Hilfe ...... Insolventverfahren ........Hilfe

Hallo,
1.)
Das November Gehalt wurde nicht überwiesen. Vom
Chef wurde ich vertröstet, mit dem Hinweis, ich erhalte
auf jedenfall mein Gehalt noch im Dezember 1999.

Gestern, am Freitag, kam mein Chef mit einem Anwalt und der
erklärte, es werde ein Insolventverfahren eröffnet,
schriftliches erhalte ich in der KW 51.
Der Anwalt sagte, würde ich voll weiterarbeiten, würde ich für drei
Monate mein Einkommen voll vom Arbeitsamt erstattet bekommen, also
für November / Dezember 1999 und für Januar 2000.

Stimmt das?
Was muß ich ( bzw. was soll ich ) unternehmen?

2.)
Es haben sich sehr viele Überstunden im Jahr 1999 angesammelt,
ca. 19 Tage.
Verfällt dieser Anspruch ?
Kann ich diese Tage jetzt noch abfeiern?

Ich bin ganz durcheinander, habe eine Familie zu versorgen,
und weiß nicht wie es weitergeht.

Für rechtliche Tipps, bedanke ich mich im Voraus

Liebe Grüße
Lucia

Eure Firma ist zahlungsunfähig (insolvent) und hat jetzt „Konkurs“ angemeldet, wie es fürher hieß. Es kann sein daß die Firma trotzdem weiterarbeiten kann, wenn die Aussichten für eine Sanierung gut sind und die Gläubiger mitspielen. Auf jeden Fall mußt du jetzt mal zum Arbeitsamt gehen und denen die Situation mitteilen. Die sagen dir dann ganz genau was zu tun ist. In einer Firmeninsolvenz werden die Mitarbeiter, die ja schließlich Gläubiger sind, in der Regel bevorzugt behandelt. Solltest du die Möglichkeit haben laß dich von einem Rechtsanwalt beraten. Aber die erste Adresse ist das Arbeitsamt !

Gruß
Dietmar

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Hallo,

ich würde mich niemals auf solche Aussagen verlassen und sofort mit dem Arbeitsamt Kontakt aufnehmen und Konkursausfallgeld beantragen. Richtig ist zwar, dass aus der Konkursmasse als erstes die ausstehenden Gehälter und Sozialabgaben gezahlt werden müssen, aber wo nichts mehr ist…
Außerdem steht Dir dann ein ggf. mühsamer Klageweg bevor. Also ab zum Arbeitsamt.

Viel Glück

Matthias

Noch ein Nachtrag:
Insolvenz bedeutet, daß ein Schuldner die Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann. Bei Firmen kann dies u.a. auch passieren, daß Kunden nicht gezahlt haben, die Firma also keine Einnahmen hatte und damit kein Geld in die Kasse floß. Oft ist es so, daß trotzdem die Auftragslage gut ist, die Firma also Aussichten hat wieder auf Erfolgskurs zu kommen. Wenn die Gläubiger mitspielen, kann die Firma unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters weiterarbeiten, also Geld verdienen und die Schulden abtragen. Dies ist eigentlich der Hauptgrund eines Insolvenzverfahrens !
Trotzdem: Zum Arbeitsamt gehen, beraten lassen und ggf. neuen Job suchen.

Gruß
Dietmar

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Danke für die prompte Antwort. Werde es
gleich am Montag tun.

Wie sieht es mit der Frage 2 aus ?

cu
Lucia

Noch ein Nachtrag:
Insolvenz bedeutet, daß ein Schuldner die
Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen
kann. Bei Firmen kann dies u.a. auch
passieren, daß Kunden nicht gezahlt
haben, die Firma also keine Einnahmen
hatte und damit kein Geld in die Kasse
floß. Oft ist es so, daß trotzdem die
Auftragslage gut ist, die Firma also
Aussichten hat wieder auf Erfolgskurs zu
kommen. Wenn die Gläubiger mitspielen,
kann die Firma unter Aufsicht eines
Insolvenzverwalters weiterarbeiten, also
Geld verdienen und die Schulden abtragen.
Dies ist eigentlich der Hauptgrund eines
Insolvenzverfahrens !
Trotzdem: Zum Arbeitsamt gehen, beraten
lassen und ggf. neuen Job suchen.

Gruß
Dietmar

Danke für die prompte Antwort. Werde es
gleich am Montag tun.

Gruß
Lucia

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Danke für die prompte Antwort. Werde es
gleich am Montag tun.

Wie sieht es mit der Frage 2 aus ?

cu
Lucia

Das sind arbeitsrechtliche Fragen, die dir sicher auch das Arbeitsamt beantwortet. Meiner Meinung nach verfallen die nicht. Schließlich hast du ja eine Leistung erbracht und die Firma schuldet dir dafür eine Gegenleistung. Ich glaube schon daß du die auch jetzt noch abfeiern kannst. Aber wie gesagt, das kann das Arbeitsamt auf jeden Fall besser beantworten. Und wie gesagt, solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, geh doch mal zu einem Anwalt. Dein ausstehendes Gehalt ist ja schließlich ein Rechtsanspruch, den Du gegenüber deiner Firma hast und ggf. geltend machen mußt. Du könntest ja auch mal beim zuständigen Insolvenzgericht nachfragen was zu tun ist. Du bist ja schließlich Betroffener. Auch bei den Amtsgerichten kann man Rechtsberatung erhalten.
Gruß
Dietmar