Software-Mängelansprüche-Verjährung

Hallo Freunde,
was der Gesetzgeber sich wegen der Verjährung ab dem 1.1.2002 hat einfallen lassen ist sehr ehrenvoll.
Gleichwohl ist es - was die Software angeht - mit so weitreichenden Folgen behaftet, dass es einem die Sprache verschlägt.
Bisher war es schon ein leichtes einen Software-Vertrag zu kippen, künftig wird man jeden, jeden, jeden Vertrag stornieren können.
Siehe Bill Gates - es gibt keine Software ohne Mängel - und die Verjährung von 2 Jahren kann niemand, niemand, niemand, niemand erfüllen. Ist das schon mal einem bewußt geworden.
Die Anzahl der Prozesse wird ins Unermessliche steigen, geschweige den die Anzahl der Insolvenzen.
Gibt es dann wirklich keinen, der die Sitiuation überblickt.
Ich sehe schwarz, schwarz, schwarz.
Ich grüße die EDV-Welt
Karl Heinz

Hallo Karl Heinz,

ich sehe da nicht so das Problem: die großen Standard-Softwarepakete werden „as-is“ verkauft, daran wird auch die neue Gewährleistung nichts ändern.

Individualsoftware wird doch sowieso auf Werksvertragbasis erstellt, da bestätigt der Kunde im Rahmen der Abnahme der Fehlerfreiheit, bzw. die Übereinstimmung mit dem LV. Auch da dürfte das neue Gesetz keine wesentlichen Veränderungen bringen. Jeder der dadurch pleite geht, hat entweder bei der Vertragsgestaltung oder beim Projektmanagement grandiosen Mist gebaut.

Gruß
Stefan