Sozialamt will wahrsch. Geld von mir? (lang)

Hallo, liebe Experten!

Ich möchte heute mal die gelegenheit nutzen und Ihnen ein paar Fragen stellen. Vielleicht kann ja jemand von Ihnen
mir hgelfen. Normalerweise lese ich hier ja immer nur. Aber heute muß ich mich doch mal anmelde. Ich bin nämlich
ganz schön fertig. Eigentlich bin ich schon fast verzweifelt.

Im letzten Sommer hatte ich mit einer langen Bekannten von mir eine kurze aber explosiwe intensivere Beziehung.
Leider hat sich daraus keine Richtige Beziehung entwickelt. Wir verstehen uns zwar so eigentlich noch ganz gut,
aber da ist eben nicht mehr als verstehen übrig. Wir haben uns dann auch sehr lange nicht mehr geshen.

Dieses Wochenende hat sich jetzt diese Bekannte wieder bei mir gemeldet. Sie hat mir gesagt, das sie schwanger
ist und zwar schon fast im 6. Monat. Und sie sagt, das ich der Vater sein soll. Das könnte ja teoretisch von der Zeit
her auch hinkommen. Nagut, ist eben nicht zu ändern. Irgendwie finde ich das ja auch ganz schön.

Gleichzeitg hat sie mir aber gesagt, das ich jetzt für sie Unterhalt zahlen soll. Und sie braucht ja auch einen Haufen
Sachen für das Kind, wie zum Beispiel ein Bett oder Anziehsachen oder einen Kinderwagen und was man sonst so
alles noch braucht. Sie hat da eine ganz lange Liste. Nun sagte sie, das sie, weil sie so wenig Geld hat und
Arbeitslos ist, war sie beim Sozialamt. Da hat sie Unterstützung beantragt. Und sie hat auch Beantragt, das die Ihr
was bezahlen für die Sachen, die sie jetzt alle so braucht. Als erstes aber hat das Sozialamt wohl gefragt, wer ich
bin. Also ich meine, die wollten Wissen, wer der Vater ist.

Und die haben ihr auch gesagt, das die jetzt zuerst mal bei mir nachfragen, was ich verdiene. Und dann wollen sie
bei mir Schauen, was da denn zu holen ist. Und wenn da was zu holen ist, dann wollen sie, das ich an das
Sozialamt jeden Monat das bezahle, was das Sozialamt dann an sie weiterzahlt.

Das verstehe ich nicht. Deswegen brauche ich jetzt ihren Rat.

Stimmt das denn so alles? Dürfen die tatsächlich von mir jetzt Geld verlangen? Ich dachte immer, ich muß
Unterhalt für das Kind zahlen. Das will ich ja auch machen. Wenn es wirklich mein Kind ist. Aber jetzt bevor das
Kind da ist, weiß ich doch noch gar nicht, ob das wirklich mein Kind ist. Ich sage ja, wenn das mein Kind ist, dann
werde ich natürlich meinen Unterhaltpflichten bezahlen. Aber warum soll ich denn Unterhalt für Sie bezahlen? Und
vor allem, warum soll ich denn jetzt schon bezahlen? Ich weiß ja garnicht ob es wirklich mein Kind ist. Und wenn
dann sich rausstellt, das es gar nicht mein Kind ist, dann brauch ich doch auch nicht zu bezahlen, oder?

Es ist ja nicht so, das ich sehr schlecht verdiene. Ich kriege jeden Monat so ungefähr 2700 Mark netto. Aber davon
geht ja auch noch jede Menge weg. Ich muß ja schon wegen Miete jeden Monat knapp 750 Mark bezahlen. Und
dann muß ich auch noch Jeden Monat einmal 540 Mark für einen Kredit von mein Auto und nochmal 110 Mark für
einen anderen Kredit und auch noch für meine Waschmadschine jeden Monat 100 Mark bezahlen. Und Strom sind
im Monat auch 75 Mark und dann noch Telefon insgesamt 100 Mark. Und mein Dispo steht schon bei minus 8000
Mark jeden Monatsende.

Von meinen 2700 habe ich immer also grade mal knapp 1000 Mark übrig. Und davon muß ich was essen und
tanken und Dispozinsen bezahlen. Ist ja alles nicht billig. Wo soll ich denn dann jetzt noch Unterhalt für sie
hernehmen? Blöderweise weiß sie ganz gut über meine Finanzen Bescheid. Sie hat gesagt, das Sozialamt gesagt
hat, das meine Schulden nicht Vorrang haben. Sozialamt soll gesagt haben, das ich erstmal für Sie zahlen muß
und wenn dann nichts mehr für meine Schulden da ist, dann muß ich zu einer Schuldenberatung gehen. Und
Außerdem brauche ich ja in einer Großstatd wie Berlin kein Auto, weil es ja Bus und Bahn gibt. Dann soll ich mein
Auto eben verkaufen.

