über eine Zeitarbeitsfirma auf die Probezeit angerechnet / teilweise angerechnet werden muss. Ist da was dran oder kennt eventuell jemand sogar ein entsprechendes Urteil ?

Vielen Dank im voraus
Sven

Hallo Sven,

mal ein ganz unjuristischer Rat von einem Juristen: Probezeiten sind eine individuelle Geschichte. D.h. ob es überhaupt eine Probezeit gibt, und wie lange diese dauert, ist eine Frage der Parteien und der Verhandlung. Einzige rectliche Grenze sind die sechs Monate. Ob es eine Pflicht (Urteile) gibt, vorherige Arbeitsverhältnisse anzurechnen, ist daher nicht nur recht uninteressant, sondern sicher auch der falsche Weg, um in die Vertragsverhandlungen zu gehen. Stell Dir doch mal die Situation vor, wenn Du mit dem Prsonalchef alles geklärt hast, dieses Thema nicht ansprichts, und er dann den Standardvertrag mit den sechs Monaten rausholt, und Du ihm dann triumphierend ein Urteil unter die Nase hältst, dass diese sechs Monate unzulässig seien. Vermutlich kannst Du dann den Job vergessen bzw. störst zumindest das Verhältnis zu Chefetage unnötig massiv.

Daher mein Vorschlag: Gehe in die Vertragsverhandlungen ganz offen mit dem Punkt Probezeit herein, und weise darauf hin, dass man Dich schon eine Weile kennt, und eine Probezeit doch wohl nicht nötig bzw. nur verkürzt nötig sei. Hierauf wird man sicher gerne eingehen. Tut man dies nicht, liegt es an Dir, ob Du den Job auch mit sechs Monaten Probezeit haben willst oder nicht. Der Chef ist schließlich nicht verpflichtet Dich einzustellen, und da nützt das schönste Urteil nicht.

Noch mehr abzuraten ist von einer Geschichte, den Vertrag erst in Kenntnis des Urteils anders zu unterschreiben und dann das Urteil hervorzuzaubern. Du wirst Dich wundern, was man plötzlich alles für Gründe finden wird, das Arbeitsverhältnis aufzulösen.

Nützlich wäre so ein Urteil nur in der konkreten Kündigungssituation während einer evtl unzulässigen Probezeit. Aber auf so eine Situation sollte man nicht schon vor Vertragsschluss hinarbeiten.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Wiz,

vielen Dank für Deine Erläuterungen. Zunächst einmal: vielleicht habe ich mich da tatsächlich etwas mehr als missverständlich ausgedrückt, der Vertrag ist bereits unterschrieben und ausserdem fange ich in der Personalabteilung an - wo ich auch schon seit einiger Zeit arbeite.

Aber meine Frage zielte in erster Linie auf die Probezeit im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes, welches meines Wissens erst nach sechs Monaten greift, weshalb auch die meisten Arbeitsverträge solche Probezeiten vereinbaren. In dem letzten Unternehmen, in dem ich tätig war, habe ich unter anderem auch die Arbeitsverträge geschrieben und weiss daher, dass gerne spezielle Regelungen nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit vereinbart werden (Sonderzahlungen, erhöhte Grund- oder sonstige Bezüge, Einsetzen der VL etc.). Und wenn es auch nur um eine einfache Verlängerung der Kündigungsfrist ginge, könnte es für ein Unternehmen und auch den Mitarbeiter wesentlich sein, ob eine Tätigkeit als Zeitarbeitskraft auf die Probezeit anrechenbar ist.

Und was wäre im extremsten Fall mit einem befristeten Probezeit-Arbeitsvertrag ? Hier ist eine solche Frage meines Erachtens mehr als interessant. Denn wenn ein Vorgesetzter beispielsweise nach 5 Monaten das Arbeitsverhältnis beenden will, könnte der Mitarbeiter dann vielleicht vorbringen, dass die Probezeit eigentlich schon beendet ist und somit ein stillschweigendes, „normales“ Vertragsverhältnis zustande gekommen ist ?

Danke für Deine Hilfe & Gruß,
Sven

Hallo Sven.

Aber meine Frage zielte in erster Linie auf die Probezeit im
Sinne des Kündigungsschutzgesetzes, welches meines Wissens
erst nach sechs Monaten greift, weshalb auch die meisten
Arbeitsverträge solche Probezeiten vereinbaren.

– Probezeit und Kündigungsschutz haben nix miteinander zu tun. Entscheidend für den Küschutz ist die Warte zeit, also die ersten sechs Monate. Hierbei ist es völlig unerheblich, ob eine Probezeit vereinbart wurde. Da Wartezeit und Probezeit meist zeitgleich stattfinden, werden sie gerne miteinander verwechselt. Der einzige Zweck der Probezeit, ist die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten KüFrist zu beenden. Eine Anrechnung der vorherigen Arbeitsleistung über die Zeitarbeitsfirma auf Deine Wartezeit halte ich für ausgeschlossen.

In dem letzten
Unternehmen, in dem ich tätig war, habe ich unter anderem auch
die Arbeitsverträge geschrieben und weiss daher, dass gerne
spezielle Regelungen nach erfolgreicher Beendigung der
Probezeit vereinbart werden (Sonderzahlungen, erhöhte Grund-
oder sonstige Bezüge, Einsetzen der VL etc.). Und wenn es auch
nur um eine einfache Verlängerung der Kündigungsfrist ginge,
könnte es für ein Unternehmen und auch den Mitarbeiter
wesentlich sein, ob eine Tätigkeit als Zeitarbeitskraft auf
die Probezeit anrechenbar ist.

Und was wäre im extremsten Fall mit einem befristeten
Probezeit-Arbeitsvertrag ? Hier ist eine solche Frage meines
Erachtens mehr als interessant. Denn wenn ein Vorgesetzter
beispielsweise nach 5 Monaten das Arbeitsverhältnis beenden
will, könnte der Mitarbeiter dann vielleicht vorbringen, dass
die Probezeit eigentlich schon beendet ist und somit ein
stillschweigendes, „normales“ Vertragsverhältnis zustande
gekommen ist ?

Zu allen anderen Punkten nur einen Ratschlag: ein AN sollte auch einer Probezeitverlängerung über 6 Monate stets zustimmen. Verlieren kannst Du nichts. Sollte in X Monaten das Arbeitsverhältnis durch den AG beendet werden, kannst Du immer noch versuchen, die Probezeitvereinbarung (oder eine Befristung) in einem Gerichtsprozess rückwirkend anzugreifen. Der Hinweis von Wiz war schon in Ordnung. Wenn Du jetzt damit um die Ecke kommst, wirst Du dort vielleicht nicht sehr lange bleiben. Also warte in Ruhe ab.

Das von Dir gesuchte Urteil ist mir übrigens nicht bekannt. Ich halte die Vereinbarung einer erneuten Probezeit in Deinem Falle für rechtens. Allerdings wird dies im Zweifel der Richter entscheiden, nicht ich:smile:

Gruß,
LeoLo

Wenn es eine seriöse Firma ist, dann wird die Zeit mit angerechnet.