Hallo,
was ist rechtlich unter einer „mehrtägigen“ Dienstreise zu verstehen?
Beispiel:
An zwei aufenanderfolgenden Tagen findet eine Veranstaltung statt.
Um Reisekosten (Übernachtung) zu sparen wird am erste Tag nach Hase gefahren.
Sind dies dann zwei eintäge Dienstreisen, oder immer noch eine mehrtägige Dienstreise? Entscheidet also die Übernachtung am Veranstaltungsort darüber?
Wir diese Praxis möglicherweise in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich entschieden?
Bitte gebt Eure Meinung wenn es geht mit Fundstelle an.
Danke
hm