Kann das sein? Ich finde das aber ganz schön hart. Sie hat mir am Wochenende einen ganz schön harten Schock
verpasst. Erst das mit dem Kind und dann noch das mit dem Geld. Mir ist das alles irgendwie nicht ganz klar. Sie
sagt, das ihr das schon leid tut, aber sie muß ja vom Soziaölamt Geld kriegen, weil sie ja arbeitslos ist und kein
Geld hat. Und sie kann nichts dafür, das Das Sozialamt jetzt bei mir das Geld sich zurückholt.

Können die beim Sozialamt mir wirklich das Geld so einfach wegnehmen? Ich werde mich freuen, wenn Sie mir da
jetzt weiterhelfen können. Was soll ich denn jetzt machen? Muß ich überhaupt schon jetzt bezahlen, wo ich doch
noch garnicht weiß, ob das dann mein Kind ist? Mein Kumpel hat gesagt, ich muß erst zahlen, wenn ein Test
gemacht wurde. Bei dem war das auch so. Vorher sagt er soll ich garnicht bezahlen. Aber sie hat doch gesagt, das
Sozialamt hat was ganz anderes gesagt. Die müssen es doch aber wissen, oder? Und wenn ich bezahlen muß
wieviel muß ich denn dann bezahlen? Sie kriegt ja jetzt schon vom Sozialamt jeden Monat Ungefähr 600 Mark. Und
ihre Miete bezahlen die auch. Insgesamt kriegt sie fast 1000 Mark. Und wenn sie Recht hat, dann nehmen die sich
die 1000 Mark von mir. Und dann hab ich garnichts mehr. Weil ich ja meine Miete auch bezahlen muß und meine
Schulden. Das können die doch nicht machen, oder? Und woher soll ich denn das Geld nehmen für einen
Kinderwagen? Muß ich da jetzt wirklich mein Auto verkaufen? Wie soll das denn gehen? Die Bank hat doch den
Brief dazu. Müssen die mir den dann wiedergeben?

Ich Bitte Sie ganz herzlich, mir ein bischen Licht in meinen Kopf zu bringen. Ich weiß nämlich jetzt gar nicht mehr
weiter.

Dankeschön und viele Grüße

Torben Sowan

Moien!

Bin zwar kein Experte, aber bevor du hier völlig verzeifelst gib ich dir schon mal ine paar Tips von dem was ich weiß…

Also…erstmal keine Panik! Was das Sozialamt sagt ist völlig wurscht, denn soo leicht geht das nu net!

Und die haben ihr auch gesagt, das die jetzt zuerst mal bei
mir nachfragen, was ich verdiene. Und dann wollen sie
bei mir Schauen, was da denn zu holen ist. Und wenn da was zu
holen ist, dann wollen sie, das ich an das
Sozialamt jeden Monat das bezahle, was das Sozialamt dann an
sie weiterzahlt.

Hier ist schonmal der erste Haken!! Sicherlich wirst du bezahlen müßen, wenn du der Vater bist, aber du mußt für das Kind bezahlen nicht für die Mutter, d. h. du zahlst nicht alles, was sie vom Soziamt bekommt!

Und wenn
dann sich rausstellt, das es gar nicht mein Kind ist, dann
brauch ich doch auch nicht zu bezahlen, oder?

Nööö…ansonsten melde ich schonmal an, daß du für meine Kinder zahlen mußt sobald sie mal da sind ;o)))
Natürlich muß dir die Vaterschaft erstmal nachgewiesen werden. Genauso wie deine Freundin mit dir ihren Spaß hatte, kann sie es ja auch mit anderen gemacht haben, sodaß auch andere Väter in Frage kommen…

Von meinen 2700 habe ich immer also grade mal knapp 1000 Mark
übrig. Und davon muß ich was essen und
tanken und Dispozinsen bezahlen. Ist ja alles nicht billig. Wo
soll ich denn dann jetzt noch Unterhalt für sie
hernehmen? Blöderweise weiß sie ganz gut über meine Finanzen
Bescheid. Sie hat gesagt, das Sozialamt gesagt
hat, das meine Schulden nicht Vorrang haben.

