Seit dem 01.01.2000 wohne ich in meiner jetzigen Wohnung, also nun fast schon zwei Jahre. In diesem Zeitraum ist mir noch keine einzige Nebenkostenabrechnung zugegangen. Zwar hat mir der Vermieter vor einem halben Jahr auf den AB gesprochen, dass diese vorliegt und ich noch ein Guthaben habe, jedoh habe ich im gleichen Zeitraum die Miete einmal kürzen müssen, weil der Vermieter sich nicht um einen Schaden gekümmert hat.
Seitdem ist Funkstille, der Herr reagiert nicht auf meine Bitten, die Abrechnung vorzulegen, er ignoriert mich.
Wenn ich mich recht erinnere, verfallen die Forderungen für Nebenkosten ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes?
Wenn das stimmt: Wann ist ein Abrechnungszeitraum vorbei?
Wäre ja schön, wenn sich mein Vermieter mit seinem etwas kindischen Schweigen ins eigene Fleisch schneidet.
Seit dem 01.01.2000 wohne ich in meiner jetzigen Wohnung, also
nun fast schon zwei Jahre. In diesem Zeitraum ist mir noch
keine einzige Nebenkostenabrechnung zugegangen. Zwar hat mir
der Vermieter vor einem halben Jahr auf den AB gesprochen,
dass diese vorliegt und ich noch ein Guthaben habe, jedoh habe
ich im gleichen Zeitraum die Miete einmal kürzen müssen, weil
der Vermieter sich nicht um einen Schaden gekümmert hat.
Seitdem ist Funkstille, der Herr reagiert nicht auf meine
Bitten, die Abrechnung vorzulegen, er ignoriert mich.
Wenn ich mich recht erinnere, verfallen die Forderungen für
Nebenkosten ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes?
Hallo Thomas,
diese Regelung der sogenannten Verjährung - was aber keine ist - denn die Regelungen der Verjährung wurde im BGB nicht so angeglichen, gilt erst dann, wenn eine Abrehcnung nach dem 01.09.2001 fällig geworden im Folgejahr nicht rechtzeitig vorgelegt wird. Für Altfälle gilt die regelung - vier Jahre - .
Wenn das stimmt: Wann ist ein Abrechnungszeitraum vorbei?
Wäre ja schön, wenn sich mein Vermieter mit seinem etwas
kindischen Schweigen ins eigene Fleisch schneidet.
Danke für die Antworten!
Lösungsmethode: Den Vermieter schriftlich zur Vorlage der Nebenkostenabrechnungen der Vergangenheit auffordern. Du musst dem Vermieter einen Termin setzen, zu dem die Abrechnung vorzulegen ist. In diesem Schreiben hinweisen - wichtig - wenn die Abrechnung nicht zum Termin vorgelegt wird, würdest Du ab sofort solange keine Vorauszahlungen leisten, bis Dir die Abrechnung vorgelegt wird. Das Geld dann entweder nachweisbar auf einem Extra-Sparkonto anlegen oder auf einer Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichtes. Wenn der Vermieter dann, wenn er keine Vorauszahlungen erhält die Abrechnung vorlegt. sind selbstverständlich dann auch die Vorauszahlungen, die Du einbehalten hast, anteilig zu erstatten. Klage kann der Vermieter nicht, wenn Du ihm mitgeteilt hast, wenn er die Nebenkosten nicht abrechnet, dass Du vorerst Zahlungen der Vorauszahlungen einstellst.