Wann Rückzahlung der Mietkaution ?
Von: , Frage gestellt am Sa, 22. Dez 2001
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich bin vor einiger Zeit aus einer Wohnung ausgezogen. Es mußte aus beruflichen Gründen recht schnell gehen, sodaß tatsächlich einige Arbeiten nicht surchgeführt waren (Streichen der Heizkörper zum Beispiel). Es ist aber nicht so, daß die Wohnung "verhunzt" wäre.
Der Vermieter hat bisher weder eine Abrechnung von Tätigkeiten geschickt noch das Kautionskonto freigegeben.
Daher meine Fragen:
- Bis wann muß ein Vermieter eigentlich die Kaution zurückzahlen? Gibt es irgendwelche Fristen, an die er sich halten muß ?
- Wenn er noch Renovierungen durchführen läßt, die er von der Kaution bezahlt haben will, welche Abrechnungen muß er nachweisen? Insbesondere: Muß er nachweisen, daß er mehrere Kostenvoranschläge eingeholt hat ?
Bin für alle weiterführende Info zum Thema dankbar.
Wir haben ihm bereits eine Frist gesetzt, die er tatenlos verstreichen ließ und jetzt nochmal eine Nachfrist, die er aber laut telefonischer Antwort nicht einhalten will. Wie kann man ggf. vorgehen?
Vielen Dank schonmal vorweg
Alfredl