Jein…das du dein Konto überzogen hast interessiert das Amt tatsächlich net, aber der Rest schon…erstmal kann die sowieso nur Geld bis zur Pfändungsgrenze abgezogen werden (die liegt ab näcshtem Jahr meine Wissens bei kanpp über 1800DM) - mehr geht eh net.
Wenn es soweit kommt mußt du deine Verhältniss darlegen und da spielen exitierende Kredite schon eine Rolle - genaueres kommt dazu bestimmt noch…

Kann das sein? Ich finde das aber ganz schön hart. Sie hat mir
am Wochenende einen ganz schön harten Schock
verpasst. Erst das mit dem Kind und dann noch das mit dem
Geld. Mir ist das alles irgendwie nicht ganz klar. Sie
sagt, das ihr das schon leid tut, aber sie muß ja vom
Soziaölamt Geld kriegen, weil sie ja arbeitslos ist und kein
Geld hat. Und sie kann nichts dafür, das Das Sozialamt jetzt
bei mir das Geld sich zurückholt.

Ist ja auch korrekt, das du für das Kind bezahlst, aber mehr halt net… abgesehen davon kann man den Verdacht haben, das das Soziamt sie „genötigt“ hat nen Vater zu nennen und sie es eventuell gar net wußte, denn sonst hätte sie sich ja schon vorher bei dir gemeldet und das klären lassen…

Können die beim Sozialamt mir wirklich das Geld so einfach
wegnehmen? Ich werde mich freuen, wenn Sie mir da
jetzt weiterhelfen können. Was soll ich denn jetzt machen?
Muß
ich überhaupt schon jetzt bezahlen, wo ich doch
noch garnicht weiß, ob das dann mein Kind ist?

Nur weil sie behauptet du wärest der Vater mußt du gar nichts zahlen und wenn sie was wollen streite erstmal die Vaterschaft ab!

Mein Kumpel hat
gesagt, ich muß erst zahlen, wenn ein Test
gemacht wurde. Bei dem war das auch so. Vorher sagt er soll
ich garnicht bezahlen. Aber sie hat doch gesagt, das
Sozialamt hat was ganz anderes gesagt. Die müssen es doch aber
wissen, oder?

LOL… die sagen auch viel wenn der Tag lang ist und versuchen oftmals durch „gewissen Druck“ an Geld zu kommen… laß dir nichts gefallen!

Und wenn ich bezahlen muß
wieviel muß ich denn dann bezahlen? Sie kriegt ja jetzt schon
vom Sozialamt jeden Monat Ungefähr 600 Mark. Und
ihre Miete bezahlen die auch. Insgesamt kriegt sie fast 1000
Mark. Und wenn sie Recht hat, dann nehmen die sich
die 1000 Mark von mir.

Kenne die Summe net, aber mit Sicherheit werden es keine 1000DM monatlich sein!

Und dann hab ich garnichts mehr. Weil
ich ja meine Miete auch bezahlen muß und meine
Schulden. Das können die doch nicht machen, oder? Und woher
soll ich denn das Geld nehmen für einen
Kinderwagen? Muß ich da jetzt wirklich mein Auto verkaufen?
Wie soll das denn gehen? Die Bank hat doch den
Brief dazu. Müssen die mir den dann wiedergeben?

Ggf. müßte die Bank bei Verkauf des Autos den Brief natürlich hergeben, aber nur keine Panik!! So schnell geht das alles net!°!!!

Hoffe mal du bekommst noch kompetentere Hilfe…

Bernd

Hi Torben,

falls du dir nicht sicher bist, ob du tatsächlich der Vater bist, solltest du die Vaterschaft erstmal bestreiten. Das hat allerdings zum Effekt, dass es mit 100% Sicherheit zu einer Vaterschaftsklage seitens der Amtspflegschaft (sprich Jugendamt) kommen wird, in deren Rahmen ein Vaterschaftstest durchgeführt wird. Solltest du denn doch der Vater sein, geht das finanziell voll zu deinen Lasten (so ein Vaterschaftstest kann bis zu 4.000 DM kosten…).

Falls die Vaterschaft eindeutig feststeht, wirst du von Amts wegen aufgefordert, einen einklagbaren Unterhaltstitel zu unterschreiben. Zur Feststellung der Unterhaltshöhe ist ein Einkommensnachweis des AG und ein Fragebogen, in dem du Angaben über sonstige Belastungen/Einnahmen nennen musst, erforderlich. Als Richtwert gilt die sog. Düsseldorfer Tabelle (z. B. hier: http://www.geocities.com/Area51/Corridor/1655/du_tab…). Bei deinem Gehalt sind nach heutigem Stand für die ersten sechs Jahre ca. 345,-- DM im Monat als Unterhalt zu zahlen.

Im bisherigen Eigenbedarf von 1.500 DM waren 650 DM für Miete/Nebenkosten eingerechnet; sollte deine Miete deutlich höher sein, wird das auch angepasst.

Das Kindergeld wird dir bei dieser Höhe nicht angerechnet! Vergiss bei der Steuererklärung nicht, Kinderfreibetrag geltend zu machen (immer schön mit Belegen beweisen [Kopie Dauerauftrag], ansonsten kann die Mutter behaupten, du kommst deinen Verpflichtungen nicht nach und die Freibeträge voll für sich beanspruchen).

