Die-Kölner-Straßenkunst-Kulturordnung

Hi Katja!
Erst mal vielen Dank für die Intensive Neugier, alle meine Beiträge zur Sache zu lesen. Die ich Offensichtlich aber gegen nichts mehr formuliert bekomme und das liegt sicher nicht nur an den vielen Rechtschreibfehler durch Legasthenie.
Also Deine Empfehlung: Bemühe Dich am besten Deine Gewerbekarte wiederzubekommen und schaue mal, ob es nicht private Plätze zum „Kunstverkauf“ in der Nähe Deines Wohnortes gibt, neben Kunsthandwerkermärkten usw.
Hallo Katja
Heute konvertiert die Stadt Köln „den Sachverhalt“ in
THE KÖLNER-STRASSEN-KUNST-KULTUR-ORDNUNG
Womit eine Stadt sich Postum, aber nur selbst Rehhabilitiert; dass man unqualifizierte Intervention durch das Ordnungsamt, reisende StraßenkünstlerInnen zu -Art.5 Abs.3 GG. - jahrzehnte, formalrechtlich terrorisiert hat.
Damit hat auch eine Katja nicht begriffen. Das sich all die subjektive Begriffe: Freiheiten haben Grenzen, wo sie die Freiheiten andere Mitbürger begrenzen. Und man mich durch Wegnahme der Gewerbekarte durch jede Gerichtsbarkeit genötigt hat, weil es nicht darum ging Straßenkunst im Rahmen der KÖLNER-STRASSEN-KUNST-KULTUR-ORDNUNG zu bewilligen, sondern exemplarisch und Spezialpräventiv darum ging, sie Hausgemachter Verwaltungs-Interna zu verbieten.
Was heute über die KÖLNER-STRASSEN-KUNST-KULTUR-ORDNUNG für selbstverständlich,
gesehen Wird, Das man keine Gewerbekarte und auch nicht der Straßennutzungsbewilligung benötigt, dafür musste ich jahrzehnte kämpfen, durch offene Türen rennen.
Um Deiner einer begreiflich zu machen das es bei der Kunstfreiheit immer noch um das Freiheitsrecht der Kunst geht. Und nicht um die Vorbeugung : „ da könnte ja sonst jeder kommen, Bilder im Großhandel einzukaufen, um diese als „Künstler“ zu verkaufen. Nicht nur Bilder, sondern auch Holzschnitzereien, Töpferwaren, Schmuck, Batiktücher usw. sind im weitläufigen Sinne als Kunst bezeichbar.
Hi Katja, hi Kovacs
Was alles als Gewerbefreie Kunst gilt findest Ihr Beide in der KÖLNER-STRASSEN-KUNST-KULTUR-ORDNUNG definiert.
Die Frage ist also - soweit die konstruierten Vorbehalte die hier nie zutrafen, weil man mir einfach keine Chance für einen Widerspruch einräumte, selbst eine dazu ergangene Verfassungsweisung (-1-BvR-183-81-) eins für das andere verfälscht und ignoriert hat.
Z.B. " Die Verfassungsrechtsprechung habe mit diesem Prüfbescheid (-1-BvR-183-81-) zugestimmt das die Kunstfreiheit der Straßenkunst nicht gewährt werden muß ".
Ich weiß nicht wieso das niemand aufgeht: Eine Verwaltungsinterna, auf Kosten der Allgemeinheit behauptet, dass die VerfassungsPrüfung zugestimmt habe: Das Art.5 Abs.3 GG. Die Kunstfreiheitsgarantie, Niemanden mehr Gewährt werden muß.
Nachdem mit der KÖLNER-STRASSEN-KUNST-KULTUR-ORDNUNG, festgestellt ist, dass Straßenkunst, Dann doch an jeden Ort, in jeder Art und Weise und ohne Gewerbeschein gewährt werden muss. stellt sich für mich die Frage nach der Zuständigkeit einer Wiedergutmachung, Ich habe von - 1968 bis 1997 - 30 Jahre jede erdenkliche Demütigung und Entwürdigung zur Sache Menschenrecht und Straßenkunst hinnehmen müssen.
Und das soll es dann mit der KÖLNER STRASSEN-KUNST-KULTUR-ORDNUNG dann gewesen sein, Ende gut, alles gut, oder wie oder was ???

