Hallo Guido - Danke für Deine schnelle Antwort!
Hallo Forum, hallo Sebastian,
Gibt es im Rahmen des Haftungsumfangs eine Orientierung am
Preis, den der Kunde bezahlt hat?
Für mich schwer vorstellbar. Ein rm -rf * dürfte wohl für
Pfennige zu haben sein, der Schaden kann aber in die Tausende
gehen.
Die Gefahr eines Datenverlustes durch sachgemäßen oder auch
unsachgemäßen - ja selbst durch mutwillige
Bedienung durch
DAUs ist nicht gegeben …
Das Problem wäre eher im Bereich Opportunitätskosten zu suchen,
wenn die Verfügbarkeit des Systems aufgrund eines nicht vorhersagbaren Problems mal nicht gegeben ist.
- Hier könnte ich Backups vorschreiben, um z.B. schnell den letzten funktionierenden Datenstand zu verwenden? -
Vielleicht gibt es da ja spezielle Klauseln? - Eine vertragliche Zusicherung einer bestimmten Verfügbarkeit / Reaktionszeit ist ja u.A. mein Ziel … Nun wollte ich aber erstmal abklopfen, ob es entsprechend schon Erfahrungen oder Urteile gibt, die eine Vertragsgestaltung möglichst zu realistischen Konditionen möglich macht …
Kann ich hier auf einem Service-Vertrag bestehen? - Schließlich
muß ich ja auch meine Verfügbarkeit garantieren. Und wenn der
„Kaufpreis“ eben eine gewisse Geringfügigkeit aufweist - einfach
aufgrund des Projektumfangs an sich - dann muß es doch eine
Regelung geben, in welchem Umfang Ansprüche des Kunden noch
gerechtfertigt sind …
Ein Beispiel, was ich meine: Jmd. programmiert eine Software
für sagen wir 10.000,- DM. Der Kunde kann das Programm aufgrund
irgendeines Umstandes, den er der Software selbst zuschreibt
(könnte aber auch Windoof sein, oder der Virenscanner, den er eben gekauft hat, hat die Datenbank zerschossen) für eine Woche
nicht benutzen. Dadurch entgehen ihm Aufträge. …
Gebt mir Links 
Sorry, Google kannst du delbst bedienen. Nicht böse gemeint.
Ich bezog das darauf, das ich doch zu „Tipps“ dann gerne eine
Quelle hätte, an der ich konkret weiterarbeiten kann (wo steht,
daß das so ist) 
kind regards,
Sebastian