Alles weitere ist nicht dein Problem - wenn die Mutter Sozialhilfe bekommt, ist das ihre Sache.

Und - falls du jetzt irgendwelche Skrupel der Mutter gegenüber hast - sie hat dir gegenüber ja auch keine (sie sagt dir jetzt erst, dass sie schwanger ist und bereits beim Jugendamt war…)

Gruss
Feanor

Hallo Bernd,

man ist auch unterhaltspflichtig gegenüber der Mutter, sofern diese wegen des Kindes kein Einkommen hat. Dies gilt für die ersten drei Jahre. Seitdem ch das weiss, bin ich noch vorsichtiger als vorher :wink:))

Gruß,
Micha

Habe gerade noch etwas gewühlt und noch folgendes gefunden:

Du kannst tatsächlich während der ersten drei Jahre auch zu einer Unterhaltsleistung an die Mutter verpflichtet werden. Eine Ausnahme gibt es, wenn eine dauernde Betreuung für das Kind vorhanden ist und die Mutter arbeiten kann.

Du musst auch für die Entbindungskosten aufkommen, wenn diese nicht von der Krankenkasse bezahlt werden.

Ebenso ist es möglich, dass du für die Babyerstausstattung mit herangezogen wirst, allerdings nur anteilig, da die Mutter ja genauso unterhaltspflichtig ihrem Kind gegenüber ist. Weitere Kosten, z. B. für Kindermöbel, dürfen dir aber nicht aufgehalst werden.

Gruss
Feanor

Hallo, Torben!

Normalerweise lese ich hier ja immer nur. Aber
heute muß ich mich doch mal anmelde.

Dann zunächst mal herzlich Willkommen im Kreis der Schreibenden :smile:

Ich bin nämlich
ganz schön fertig. Eigentlich bin ich schon fast verzweifelt.

Naja, zunächst mal werde doch bitte etwas Ruhiger. Grund zur Verzweiflung hast Du nämlich eigentlich gar nicht.

Dieses Wochenende hat sich jetzt diese Bekannte wieder bei mir
gemeldet. Sie hat mir gesagt, das sie schwanger
ist und zwar schon fast im 6. Monat. Und sie sagt, das ich der
Vater sein soll. Das könnte ja teoretisch von der Zeit
her auch hinkommen. Nagut, ist eben nicht zu ändern. Irgendwie
finde ich das ja auch ganz schön.

Na dann erstmal Herzlichen Glückwunsch. Es ist doch eigentlich ganz schön, wenn man Vater wird (ich weiß, wovon ich da rede *ggg*). Bei Euch sind nur irgendwie die Verhältnisse etwas „verworren“. Das kommt in den besten Familien vor, kein Grund zur Panik.

Gleichzeitg hat sie mir aber gesagt, das ich jetzt für sie
Unterhalt zahlen soll.

Also ganz so einfach ist es nicht. Kommen wir erstmal zur reinen Theorie aus den Gesetzen:

Du bist als Vater eines unehelichen Kindes vorrangig dem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig. Gleichzeitig bist Du nachrangig auch der Mutter unterhaltspflichtig. Dem Kind gegenüber bist Du für den Rest Deines Lebens unterhaltspflichtig. Gegenüber der Mutter sieht das etwas anders aus. Unterhaltsverpflichtet bist Du gegenüber der Mutter (eines unehelichen Kindes) für den Zeitraum von vier Monaten vor der Geburt bis zu Drei Jahre nach der Geburt. Allerdings nur solange, wie die Mutter aufgrund der Schwangerschaft oder aufgrund der Betreuung des Kindes daran gehindert ist, selbst für Ihren Unterhalt zu sorgen. Wenn sie arbeiten geht oder sehr Vermögend ist, dann entfällt das. Bei Dir scheint es anders zu sein (sonst wäre sie wohl kaum zum Soz.Amt gelaufen).

Soviel zur reinen Theorie. Praktisch heißt es nichts anderes, als das der Vater unterhaltspflichtig ist. Und **der Vater bist Du nicht einfach so, weil sie das behauptet. In Deutschland kannst Du rein rechtlich auf Drei Wegen zum Vater werden. Zum biologischen Weg zum Vater brauch ich wohl nichts mehr erklären, wie das geht, weißt Du ja offensichtlich :smile:

Rein Rechtlich wirst Du zum Vater

  1. Durch persönliche, amtlich beglaubigte Anerkennung. Das heißt, das Du beim Jugendamt (oder bei einem Notar, aber Jugendamt ist umsonst) eine sogenannte Vaterschaftsanerkennung abgibst. Das kannst Du bereits vor der Geburt tun, müssen tust Du das nicht.

