Hallo, Ihr Experten!
Als Arbeitgeber bin ich dazu verpflichtet, mein Personal, das mit Körperflüssigkeiten in Kontakt kommt, gegen Hepatitis B impfen zu lassen. Ich habe meinem Personal die kombinierte Impfung gegen A und B empfohlen und auch den Impfstoff bezahlt. Ich habe allen gesagt, dass sie nach „nebenan“ zum Arzt gehen könnten, der ihnen während ihrer Arbeitszeit die Impfung verabreicht.
Hat ein Mitarbeiter nun das Recht, die Impfkosten in bar zu verlangen, da er zu einem anderen Arzt gehen will; oder kann der, der die Musik bezahlt, bestimmen, wo geimpft wird?
Es geht mir hier nicht um Großzügigkeit oder nicht, sondern um das reine Recht!
Da ich auch Blutuntersuchungen auf meine Kosten durchführen lassen muß, ist auch hier interessant, ob ich dazu den Arzt bestimmen kann, der mir z.B. Sonderpreise bietet, oder ob der Arbeitnehmer hingehen kann, wohin er will und hinterher die Summe bei mir einfordern kann.
Im gegebenen Fall handelt es sich um einen Mitarbeiter, dem ich während der Probezeit fristgerecht gekündigt habe. Er verlangt nun von einer Impfung im November die Impfgebühren.
Schöne Grüße
Sabine
Hallo Sabine,
ich denke das Recht auf freie Arztwahl greift hier nicht, wenn es sich um eine unternehmerisch organisierte Aktion handelt.
Das Recht zu einem Arzt des eigenen Vertrauens zu gehen wird ja auch durch die „Durchgangsarztregelung“ zumindest vorübergehend außer Kraft gesetzt.
Wenn man als Unternehmer die Kosten für eine Behandlung bezahlt (ganz offensichtlich bei Betriebsärzten!) kann man auch einen sinnvollen Einsatz des Geldes erwarten. Das heist bei der organisierten Impfung sind ja sicherlich andere Konditionen auszuhandeln als bei einer einmaligen Impfe bei einem Hausarzt.
Fazit:
Freie Arztwahl- ja- aber mit eigenen Kosten!
Wenn Du näheres wissen willst melde Dich noch mal.
Mit freundlichen Grüßen
hm
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Danke!
Hallo Harry,
Fazit:
Freie Arztwahl- ja- aber mit eigenen Kosten!Wenn Du näheres wissen willst melde Dich noch mal.
Genau so habe ich das auch gesehen, und habe einem neuen Mitarbeiter den Impfstoff gegeben und ihm gesagt, dass er nach „nebenan“ gehen möchte. Er ist aber zu seinem Hausarzt gegangen. Das wäre sicherlich alles kein Problem, wenn ich ihm nicht innerhalb der Probezeit gekündigt hätte (fristgerecht, und soweit möglich freundlich). Nun ist er sauer, erscheint nicht mehr zur Arbeit, nachdem er vor allen Mitarbeitern angekündigt hat, dass er auf die „fristgerechte“ Kündigung keinen Wert legt. Und heute kam dann auch noch ein Brief mit einer nachträglichen (!) Krankmeldung und einer Rechnung seines Hausarztes, deren Bezahlung er schon im November vorgenommen hat und jetzt von mir erstattet haben möchte. Ich möchte mich zwar nicht kleinlich zeigen, aber auf der Nase rumtanzen lasse ich mir auch nicht. So werde ich die Bezahlung bis zu seinem letzten Tag hier reichen lassen und ihm seinen Urlaubsanspruch von 5,3 Tagen auszahlen. Ist seine Forderung nach den Impfkosten rechtens, wird er das Geld bekommen, sonst nicht.
Ansonsten war es wegen der anstehenden Untersuchungen der Mitarbeiter für mich wichtig, wer den Arzt aussuchen kann.
Schöne Grüße
Sabine
Nochmal hallo,
ich würde dem Mitarbeiter (EX) nur die Kosten des Arztes erstatten, den Du gebunden hattest.
Sinnvoll wäre vielleicht ein Vertrag mit diesem Arzt aus dem die günstige Kondition hervorgeht- nur für alle Fälle.
