Wann Rückzahlung der Mietkaution ?

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich bin vor einiger Zeit aus einer Wohnung ausgezogen. Es mußte aus beruflichen Gründen recht schnell gehen, sodaß tatsächlich einige Arbeiten nicht surchgeführt waren (Streichen der Heizkörper zum Beispiel). Es ist aber nicht so, daß die Wohnung „verhunzt“ wäre.
Der Vermieter hat bisher weder eine Abrechnung von Tätigkeiten geschickt noch das Kautionskonto freigegeben.

Daher meine Fragen:

  • Bis wann muß ein Vermieter eigentlich die Kaution zurückzahlen? Gibt es irgendwelche Fristen, an die er sich halten muß ?
  • Wenn er noch Renovierungen durchführen läßt, die er von der Kaution bezahlt haben will, welche Abrechnungen muß er nachweisen? Insbesondere: Muß er nachweisen, daß er mehrere Kostenvoranschläge eingeholt hat ?

Bin für alle weiterführende Info zum Thema dankbar.

Wir haben ihm bereits eine Frist gesetzt, die er tatenlos verstreichen ließ und jetzt nochmal eine Nachfrist, die er aber laut telefonischer Antwort nicht einhalten will. Wie kann man ggf. vorgehen?

Vielen Dank schonmal vorweg
Alfredl

Hallo Alfred,

Daher meine Fragen:

  • Bis wann muß ein Vermieter eigentlich die Kaution
    zurückzahlen? Gibt es irgendwelche Fristen, an die er sich
    halten muß ?

Normalerweise sollte der Vermieter spätestens sechs Monate nach Mietvertragsende die Kaution abrechnen. Nur wenn weder eine Nebenkostennachzahlung zu erwarten ist oder keine Mängel vorliegen, ist umgehend abzurechnen, zumindest jedoch einen Teilbetrag.

  • Wenn er noch Renovierungen durchführen läßt, die er von der
    Kaution bezahlt haben will, welche Abrechnungen muß er
    nachweisen? Insbesondere: Muß er nachweisen, daß er mehrere
    Kostenvoranschläge eingeholt hat ?

Hast Du ihm den Auftrag erteilt, die Malerarbeiten selbst durchzuführen ? Und möglicherweise dann auch gleich nicht gesagt, was es kosten darf, was er machen darf ? Oder gehst Du einfach davon aus, dass er es „schon richten“ wird. So wie Du es hier schilderst, ist es auf keinen Fall richtig.

Bin für alle weiterführende Info zum Thema dankbar.

Wir haben ihm bereits eine Frist gesetzt, die er tatenlos
verstreichen ließ und jetzt nochmal eine Nachfrist, die er
aber laut telefonischer Antwort nicht einhalten will. Wie kann
man ggf. vorgehen?

Auf jeden Fall die schriftliche Kautionsabrechnung schriftlich anfordern, nicht telefonisch. Termin setzen, bis wann abgerechnet werden muss.

Gruss Günter