  2. Durch Gerichtliche Entscheidung. Das bedeutet, das ein Gericht Dich zu einem Vaterschaftstest verdonnert und das Ergebnis eines solchen Tests für verbindlich erklärt. Das ist ein sehr teurer Weg, wenn Du allerdings begründete Zweifel an Deiner Vaterschaft hast, dann ist das immer noch billiger, als für die nächsten 20 Jahre Unterhalt zu zahlen. Wenn sich in dem Test dann herausstellt, das Du nicht der Vater bist, dann brauchst Du auch nicht die Kosten tragen. Stellt sich allerdings heraus, Du bist derjenige welcher, dann fallen die Kosten voll auf Dich und Du wirst dann rückwirkend ab der Geburt zur Unterhaltszahlung verdonnert. Zu einem Gerichtlichen Verfahren kommt es allerdings nur, wenn Du nicht spätestens nach der Geburt die Vaterschaft anerkennst und die Mutter weiterhin Sozialleistungen beanspruchen muß. Vor der Geburt brauchst Du es nicht anerkennen.

  3. Wenn Du zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet bist. Das ist in meinen Augen zwar blödsinnig, aber so ist es nun mal. Vielleicht findet sich da ja noch ein Weg für Euch :smile:

Also noch mal kurz und knapp zusammengefasst: Du bist unterhaltspflichtig ab dem Moment der amtlichen Feststellung der Vaterschaft. Wenn Du die Vaterschaft erst nach der Geburt anerkennst, dann bist Du auch erst nach der Geburt unterhaltspflichtig, allerdings sowohl für Mutter und für´s Kind. Bis dahin bist Du lediglich der vermutete Vater. Daraus resultiert aber noch keine Unterhaltspflicht!

Ich weiß allerdings nicht, ob sich dann nach der Anerkennung das Soz.Amt Rückwirkend von Dir den Unterhalt von vor der Geburt zurückholen kann. Aber dazu kann vielleicht noch jemand anders hier was sagen.

Und sie braucht ja auch einen Haufen
Sachen für das Kind, wie zum Beispiel ein Bett oder
Anziehsachen oder einen Kinderwagen und was man sonst so
alles noch braucht. Sie hat da eine ganz lange Liste.

Das kann ich mir aus eigener Erfahrung sehr gut vorstellen :smile:
Man braucht wirklich eine ganze Menge…
Und alles kostet noch eine viel größere Menge.

was bezahlen für die Sachen, die sie jetzt alle so braucht.
Als erstes aber hat das Sozialamt wohl gefragt, wer ich
bin. Also ich meine, die wollten Wissen, wer der Vater ist.

Das ist normal. Und zunächst resultiert daraus nur die Vermutung, das Du der Vater sein könntest. So wie ich aus meinem Bekanntenkreis das Berliner Soz.Amt kenne, werden sie jetzt versuchen, von Dir im Vorfeld bereits vor der Geburt eine Anerkennung zu bekommen. Das würde ich mir sehr gut überlegen, zwingen können sie Dich dazu nicht. Und sie werden versuchen, Dich zu überreden, eventuell freiwillig Unterhalt zu zahlen. Auch das mußt Du vor einer Anerkennung nicht tun.

Ich würde sogar sagen, das vor der Feststellung der Vaterschaft das Soz.Amt eigentlich nicht mal einen Anspruch darauf hat, Deine Vermögens- und Einkommensverhältnisse zu erfahren. Sicher bin ich mir da allerdings nicht zu 100%, wenn ich hier daneben liege, würde ich um Aufklärung bitten.

Und die haben ihr auch gesagt, das die jetzt zuerst mal bei
mir nachfragen, was ich verdiene. Und dann wollen sie
bei mir Schauen, was da denn zu holen ist. Und wenn da was zu
holen ist, dann wollen sie, das ich an das
Sozialamt jeden Monat das bezahle, was das Sozialamt dann an
sie weiterzahlt.

Also ich kann mir vorstellen, das die sowas gesagt haben. Aus meiner Sicht ist das lediglich Wunschdenken des Soz.Amtes. Ganz so einfach ist es nicht. Erstmal mußt Du als Vater feststehen. Und erst danach kann meines Erachtens geprüft werden, wieviel Du zahlen kannst.

Mir kommt es hier so vor, als würde das Soz.Amt das Fell des Bären verteilen, bevor er erlegt ist. Allerdings muß ich sagen, gerade hier in Berlin (ich wohne auch hier) ist das Soz.Amt dafür bekannt. In welchem Bezirk wohnst Du denn bzw. wohnt sie denn? Ich habe es in meinem Bekanntenkreis schon sehr oft erlebt, das das Soz.Amt von gigantischer Geistiger Armut geprägt war. Ich denke ja nicht, das dort alle Mitarbeiter so sind, aber für einen Teil der Sachbearbeiter beim Soz.Amt gilt offensichtlich, das Hirn zum Arbeiten nicht nötig ist.

