Guten Morgen
bin ich gegenüber meiner Krankenversicherung verpflichtet, Auskünfte über meine Einkünfte der letzten Jahre weiterzugeben? Bin ich z.B. verpflichtet, denen meine Lohnsteuerbescheid vorzuweisen?
Es geht dabei um eine Unklarheit bei der Studentenversicherung…
bin ich gegenüber meiner Krankenversicherung verpflichtet,
Auskünfte über meine Einkünfte der letzten Jahre
weiterzugeben? Bin ich z.B. verpflichtet, denen meine
Lohnsteuerbescheid vorzuweisen?
Wenn du dein Einkommen gegenüber der Krankenkasse korrekt angegeben hast, dann sollten dir die Nachweise eigendlich keine Schwierigkeiten bereiten. Eine Verpflichtung zum Offenlegen deines Einkommens ist mir nicht bekannt, die Folge wird allerdings sein, dass du - rückwirkend - zum zum Höchstsatz versichert wirst, wenn du die Mitarbeit verweigerst.
das SGB sieht das sogar so vor… weil die GKV sich meines Wissens nach bis zu 4 Jahren rückwirkend den Steuerbescheid auch auf direktem Weg holen kann beim Finanzamt…
So hat man allerdings noch eine Chance, sich zu outen, falls man vorher die Gemeinschaft betrogen hat… und einer Strafe zu entgehen…
Hallo Walter,
da musst Du durch - wenn Du dich weigerst, wird man
wegen fehlender Mitwirkung dich rückwirkend in die
höchste Klasse einstufen, den Beitrag fordern, bei
Nichtzahlung (Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung)
den Gerichtsvollzieher schicken und Dich aus der Kasse
ausschliessen.
All das kannst du vermeiden, wenn Du dein Eikommen
nachweist.