Der Rupp.

Ps.
Selbstverständlich auch von mir ein Schöhnes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das Euro/Zeitalter

Sorry die URL der Straßenkunst-Kulturordnung.

http://www.loy-projects.de/strmord.htm

http://www.loy-projects.de/strmord.htm

Hallo, Günter,

die vermeintliche „KÖLNER STRASSEN-KUNST-KULTUR-ORDNUNG“ ist nicht geltendes Recht. Der Text ist vielmehr - so ist mein Verständnis - eine (rechtlich belanglose) Anregung einer Musiker- und Künstlervermittlungsagentur. Sorry.

Grüße,

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Hallo, Tillmann.
Haste schon mal versucht deine knöcherne Recht-Rechthaberei auf Alltagsbedingungen zu prüfen? Die vermeintliche „KÖLNER STRASSEN-KUNST-KULTUR-ORDNUNG“ ist Tatsache kein geltendes Recht.
Den der „KÖLNER STRASSEN-KUNST-KULTUR-ORDNUNG“ werden Kunstschaffende auch nur wieder einer Regelungen Unterworfen. Die gültigem Recht, zu Art.5 Abs.3 GG. wiedersprechen.
Es ist nur eine Stadtinterne Quasi Anerkennung auf Basis, Das Kunst nicht zu der Billigkeit der Straßen- und Gewerbeordnung reglementiert werden darf.
Oder über was reden ich hier ? gegen einen Tillmann?
Alles Gute und ein Frohes Fest wünscht auch Dir:
G.Rupp

Hallo Rupp,

wie Du mit Menschen umgehst, die Dir antworten, die sich also die Mühe machen, sich mit Deiner Fragestellung auseinander zu setzen, wirft kein gutes Licht auf Dich. Eine sachliche und fundierte Antwort, ob sie Dir nun gefällt oder nicht, sollte für Dich kein Grund sein, mangelhafte Erziehung in der Kinderstube zur Schau zu tragen.

Gruß
Wolfgang

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Holla

Es ist nur eine Stadtinterne Quasi Anerkennung auf Basis, Das
Kunst nicht zu der Billigkeit der Straßen- und Gewerbeordnung
reglementiert werden darf.

Du hast es anscheinend nicht mal selbst gelesen (oder verstanden?), sonst wuerdest du nicht behaupten, es sei eine Ausarbeitung der Stadt Koeln. So wie ich das sehe, ist es ein Vorschlag einer nicht-staedtischen Gruppe, so geschrieben, wie es die Stadt in Ihren Augen tun sollte…

Das ist meines Erachtens das einzige, was Arndt dir klar machen wollte. Vielleicht liesst du mal die Antworten an dich, andererseits koenntest du dir naemlich das Schreiben von Artikeln hier sparen…

Gruss, Lutz

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Hi Wolfgang,
Als Oberlehrer für Kinderstubenethik, haste wieder mehr Fragen als Antwort. Wo ist Dein gutes Licht auf keine sachliche und fundierte Antwort?
Für Dich kein Grund, mangelhaftes Wissen zur Schau zu tragen. Oder wie oder was?
Wenn Du Tillmann meinst, ist der sicher involviert, aber was geht das Dich was an ?
Biste jetzt Forumsanwalt oder was ?

Hallo Rupp,

man muß weder Oberlehrer noch Forumsanwalt sein, um jemanden aufmerksam zu machen, der sich in Ton und Stil vergreift.

Mir ist kein anderer Platz unter der Sonne bekannt, wo man unmittelbaren Zugriff auf so vielfältigen Sachverstand hat, wie hier in w-w-w. Etwas so Wertvolles hat es verdient, vor Leuten geschützt zu werden, die mit unflätigem Ton anderen die Freude am Wissens- und Informationsaustausch verderben.