Sie hat gesagt, das Sozialamt gesagt
hat, das meine Schulden nicht Vorrang haben. Sozialamt soll
gesagt haben, das ich erstmal für Sie zahlen muß
und wenn dann nichts mehr für meine Schulden da ist, dann muß
ich zu einer Schuldenberatung gehen. Und
Außerdem brauche ich ja in einer Großstatd wie Berlin kein
Auto, weil es ja Bus und Bahn gibt. Dann soll ich mein
Auto eben verkaufen.

Kann das sein? Ich finde das aber ganz schön hart.

Also nun mal ganz ruhig. Ich kenne auch mehrere Fälle, wo solche Sprüche vom Soz.Amt gekommen sind. Das ist wieder das Thema Wunschdenken des Amtes. Und so einfach ist es nicht.

Generell gilt, das Du nur im Rahmen Deiner Persönlichen Leistungsfähigkeit zahlen mußt. Das bedeutet nichts anderes, als das derjenige, der nichts hat, auch nichts zahlen muß. Und außerdem ist es auch so, das niemand durch die Erfüllung seiner Unterhaltspflichten selbst zum Sozialfall werden darf.

Das Sozialamt muß zunächst mal prüfen, wieviel Du überhaupt zu leisten fähig bist. Gegenüber der Mutter eines Unehelichen Kindes hast Du zunächst mal einen Selbstbehalt von (im Moment) ca. 1.700 Mark im Monat. Das bedeutet, soviel muß Dir auf jeden Fall verbleiben. Also würden bei Deinem Einkommen für den Unterhalt für die Mutter nur knapp 1000 Mark überhaupt in Frage kommen. Allerdings hätte nach der Geburt absoluten Vorrang der Unterhalt für´s Kind. Also kannst Du ca. 400 Mark schon mal davon abziehen. Blieben knapp 600 Mark, die theoretisch aufgewendet werden könnten.

Meines Erachtens müßte dann geprüft werden, welche Verpflichtungen noch bestehen. Da Du was geschrieben hast von Kreditraten von Knapp 700 Mark kann ich mir nicht vorstellen, das Du dann noch was für die Mutter Zahlen müßtest. Allerdings räume ich gern ein, das ich mir nicht sicher bin, ob die Kreditraten überhaupt berücksichtigt werden. Hier würde ich die anderen im Forum bitten, für etwas Aufklärung zu sorgen.

Ich hoffe, das Du jetzt etwas klarer siehst. Wenn Du noch Fragen hast, dann schreibe sie wieder hier ins Forum. Du kannst mir aber auch direkt eine Mail schicken, wenn Du möchtest. Wenn ich Dir noch irgendwie helfen kann, werde ich´s gern versuchen.

Auf jeden Fall solltest Du mal tief Luft holen und etwas ruhiger werden. Du wirst nicht zum Sozialfall werden, nur weil Du Vater wirst. Dazu kann Dich keiner zwingen. Und überhaupt solltest Du erstmal abwarten, bis sich das Amt bei Dir meldet. Wenn Du dann von denen Post bekommen hast, dann melde Dich doch einfach nochmal. In diesem Schreiben müssen sie Dir nämlich auch ganz genau die rechtlichen Grundlagen für eventuelle Forderungen mitteilen. Und dann kann man weitersehen.

Nichts wird bekanntlich so heiß gegessen, wie´s gekocht wird.

Greetings and

So long.

Der Dicke MD.**

Hallo, Feanor!

Erstmal Dankeschön für die Mühe. Ich habe grade gelesen, das man hier immer Du sagt. Deswegen sag ich jetzt mal auch Du wenn Sie mir das nicht übel nehmen.

falls du dir nicht sicher bist, ob du tatsächlich der Vater
bist, solltest du die Vaterschaft erstmal bestreiten. Das hat
allerdings zum Effekt, dass es mit 100% Sicherheit zu einer
Vaterschaftsklage seitens der Amtspflegschaft (sprich
Jugendamt) kommen wird, in deren Rahmen ein Vaterschaftstest
durchgeführt wird. Solltest du denn doch der Vater sein, geht
das finanziell voll zu deinen Lasten (so ein Vaterschaftstest
kann bis zu 4.000 DM kosten…).