Aber mal ganz unernst- an dem Typen hättest Du sowiso keinen Spass gehabt.
hm
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Hallo Harry,
Aber mal ganz unernst- an dem Typen hättest Du sowiso keinen
Spass gehabt.
Hast wohl recht, abgesehen davon, dass er nicht so gut gearbeitet hat, war er auch nicht kollegial. Hat pünktlichst seinen Arbeitsplatz verlassen, egal ob die Kollegen noch Kunden bedient haben oder nicht. Wollte nur getrennt von den Kollegen zur Weihnachtsfeier fahren, obwohl alle anderen gemeinsam fahren wollten. Aber die Hauptsache ist, dass ich ihn mehrmals beim Lügen erwischt habe (Kleinigkeiten); aber darauf reagiere ich allergisch.
Na ja, ich werde jetzt auf seine Fristsetzung zur Bezahlung seiner Arztrechnung nicht reagieren, genau wie auf seine Krankmeldung. Mit seiner Krankmeldung das ist abgeklärt, die ist für mich ohne Bedeutung, da er vor allen anderen Angestellten gesagt hat, dass er keinen Wert auf die fristgerechte Kündigung legt und nicht mehr kommt. Somit war das Arbeitsverhältnis an dem Tag beendet, und ich muß ihm nur den Urlaub auszahlen. Wie der Tarifanwalt aber sagte, muß der Urlaub bis zum letzten Tag des von mir geschlossenen und zum Ende des Monats gekündigten Arbeitsverhältnisses berechnet werden. Das frühere Nichtmehr-Erscheinen hat auf die Urlaubsgewährung keinen Einfluß. Verstehe ich zwar nicht, aber, was soll’s!
Leute, wie kann ein 20jähriger junger Mann nur so blöd sein. Alle hatten sich darauf gefreut, Verstärkung zu bekommen, und dann benimmt der sich so.
Schöne Grüße
Sabine
Hallo Sabine,
die Rechtslage ist klar. Der Arbeitnehmer hatte einen von Dir benannten Arzt aufzusuchen. Hier hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht im Rahmen betrieblicher Belange. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Erstattung der Impfkosten. Er hat sich noch Rücksprache mitr dem Arbeitgeber zu einem vom Arbeitgeber nicht benannten Arzt gewandt ohne vorher beim Arbeitgeber zu klären, ob dieser auch die Kosten übernimmt, wenn er als Arbeitnehmer einen anderen Arzt aufsucht.
Gruss Günter
,
Fazit:
Freie Arztwahl- ja- aber mit eigenen Kosten!Wenn Du näheres wissen willst melde Dich noch mal.
Genau so habe ich das auch gesehen, und habe einem neuen
Mitarbeiter den Impfstoff gegeben und ihm gesagt, dass er nach
„nebenan“ gehen möchte. Er ist aber zu seinem Hausarzt
gegangen. Das wäre sicherlich alles kein Problem, wenn ich ihm
nicht innerhalb der Probezeit gekündigt hätte (fristgerecht,
und soweit möglich freundlich). Nun ist er sauer, erscheint
nicht mehr zur Arbeit, nachdem er vor allen Mitarbeitern
angekündigt hat, dass er auf die „fristgerechte“ Kündigung
keinen Wert legt. Und heute kam dann auch noch ein Brief mit
einer nachträglichen (!) Krankmeldung und einer Rechnung
seines Hausarztes, deren Bezahlung er schon im November
vorgenommen hat und jetzt von mir erstattet haben möchte. Ich
möchte mich zwar nicht kleinlich zeigen, aber auf der Nase
rumtanzen lasse ich mir auch nicht. So werde ich die Bezahlung
bis zu seinem letzten Tag hier reichen lassen und ihm seinen
Urlaubsanspruch von 5,3 Tagen auszahlen. Ist seine Forderung
nach den Impfkosten rechtens, wird er das Geld bekommen, sonst
nicht.
Ansonsten war es wegen der anstehenden Untersuchungen der
Mitarbeiter für mich wichtig, wer den Arzt aussuchen kann.
Schöne Grüße
Sabine
Danke, Günter! owT
wirklich kein Text
-)