Falschparker gleich abschleppen?

Hi www-ler,

wenn man mit dem Auto im Halteverbot steht, und seine Handynummer sichtbar aufs Armaturenbrett legt, darf man dann abgeschleppt werden??
Ich hab mal gelesen, dass die Politesse oder wer auch immer erst den Fahrzeughalter auf dieser Nummer anrufen muss, bevor man das Auto abschleppen lässt…??

Wer kann helfen??
Danke & Gruß
Swony

Hi Swony,

stimmt, es gibt ein solches Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg (Aktenzeichen: 3 VG 268/00). Nur hat das Oberverwaltungsgericht dieser Entscheidung widersprochen, weil es nicht die Aufgabe der Ordnungshüter sei, den Parksündern hinterherzutelefonieren.

Es darf also weiter abgeschleppt werden.

Viele Grüße

Tessa

Gefahr!!!
Hallo,
eigentlich ist der Antwort unten nichts mehr hinzuzufügen.
Nur noch: Wer seine handy-Nr. ins Auto legt, zeigt damit, dass er weiß, dass er falsch parkt - er handelt also vorsätzlich. Dies hat eine Erhöhung der Geldbuße um 50-100% zur Folge, da der Bußgeldkatalog von fahrlässiger Begehung der Tat ausgeht.

Gruß
HaWeThie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Swony,
ich hab den beiden Antworten nur eine Frage hinzuzufügen:
Wie stellst Du Dir das vor? Soll der Behinderte, der Feuerwehr- oder Krankenwagen oder derjenige, der nicht aus der Ausfahrt kann, erst die Handynummer aufschreiben, dann ein Telefon suchen (oder muß jetzt jeder ein Handy haben?) und dann auf seine Kosten den Falschparker anrufen und warten, bis der sein Auto entfernt. Das ist doch wohl unrealistisch und niemandem zuzumuten.
Gruß
J. Doe

hi!

wirklich abgeschleppt werden darf nur der, der den verkehrsfluss oder rettungswege behindert. stehst du auf einem eingezeichneten parkfeld in falscher fahrtrichtung, weil du eben zigaretten besorgen willst, solltest du normalerweise mit einem „knöllchen“ davonkommen.

gerdzilla.

Hi Swony,
ich hab den beiden Antworten nur eine Frage hinzuzufügen:
Wie stellst Du Dir das vor? Soll der Behinderte, der
Feuerwehr- oder Krankenwagen oder derjenige, der nicht aus der
Ausfahrt kann, erst die Handynummer aufschreiben, dann ein
Telefon suchen (oder muß jetzt jeder ein Handy haben?) und
dann auf seine Kosten den Falschparker anrufen und warten, bis
der sein Auto entfernt. Das ist doch wohl unrealistisch und
niemandem zuzumuten.

Hi J.Doe,
Deiner Meinung bin ich natürlich auch.
Ich habe dieses Posting hier reingestellt, weil es hier bei mir im Büro gerade zur Diskussion stand und ich eben davon erzählte, diesen Bericht im TV gesehen zu haben, wo einer so gehandelt hat.
Das dies nicht bei Feuerwehrausfahrten/Krankenhäusern oder ähnl. akzeptabel ist, ist klar.
Deshalb heisst dass nicht, ich mach das so oder stelle mir das so einfach vor.

Trotzdem noch nen schönen Abend.
Gruß
Swony

Du hast mich falsch verstanden
Hi j.

ich habe nicht vor, so etwas zu machen, ich habe nur auf die Gefahr hingewiesen, wenn einer dem Bericht Glauben schenkt.
Gestern habe ich sogar in einem Handel eine „Parkscheibe“ gesehen, auf der man seine Handy-Nr. aufschreiben kann - alles unter Hinweis auf das ominöse Urteil (kein Hinweis, dass das Urteil wieder kassiert wurde)

Ich gehe mit deiner Meinung konform.

Gruß
HaWeThie