Das habe ich soweit verstanden. Aus den ganzen Antworten hab ich jetzt hoffe ich schon viel gelernt. Das heißt jetzt doch aber wenn ich sage das ich denke ich könnte vielleicht nicht der Vater sein, dann können sie von mir erstmal nichts mit Geld verlangen,oder?
So ein Test scheint aber ganz schön teuer zu sein. Aber wenn ich den nicht mache dann zahle ich ja vielleicht für ein Kind was gar nicht meins ist. Das ist dann ja auch teuer. Bei meinem Kumpel war das damals so, das der auch erst gesagt hat er war nicht der Vater. Aber wie er dann das Kind gesehen hat, hat er gemeint, die Kleine kann nur von ihm sein und dann hat er das auch anerkannt. Dann hat aber plötzlich seine Mutter gesagt das die nicht von ihm ist und wollte einen Test unbedingt haben. Hinterher wußten sie dann genau das die kleine auch seine ist. Aber er mußte nicht den Test bezahlen sondern die Mutter. Kann das sein?

Wenn ich jetzt sage, ich bin nicht der Vater und wenn ich dann sehe das das Kind doch von mir ist und dann sage ich bin doch der Vater, dann dürfen die mich doch nicht verklagen,oder?Weil dann zahle ich ja auch Unterhalt für das Kind. Wie soll ich denn dann jetzt mit dem Amt reden?

Bei deinem Gehalt sind nach heutigem Stand für die ersten
sechs Jahre ca. 345,-- DM im Monat als Unterhalt zu zahlen.

Das ist ja nicht so viel wie ich dachte. Die zahl ich wirklich wenn es mein Kind ist. Aber ich will eigentlich nicht jetzt schon für die Mutter zahlen.

Im bisherigen Eigenbedarf von 1.500 DM waren 650 DM für
Miete/Nebenkosten eingerechnet; sollte deine Miete deutlich
höher sein, wird das auch angepasst.

Müssen die beim Sozialamt denn nun meine Schulden berücksichtigen? Das heißt ich muß ja noch reichlich abzahlen. Erst in vier Jahren habe ich alles bezahlt was ich jetzt noch an Schulden habe. Oder können die mich wirklich zwingen, das ich mein Auto verkaufen muß damit ich jetzt schon Unterhalt für die Mutter zahlen muß? Woanders habe ich gelesen, das die meine Schulden nur aufrechnen wenn sie notwendig waren. Aber ohne Schulden hätte ich mir ja kein Auto und keine Waschmaschine kaufen können. Also waren die Schulden doch notwendig, oder? Dann müssen sie die doch auch aufrechnen, oder?

Das Kindergeld wird dir bei dieser Höhe nicht
angerechnet! Vergiss bei der Steuererklärung nicht,
Kinderfreibetrag geltend zu machen (immer schön mit Belegen
beweisen [Kopie Dauerauftrag], ansonsten kann die Mutter
behaupten, du kommst deinen Verpflichtungen nicht nach und die
Freibeträge voll für sich beanspruchen).

Was gibt es denn da für Freibeträge? Muß ich denn dann Steuern erklären? Die zahle ich doch sowieso jeden Monat auch ohne Erklärung. Wieso soll ich denn da was erklären? Kannst Du mir das mal erklären?

Alles weitere ist nicht dein Problem - wenn die Mutter
Sozialhilfe bekommt, ist das ihre Sache.

Hoffentlich hast du da recht. Sie hat das aber ganz anders gesehen. Ich habe so das Gefühl das ich jetzt ganz schön der Dumme bin. Meine Mutter hat gesagt ich soll das nächste Mal besser aufpassen. Sie hat ja recht damit. Aber das war damals irgendwie eine komische Geschichte.

Und - falls du jetzt irgendwelche Skrupel der Mutter gegenüber
hast - sie hat dir gegenüber ja auch keine (sie sagt dir jetzt
erst, dass sie schwanger ist und bereits beim Jugendamt
war…)

Das fand ich auch ganz schön gemein. Sie hätte mir ja eigentlich schon viel früher mal was sagen müssen, oder? Ich habe so gedacht, das sie jetzt eigentlich nur Geld von mir will. Weil ich mit dem Kind ja nichts zu tun haben soll.

Du hast ja noch geschrieben, das ich auch für Erstausstattung zahlen soll. Wieviel muß ich denn da noch zahlen? Was mache ich denn jetzt, wenn ich dafür eigentlich gar kein Geld habe? Muß ich dann noch einen Kredit nehmen? Oder muß ich das dann auf Raten beim Sozialamt bezahlen?

Ich danke Dir nochmal ganz lieb für Deine Bemühungen. So ganz langsam kriege ich wohl ein bischen Licht in meinen Kopf.

Freundliche Grüße

Torben Sowan

Hallo, Dicker MD!

Ich werde mal das angebot annehmen und eine Mail schreiben. Das mache ich heute abend.

Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Torben Sowan

Vaterschaftstest
Hallo!

