Haftungsgrenzen in Softwareprojekten

Hallo zusammen! -

Gibt es im Rahmen des Haftungsumfangs eine Orientierung am
Preis, den der Kunde bezahlt hat? - Gibt es da Urteile, in
denen sowas wie Geringfügigkeit definiert wurde?

Es handelt sich wohl mehr oder weniger um einen Werksvertrag…
Rechtsform des Anbieters ist GbR…

Kann man schriftlich eine Haftungsgrenze vereinbaren, die
standhaft ist - dann könnte man das Projekt individuell
versichern, oder aber über die allg. Rechtsschutzversicherung
den Haftungsrahmen abdecken … oder? :wink:

Zwischen Kunde und Anbieter hängt noch eine GmbH …
Wie kann man sich in einem solchen Projektverhältnis
noch effektiv hinsichtlich Haftung und Gewährleistung
absichern?

Gebt mir Links :wink:

Danke für Eure Zeit!

Gruß,
Sebastian

Hallo Forum, hallo Sebastian,

Gibt es im Rahmen des Haftungsumfangs eine Orientierung am
Preis, den der Kunde bezahlt hat?

Für mich schwer vorstellbar. Ein rm -rf * dürfte wohl für Pfennige zu haben sein, der Schaden kann aber in die Tausende gehen.

Kann man schriftlich eine Haftungsgrenze vereinbaren, die
standhaft ist - dann könnte man das Projekt individuell
versichern, oder aber über die allg. Rechtsschutzversicherung
den Haftungsrahmen abdecken … oder? :wink:

Klar, vertraglich wirst du alles vereinbaren können und es hat Bestand, soweit es nicht sittenwidrig ist.

Zwischen Kunde und Anbieter hängt noch eine GmbH …
Wie kann man sich in einem solchen Projektverhältnis
noch effektiv hinsichtlich Haftung und Gewährleistung
absichern?

Vertraglich gegenüber der GmbH? Sicher.

Gebt mir Links :wink:

Sorry, Google kannst du delbst bedienen. Nicht böse gemeint.

Danke für Eure Zeit!

Och, nicht dafür :smile: Ich hoffe, dein Problem ein klitzekleinesbischen verstanden zu haben.

Gruß
Guido

Hallo Guido - Danke für Deine schnelle Antwort!

Hallo Forum, hallo Sebastian,

Gibt es im Rahmen des Haftungsumfangs eine Orientierung am
Preis, den der Kunde bezahlt hat?

Für mich schwer vorstellbar. Ein rm -rf * dürfte wohl für
Pfennige zu haben sein, der Schaden kann aber in die Tausende
gehen.

Die Gefahr eines Datenverlustes durch sachgemäßen oder auch
unsachgemäßen - ja selbst durch mutwillige :wink: Bedienung durch
DAUs ist nicht gegeben …

Das Problem wäre eher im Bereich Opportunitätskosten zu suchen,
wenn die Verfügbarkeit des Systems aufgrund eines nicht vorhersagbaren Problems mal nicht gegeben ist. :wink: - Hier könnte ich Backups vorschreiben, um z.B. schnell den letzten funktionierenden Datenstand zu verwenden? -

Vielleicht gibt es da ja spezielle Klauseln? - Eine vertragliche Zusicherung einer bestimmten Verfügbarkeit / Reaktionszeit ist ja u.A. mein Ziel … Nun wollte ich aber erstmal abklopfen, ob es entsprechend schon Erfahrungen oder Urteile gibt, die eine Vertragsgestaltung möglichst zu realistischen Konditionen möglich macht …

Kann ich hier auf einem Service-Vertrag bestehen? - Schließlich
muß ich ja auch meine Verfügbarkeit garantieren. Und wenn der
„Kaufpreis“ eben eine gewisse Geringfügigkeit aufweist - einfach
aufgrund des Projektumfangs an sich - dann muß es doch eine
Regelung geben, in welchem Umfang Ansprüche des Kunden noch
gerechtfertigt sind …

Ein Beispiel, was ich meine: Jmd. programmiert eine Software
für sagen wir 10.000,- DM. Der Kunde kann das Programm aufgrund
irgendeines Umstandes, den er der Software selbst zuschreibt
(könnte aber auch Windoof sein, oder der Virenscanner, den er eben gekauft hat, hat die Datenbank zerschossen) für eine Woche
nicht benutzen. Dadurch entgehen ihm Aufträge. …

Gebt mir Links :wink:

Sorry, Google kannst du delbst bedienen. Nicht böse gemeint.

Ich bezog das darauf, das ich doch zu „Tipps“ dann gerne eine
Quelle hätte, an der ich konkret weiterarbeiten kann (wo steht,
daß das so ist) :wink:

kind regards,
Sebastian