Hallo Leute hab da mal wieder eine Frage.
Wie ist das wenn man sich einen Namen schützen lassen will?
Denn Namen gibt es noch nicht. Und ich möchte ihn Rechtlich schützen lassen.
Was heißt das eigendlich von den Rechten und pflichten her?
Hallo,
also Namensschutz gibt es über § 12 BGB für die Namen einer natürlichen Personen,Pseudonyme, Firmen, gesch.Bezeichnungen ohne besondere Eintragung oder Registrierungspflicht.
Ohne diesen Zusammenhang (eigener Name, Firma etc.) gibt es die Möglichkeit beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Marke als Wortmarke anzumelden, alle notwendigen Infos hierzu bekommst Du über : http:\www.dpma.de
Lediglich einen besonderen Schutz für einen witzigen Namen, ohne Bezug zu einer Person oder Sache dürfte recht schwierig sein.