Frage zum deutschen Mietrecht

Hallo!

Ich hätte eine Frage zum deutschen Mietrecht. Genaugenommen zur Rückzahlung der Mietkaution. Wie lange ist die Frist, binnen derer der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution zurückzuerstatten hat? Ich gehe mal davon aus, dass es keine gesetzliche einheitliche Frist gibt, sondern dass diese nach bestimmten Kriterien des Einzelfalles zu bestimmen ist - mich würde natürlich interessieren, welche Kriterien dies sind.
Danke schonmal vorab für die Antworten

Tom

Hallo Tom,

Ich hätte eine Frage zum deutschen Mietrecht. Genaugenommen
zur Rückzahlung der Mietkaution. Wie lange ist die Frist,
binnen derer der Vermieter nach Beendigung des
Mietverhältnisses die Kaution zurückzuerstatten hat? Ich gehe
mal davon aus, dass es keine gesetzliche einheitliche Frist
gibt, sondern dass diese nach bestimmten Kriterien des
Einzelfalles zu bestimmen ist - mich würde natürlich
interessieren, welche Kriterien dies sind.

Die Kaution kann bis zu sechs Monaten zurück gehalten werden. In Einzelfällen, wenn noch Nebenkostenabrechnung zu erwarten ist, kann auch länger ein Teil der Kaution beim Vermieter verbleiben. In Fällen, in denen keine Forderungen mehr bestehen ist die Kaution unverzüglich auszuhändigen inkl. Zinsen und unter der Auszahlung der Zinsertragssteuer, sofern die Kaution auf den Vermieter angelegt wurde und der die Zinssteuer beim Finanzamt wieder holen kann.

Gruss Günter

Hallo Günter!

Vielen Dank erstmals. Steht das irgendwo im Wortlaut des Gesetzes oder nicht?

Danke,
Tom

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Hallo Tom!

Vielen Dank erstmals. Steht das irgendwo im Wortlaut des
Gesetzes oder nicht?

Nein, leider nicht. Diese Regeln sind in der Rechtssaprechung entwickelt worden. d.h. es gibt hierzu Urteile.

Gruss Günter

Danke (oT)