Daß ich auf Dein Ursprungsposting nicht einging und nicht einzugehen beabsichtige, liegt daran, daß Du schon vor Wochen korrekte und im Detail begründete Antworten u. a. von Juristen erhalten hast. Dir gefielen die Antworten nicht, was Dich zu den auch hier beanstandeten Ausfällen führte.

Bitte denke einmal daran: Am Bejubelt-werden hat jeder Idiot seine Freude. Aber nur das Aufnehmen konstruktiver Kritik führt wirklich weiter.

Gruß
Wolfgang

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Holla Holla: Lutz

Ich bin Tatsache mit einer Schreibschwäche belastet und muß mich 8 mal so hoch konzentrieren überhaupt beiträge schreiben zu wollen…

Schreibschwäche ist schlimm, aber noch schlimmer deine Leseschwäche, sonst würdest Du, oder hast es anscheinend nicht mal selbst richtig gelesen (oder verstanden?), nicht behaupten, es sei ein Vorschlag einer nicht-staedtischen Gruppe, zur Ausarbeitung der Stadt Koeln.
So gelesen, ist nur geschrieben, wie es die Stadt es tun sollte…
Aber verstanden wird: mit der Kölner-Straßenkunst-kultur-Ordnung Die ausschultung des Ordnungsamt, der Vorschlag einer anderen reglementierung, zwischenzeitlich realisiert und auch praktiziert.

Das ist meines Erachtens auch das einzige, was ich, mit der Ordnung in der Ordnung, klar machen wollte. Vielleicht liesst du mal die Antworten richtig, andererseits koenntest du dir naemlich das Schreiben von Artikeln hier sparen…

Gruss, Rupp

an Kinderstube w. Dreyer
Aber Hallo ! Dreyer

man muß weder besonders intelligent sein, noch wissenschaftler, um jemanden aufmerksam zu machen, der sich in Ton und Stil vergreift.
Du bist ein Wortverdreher und Unverstand.
Auch Mir ist kein anderer Platz unter der Sonne bekannt, wo man unmittelbaren Zugriff auf so vielfältigen Sachverstand hat, wie hier in w-w-w. Etwas so Wertvolles hat es verdient, vor Leuten geschützt zu werden, die mit unflätigem Ton anderen die Freude am Wissens- und Informationsaustausch verderben.
Wie Du es hier in deinem Beitrag, vorhast?
Demagogisch, zu behaupten: Dir gefielen die Antworten nicht, was Dich zu den auch hier beanstandeten Ausfällen führte. Wo sind hier Ausfälle zu beanstanden, wenn Du die korrekt und im Detail begründete Antworten u. a. an Tillmanns-Juristen nicht einmal verstanden hast.
Bitte denke einmal daran:
Am Bejubelt-werden hat jeder Idiot seine Freude. Aber nur das Aufnehmen konstruktiver Kritik führt wirklich weiter.
Wo biste hier konstruktiv! Mich hier zu Sachen abzuwerten ? Das ich Dinge zum Thema mache, die gesellschaftspolitisch von Bedeutung sind ???
Rupp.

Rupp - du bist erkannt
Ich konnte es kaum glauben - da schreibt einer in einem Stil, den ich hier schon mal gelesen hatte - nur unter einem anderen Pseudo.
(Lange, verquere Texte; Vorschriften zitieren; jeden Versuch der Hilfe ablehnen; Gerichtsurteile heranziehen, die nicht passen etc)
So viel Übereinstimmung kann es nicht geben.

Rupp - du bist erkannt

Frohes Fest
HaWeThie

bitte den Rupp einfach ignorieren!
Moin HaWeThie,

*gg* du hättest ja einfach nur seine Unterschrift lesen müssen *lachwech*

nene macht nix … wir sollten aber so langsam anfangen, auf rupps Postings nicht mehr zu antworten! sonst verkommt das Recht-Brett noch …

gruß
Daniel Scholdei

Salve

Moin HaWeThie,

*gg* du hättest ja einfach nur seine Unterschrift lesen müssen
*lachwech*

Soweit hatte ich gar nicht gelesen *g*, da mir das gleich bekannt vorkam.
Das hätte mir einige Klicks erspart. :wink:

Schönes Fest und guten Rutsch.
HaWeThie