Urteil zu einer Nickname Löschung in einem Forum

Hallo liebes Forum,

ich möchte gerne meinen Nickname in einem Forum samt meiner persönlichen Daten gelöscht haben. Leider weigert sich der Admin. Nun habe ich gehört, dass es ein Urteil gibt, dass ihn dazu verpfichten soll. Ausserdem müsste er jedem Nutzer seines Forums die Möglichkeit geben, seinem Nickname + Daten selber zu löschen. Kann mir jemand sagen, wo ich dieses Urteil finde? Mittlerweile habe ich schon Stunden danach gesucht und nichts gefunden.

Gruss,

Andreas

Hallo,

es handelt sich einfach um das Datenschutzgesetz. Schau mal ins Archiv, da ist ein entsprechender Musterbrief vorbereitet.

gruss
wl

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Ich habe jetzt mehrere Stunden im Archiv nach diesem Musterbrief gesucht. Nur leider konnte ich ihn bisher nicht finden. Wer kann mir weiterhelfen?

Gruss,

Andreas

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Ich habe jetzt mehrere Stunden im Archiv nach diesem
Musterbrief gesucht. Nur leider konnte ich ihn bisher nicht
finden. Wer kann mir weiterhelfen?

Gruss,

Andreas

Hallo,

Ich entziehe Ihnen hiermit die Erlaubnis zur Speicherung ALLER meine mit Nickname „“ bezeichnete Person betreffenden Daten. Melden Sie mich bitte SOFORT aus Ihrem Forum ab.

weiterhin fordere ich Sie hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf:
> a) Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer
> Name und E-Mail-Adresse Sie über meine durch diesen Namen/diese Adresse
> identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen diese Daten
> stammen.
> § 19 Abs. 1, § 34 Abs. 1 BDSG
> b) Sie haben den Verwendungszweck dieser Daten ebenfalls unverzüglich mir
> gegenüber offenzulegen.
> § 19 Abs. 1, § 34 Abs. 1 BDSG
> c) Sie haben _sämtliche_ meine Person/meine E-Mail-Adresse bbetreffenden
> Daten unverzüglich zu löschen und mir diese Löschung zu bestätigen.
> § 20 Abs. 2 Satz 1, § 28 Abs. 3, § 30 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
> d) Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw.
> meine E-Mail-Adresse betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche
> schriftliche Genehmigung.
> § 14 Abs. 2 Satz 2, § 4 Abs. 2 BDSG
> e) Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits
> an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
> § 28 Abs. 3 BDSG
>
> Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist zum

gruss
wl

Vielen Dank für die Hilfe.

Gruss,

Andreas

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