Zur klaerung der Vaterschaft kann man sich einen Test aus der Apotheke holen.
>>>>
nun ist es möglich, einen vaterschaftstest, quasi zu hause auf dem sofa zu machen, wenn alle beteiligten einverstanden sind.
gibts rezeptfrei in der apotheke, kostet dm 40,–.
die untersuchung der eingesandten speichelproben in einem frankfurter labor ca. dm 1500,–
vorteil : ergebnis nach 3 tagen
nachteil: hat vor gericht keine beweiskraft da:
die die personen, die diese tests abgeben, sich
nicht identifizieren müssen.
( fingerabdruck - foto - pa - nr.)
>>>>>>>>>>>>>

Eigentlich wuerde das ja reichen. Wenn du wirklich der Vater bist wird sie den freiwilligen Test machen (warum auch nicht?). Wenn sie es ablehnt ist es schonmal verdaechtig.
Wobei das natuerlich erst nach der Geburt des Kindes moeglich ist.

gruss

Frank E.

Hallo Torben,

ich gliedere das Ganze ein wenig:

Vaterschaftstest:

Was die Geschichte mit deinem Freund anbelangt, hat dieser die Vaterschaft ja bereits anerkannt. Die Mutter wollte trotzdem einen, also muss sie den auch bezahlen. Wenn du von Amts wegen dazu verdonnert wirst, weil du die Vaterschaft nicht „freiwillig“ anerkennst, musst du bezahlen.
Selbstverständlich erklärst du deine Vaterschaft nicht vor der Geburt, mindestens eine „Sichtprobe“ sollte schon drin sein. Nach der Geburt wird dich das Jugendamt sowieso erst mal dazu auffordern, die Vaterschaft „freiwillig“ anzuerkennen. Verweigerst du das aus welchen Gründen auch immer, kommt es zur Feststellung der Vaterschaft per Test.

Unterhaltszahlungen

leistest du natürlich erst, wenn deine Vaterschaft eindeutig feststeht und auch erst nach der Geburt. „Jetzt schon“ ist nicht. Warum auch?

Schulden

Es gibt nach der Rechtsauffassung keinen Grund, warum Kindesunterhalt irgendeinen Vorrang vor Schulden haben soll, die vor der Geburt entstanden sind. Der Mindestunterhalt muss allerdings erhalten bleiben. Niemand kann dich zwingen, dein Auto oder die Waschmaschine wieder zu verkaufen. Die Aussage deiner „Freundin“ ist haltlos. Mehr dazu aber weiter unten.

Steuererklärung

Äh, du bist Einkommenssteuerpflichtig und musst demnach eine Steuererklärung abgeben. Betonung liegt auf musst. Noch nicht gemacht? Die Formulare dazu gibt’s beim Finanzamt; lass dir einfach noch die Anlage „Kinder“ dazugeben. Dir steht, wenn du regelmäßig Unterhalt zahlst, der halbe Kinderfreibetrag (z. Zt. 3456,-- DM) zu. Den Abzug macht das Finanzamt automatisch.

Sozialhilfe

Wenn die Kindesmutter jetzt Sozialhilfe bekommt, ist das ihr Problem. Interessant wird’s erst nach der Geburt.

Erstausstattung

Das Sozialamt zahlt für Babyerstausstattung i.d.R. eine Pauschale von ca. 500,-- DM. Mehr gibt’s nicht. Irgendwelche Schwachheiten kann sich die Kindesmutter da nicht einbilden

Noch eine kleine Anmerkung zu deiner Finanzlage

Da du sowohl dem Kind (und höchstwahrscheinlich auch der Mutter für 3 Jahre) gegenüber unterhaltspflichtig bist, würde ich mich hier dringend mal beraten lassen. Falls du rechtsschutzversichert bist, währe das ein guter Zeitpunkt für einen Anwalt, der sich auf Familienrecht spezialisiert hat. Insbesondere wegen dem unterhaltsrelevanten Einkommen für den Unterhalt an die Mutter. Meiner Auffassung nach müssen bestehende Schuldverhältnisse hier berücksichtigt werden, 100% sicher bin ich mir aber nicht. Wenn Du wirklich bis auf einen Selbstbehalt von 1800,-- netto runterkommen würdest, wird’s eng…

Gruss
Feanor

Da ich gerade in einer ähnlichen Situation bin:

nur, wenn die Mutter vorher berufstätig war und wegen dem Kind nicht mehr arbeiten kann, besteht unterhaltspflicht gegenüber der Mutter und ist dann abhängig vom vorherigem Einkommen. Das ist im virliegendem Falle aber nicht so, da die Mutter jetzt schon sozialhilfe/arbeitslosenhilfe bezieht.

Gruss Zauberm@us

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