Ich hätte eine Frage zum deutschen Mietrecht. Genaugenommen zur Rückzahlung der Mietkaution. Wie lange ist die Frist, binnen derer der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution zurückzuerstatten hat? Ich gehe mal davon aus, dass es keine gesetzliche einheitliche Frist gibt, sondern dass diese nach bestimmten Kriterien des Einzelfalles zu bestimmen ist - mich würde natürlich interessieren, welche Kriterien dies sind.
Danke schonmal vorab für die Antworten
Ich hätte eine Frage zum deutschen Mietrecht. Genaugenommen
zur Rückzahlung der Mietkaution. Wie lange ist die Frist,
binnen derer der Vermieter nach Beendigung des
Mietverhältnisses die Kaution zurückzuerstatten hat? Ich gehe
mal davon aus, dass es keine gesetzliche einheitliche Frist
gibt, sondern dass diese nach bestimmten Kriterien des
Einzelfalles zu bestimmen ist - mich würde natürlich
interessieren, welche Kriterien dies sind.
Die Kaution kann bis zu sechs Monaten zurück gehalten werden. In Einzelfällen, wenn noch Nebenkostenabrechnung zu erwarten ist, kann auch länger ein Teil der Kaution beim Vermieter verbleiben. In Fällen, in denen keine Forderungen mehr bestehen ist die Kaution unverzüglich auszuhändigen inkl. Zinsen und unter der Auszahlung der Zinsertragssteuer, sofern die Kaution auf den Vermieter angelegt wurde und der die Zinssteuer beim Finanzamt wieder holen kann.