ein Freund bekam ein Schreiben von der GEZ in dem er aufgefordert wurde Auskunft über Rundfunkgeräte in seinem Haushalt zu amchen. Hierzu sei er (lt. Schreiben)„gesetzlich verpflichtet“.
Kann mir mal jemand den § und das Gesetz sagen, wo dies nachzulesen ist?
ein Freund bekam ein Schreiben von der GEZ in dem er
aufgefordert wurde Auskunft über Rundfunkgeräte in seinem
Haushalt zu amchen. Hierzu sei er (lt. Schreiben)„gesetzlich
verpflichtet“.
Eine pauschale Auskunftspflicht gibt es nur, wenn dein Freund tatsächlich über Empfangsgeräte verfügt. Besitzt er keine, kann er GEZ-Anfragen vollständig ignorieren.
Die gesetzlichen Grundlagen sind im Schreiben selbst (im ‚Kleingedruckten‘) angegeben.
Hallo L.,
diese Auskünfte müßten eigentlich direkt von der GEZ kommen, denn die wollen was von Dir. Also würde ich auf einen Brief warten, in dem diese Informationen vollständig geliefert werden. Anfordern würde ich sie nicht, denn das kostet ja Deine Zeit und Geld.
Und selbst wenn sich dann herausstellt, daß Du zur Auskunft verpflichtet bist, kann das ja wohl kaum auf Deine Kosten geschehen. Es muß also ein frankierter Rückumschlag dabeiliegen und der Fragebogen muß auch doppelt vorhanden sein, sonst hast Du ja keine Kopie mehr.
So habe ich bisher jedenfalls immer gehandelt und die Anfragen einfach nur abgeheftet. Mehr kam da nicht.
Aber bald (2003?) ist das ja wohl vorbei - da muß dann jeder zahlen. Schade - bei der Leistung.
Grüße
J.Doe