Veröffentlichung eines Email-Wechsels

Tach zusammen!
Ich betreibe eine Portalseite, in der ich auch über gerade stattgefundene Berufs-Prüfungen berichte. Aus einer deutschen Grosstadt ist mir diesbezüglich eine Schilderung über einen Prüfer zugekommen, der sich wohl nicht ganz nach Etikette verhalten hat. Dazu habe ich dann den „Dienstherrn“ dieses Prüfers um Stellung gebeten und angemerkt, dass die Presse möglicherweise ein Interesse an diesen Vorfällen hat.
Dann erreichte mich eine Email der Rechtsabteilung des Dienstherrn, in der ich aufgefordert wurde, solche Behauptungen nicht zu veröffentlichen, sonst Strafrecht, Zivilrecht, Schadensersatz usw… . Gesagt, getan, da ich die Vorfälle nicht beweisen kann, werde ich mich auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, sondern die Veröffentlichung unterlassen. Ich werde aber möglicherweise die Email der Betroffenen Prüflinge zitieren, aber darauf hinweisen, dass der Sachverhalt von mir nicht auf seinen Wahrheitsgehalt geprüft werden kann.
Nun meine Frage: Den Emailwechsel des Mitarbeiters der Rechtsabteilung und mir würde ich gerne veröffentlichen - mit meiner anschliessenden Stellungnahme. Ist dies erlaubt? Mein Gefühl sagt mir: Solange ich den Absender oder dessen Dienstherrn dadurch nicht in seinen Rechten verletze, sollte ich das doch wohl dürfen, oder? Wie sehen das die Fachleute?

Danke!
Malte

Tach zusammen!
Ich betreibe eine Portalseite, in der ich auch über gerade
stattgefundene Berufs-Prüfungen berichte. Aus einer deutschen
Grosstadt ist mir diesbezüglich eine Schilderung über einen
Prüfer zugekommen, der sich wohl nicht ganz nach Etikette
verhalten hat. Dazu habe ich dann den „Dienstherrn“ dieses
Prüfers um Stellung gebeten und angemerkt, dass die Presse
möglicherweise ein Interesse an diesen Vorfällen hat.
Dann erreichte mich eine Email der Rechtsabteilung des
Dienstherrn, in der ich aufgefordert wurde, solche
Behauptungen nicht zu veröffentlichen, sonst Strafrecht,
Zivilrecht, Schadensersatz usw… . Gesagt, getan, da ich die
Vorfälle nicht beweisen kann, werde ich mich auch nicht zu
weit aus dem Fenster lehnen, sondern die Veröffentlichung
unterlassen. Ich werde aber möglicherweise die Email der
Betroffenen Prüflinge zitieren, aber darauf hinweisen, dass
der Sachverhalt von mir nicht auf seinen Wahrheitsgehalt
geprüft werden kann.
Nun meine Frage: Den Emailwechsel des Mitarbeiters der
Rechtsabteilung und mir würde ich gerne veröffentlichen - mit
meiner anschliessenden Stellungnahme. Ist dies erlaubt? Mein
Gefühl sagt mir: Solange ich den Absender oder dessen
Dienstherrn dadurch nicht in seinen Rechten verletze, sollte
ich das doch wohl dürfen, oder? Wie sehen das die Fachleute?

Hallo Malte,

hinsichtlich der offensichtlichen Tatsache, dass Du keine konkreten Beweise hast - Finger weg. Dein Zeuge müsste Dir, um hier etwas zu unternehmen zumindest eine Versicherung an Eides Statt geben. Dann kannst Du die Beweise eienr übergeordneten Behörden zur Prüfung vorlegen oder der Aufsicht dieser Behörde. Gehst Du an die Öffentlichkeit riskierst Du ggfls. eine deftige Schadenersatzklage. Stell sich zudem heraus, dass kein widriges Verhalten bewiesen werden kann oder vor allem kein strafbaren Verhalten, machst Du Dich wegen Verleumdung strafbar. Hiewr kommt aber noch etwas hinzu. Dein Vorgehen - Stellungnahme, da den Vorgang die Presse sicher interessieren kann - kann Dir im günstigsten Fall als versuchte Nötigung, im ungünstigsten Fall als versuchte Erpressung ausgelegt werden.

Gruss Günter

Hallo ???
Hallo Günter!

Vielleicht darf ich noch einmal aus meinem Posting zitieren??

Gesagt, getan, da ich die
Vorfälle nicht beweisen kann, werde ich mich auch nicht zu
weit aus dem Fenster lehnen, sondern die Veröffentlichung
unterlassen. Ich werde aber möglicherweise die Email der
Betroffenen Prüflinge zitieren, aber darauf hinweisen, dass
der Sachverhalt von mir nicht auf seinen Wahrheitsgehalt
geprüft werden kann.

Deswegen habe ich grosse Probleme, den Sinn (nicht die Richtigkeit Deiner Antwort zu verstehen). Ich nehme einmal an, Du meinst damit mein Ansinnen, die Emails der Prüfline zu veröffentlichen, da ich den Bericht selber ja schon ausgeschlossen habe???

Doch zurück zu meiner Frage: Darf ich den Email-Wechsel veröffentlichen?

Vielen Dank!
Malte

Hallo Malteser,

aus meiner Sicht nicht.

Gruss Günter

Holla

Nun meine Frage: Den Emailwechsel des Mitarbeiters der
Rechtsabteilung und mir würde ich gerne veröffentlichen - mit
meiner anschliessenden Stellungnahme. Ist dies erlaubt? Mein
Gefühl sagt mir: Solange ich den Absender oder dessen
Dienstherrn dadurch nicht in seinen Rechten verletze, sollte
ich das doch wohl dürfen, oder? Wie sehen das die Fachleute?

Zu dem Thema Inhalt hast du ja selbst genug geschrieben, kann natuerlich Aerger geben, falls da unwahre Behauptungen aufgestellt werden…

Bei Mails als solche gibt es noch zwei Dinge zu beachten, Briefgeheimnis und Urheberrecht. Das Briefgeheimnis schuetzt den Empfaenger (ist ja dein Brief/Mail), du darfst sie also in diesem Sinn veroeffentlichen (obwohl sich da die Gelehrten noch streiten). Das Urheberrecht steht dem Verfasser der Mail zu, aber ich denke, hier liegt kein schuetzenswertes Gut vor (nur meine Meinung!).

Du koenntest also die Mails veroeffentlichen, ich wuerde aber fairerweise drueber nachdenken, Namen (und alles andere, was auf seine Identitaet hinweisst, nur die Funktion drin lassen) zu loeschen und evtl. den Absender zu informieren und im die Chance zu einer abschliessenden Stellungnahme geben.

Gruss, Lutz

Lasse einfach Namen bzw. Adressen weg.