wieder steht das Wohnmobil meines Nachbarn vor meinem Gartenzaun. Klar, man darf da parken; und er stellt es da auch nicht deswegen ab, weil mich das ärgert, sondern weil er nur hier sein Stromkabel gefahrlos bis zu der Karre führen kann.
Jetzt ist es aber so, daß er Leute eingeladen hat, die für ca. zwei Wochen in dem Wohnmobil wohnen. Ist das denn noch koscher?
Hallo,
ich bin mir zwar nicht 100%ig sicher, aber ich bin der Meinung, daß das nicht erlaubt ist. Man darf nicht im einem Wohnmobil wohnen, ohne das das Teil auf einem Campingplatz geparkt wurde.
Genauso, wie man nicht einfach auf der Straße sein Zelt aufbauen darf, um dort für ne Zeitlang zu nächtigen.
Hallo Wolfgang,
rechtlich darf man in Deutschland auf jedem öffentlichen Parkplatz eine Nacht zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit übernachten. Erlaubt ist nur das reine Übernachten, es darf kein Campingleben stattfinden. (Keine Markise raus, keine Stühle vors Mobil, nicht mal die Stützen darf man ausfahren)Es gibt auch Ausnahmen: Durch Zusatzschilder kann eine Gemeinde das auf bestimmten Plätzen trotzdem verbieten. Also rechtlich gesehen ist die Unterbringung von Gästen für eine Woche nicht statthaft. (Es sei denn, das Mobil steht auf seinem Grundstück)
Eine andere Frage ist, ob Du Dir Ärger mit dem Nachbarn wegen einer solchen Sache machen solltest. Du hast doch keine Nachteile davon, wenn da jemand da im Auto schläft. Aber
das kannst nur Du entscheiden, die rechtliche Seite habe ich Dir ja erläutert. Gibt es nicht die Möglichkeit, daß er das Mobil vor sein eigenes Grundstück stellt? Das sollte man schon erwarten dürfen. Gruß elmore