Kann auch ein Arbeitnehmer a.o. aus wichtigem Grund kündigen? Was wäre ein wichtiger Grund?
Was ist mit evtl. Vetragsstrafen, die im Vertrag stehen?
Peter
Kann auch ein Arbeitnehmer a.o. aus wichtigem Grund kündigen? Was wäre ein wichtiger Grund?
Was ist mit evtl. Vetragsstrafen, die im Vertrag stehen?
Peter
Hallo,
ein wichtiger Grund wäre eine unzumutbare Arbeitsumgebung. Also Thema Mobbing und so. Schwierig wird es mit dem Arbeitsamt. Nach einer eigenen Kündigung (oder Aufhebungsvertrag) wird ein Schreiben an den Arbeitnehmer und an den Arbeitgeber versandt. Der Arbeitnehmer trägt dort seine Gründe für eine Kündigung seinerseits ein. Das gleiche muß der Arbeitgeber tun. Bei der Leistungsstelle des Arbeitsamtes wird nun geprüft, ob der Arbeitnehmer gerechtfertigt gekündigt hat, und somit Arbeitslosengeld erhält. Wenn nicht, dann bleiben nur wenige Alternativen. Der ehemalige Arbeitnehmer beantragt Überbrückungsgeld (welches dann von allen anderen Fördergeldern abgezogen wird) um spätestens nach einem Vierteljahr eine selbstständige Existenz aufzubauen, anderfalls bleibt der ehemalige Arbeitnehmer 3 Monate gesperrt, also kein Geld. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
Ich bin genau in so ein Dillema geschlittert, mache mich jetzt selbstständig und suche Gleichgesinnte. Ein Unternehmen gründen…
Ideen und Aufträge sind da.
Vielleicht kann ich anderen mit meinen Gedanken helfen. Ich habe es geschafft. Ich bin raus aus der Not des Arbeitsamtes. Allerdings für einen 14-Stunden-Tag mit weniger als (netto) 2500.- DM. Aber das ist ausbaufähig. Es ist mein Unternehmen, ich bin mein Chef, niemand sagt mir was, ich bin für alles verantwortlich, es kann nur vorwärts gehen, und das tut es.
André