Wie stellt man eine Strafanzeige

Kuriose Sache.
Mal sehen, ob ich das im Telegrammstil hinbekomme.

Ich war wegen einem Herzanfall bettlägerig.
Im gleichen Zeitraum hat es bei einem Autohändler mit dem ich verkracht bin, gebrannt.
Der nennt meinen Namen, trotz meinem Gesundheitszustand werde ich per Haftbefehl verhaftet und eingesperrt, kann 6 Tage meinen Anwalt nicht sehen, bekomme in Haft einen neuen Herzanfall durch die Aufregung, bekomme zwei Tage keinen Arzt zu sehen, weil ich bettlägerig bin bekomme ich 8 Tage nichts zu essen weil ich selbst nicht in der Lage war mir Essen im Flur zu holen.

Das ganze wird noch gewürzt durch einen Polizeibeamten der ermittelt und (laut den Beamten die mich abholten) unter Vollzugszwang war und es deswegen vermutlich auch nicht so eng sah und einige (nachweißlich) falsche Angaben gemacht hat (ich leben von meiner Frau zwar getrennt, war aber wegen meiner Krankheit bei ihr. Weil die aber laut dem ermittelnden Polizisten nicht an dem Wohnort gemeldet ist, der in ihrem Ausweiß steht, wurde ich dort nicht gesucht), die meine Verhaftung unterstützten (Fluchtgefahr, weil ich mich nicht an dem Wohnort befand, der in menem Ausweiß stand, sondern bei meiner Frau).

Außerdem wird das ganze noch Verfeinert durch einen Richter, der zwar zur Kenntnis nahm das ich krank bin, dieser Sache aber (ungeprüft) keinen Glauben schenkte und außerdem sehr parteiisch agiert.

Ich habe den Händler schon angezeigt wegen Morddrohungen, die er nachweißlich bei mir telefonisch losgelassen hat, wo der Händler einwandfrei identifiziert wurde.
Diese Anzeige lies die Justiz fallen.

Der Händler zeigte mich an wegen Sachbeschädigung auf seinem Gelände (eine Anzeige, die er zurückziehnen würde, wenn ich meine Betrugsanzeige gegen ihn fallen lassen würde), wobei er keine Beweiße und keine Hinweise gegen mich hat und die Polizei bei allen Ermittlungen nur festellen konnte, das ich nichts damit zu tun habe.
Das bekam ich sogar schriftlich von der Staatsanwaltschaft, die gegen mich ermittelte.
Diese Anzeige nahm der Richter als Grundlage für seinen Haftbefehl.

Hier von Parteiischkeit zu sprechen ist immer noch geschmeichelt.

Jedenfalls haben sich hier zwei Beamte SEHR weit über die Grenzen einer normalen Strafverfolgung begeben um mich ins Gefängnis zu bringen und um den Händler zu schützen, wobei ich dadurch ausgelöst (durch die Inhaftierung) einen weiteren Herzanfall hatte.

Hier möchte ich mindestens eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Richter und die JVA machen, wegen der Inhaftierung und wegen der Sache, das ich zwei Tage keinen Arzt bekam.

Wie macht man das?

Hat noch jemand einen Tip, was für Möglichkeiten ich hier noch hätte?

Winni the Pooh

Hi, richtig, kuriose Sache,

mir fehlt hier der logische Zusammenhang und vor allem, mir fehlt ein Hinweis, weshalb Du bei einem Herzanfall - was ja eine lebensbedrohende Situation darstellt - daheim bettlägerig gewesen bist und nicht in einem Krankenhaus.

Mal sehen, ob ich das im Telegrammstil hinbekomme.

Ich war wegen einem Herzanfall bettlägerig.
Im gleichen Zeitraum hat es bei einem Autohändler mit dem ich
verkracht bin, gebrannt.
Der nennt meinen Namen, trotz meinem Gesundheitszustand werde
ich per Haftbefehl verhaftet und eingesperrt, kann 6 Tage
meinen Anwalt nicht sehen, bekomme in Haft einen neuen
Herzanfall durch die Aufregung, bekomme zwei Tage keinen Arzt
zu sehen, weil ich bettlägerig bin bekomme ich 8 Tage nichts
zu essen weil ich selbst nicht in der Lage war mir Essen im
Flur zu holen.

Also üblicherweise wird dann jemand in das nächste Vollzugskrankenhaus oder in größeren Haftanstalten auf die dortige Krankenabteilung verbracht. Und wenn jemand bettlägerig ist, muss er sich das Essen nicht im Flur holen und wer, das essen wird unter Aufsicht eines Beamten ausgeteilt, sich mehr als einen Tag lang das Essen nicht holt, wird ohnehin kontrolliert und notfalls zum Essen gezwungen.

Das ganze wird noch gewürzt durch einen Polizeibeamten der
ermittelt und (laut den Beamten die mich abholten) unter
Vollzugszwang war und es deswegen vermutlich auch nicht so eng
sah und einige (nachweißlich) falsche Angaben gemacht hat (ich
leben von meiner Frau zwar getrennt, war aber wegen meiner
Krankheit bei ihr. Weil die aber laut dem ermittelnden
Polizisten nicht an dem Wohnort gemeldet ist, der in ihrem
Ausweiß steht, wurde ich dort nicht gesucht), die meine
Verhaftung unterstützten (Fluchtgefahr, weil ich mich nicht an
dem Wohnort befand, der in menem Ausweiß stand, sondern bei
meiner Frau).

Kann so nicht stimmen. Der Wohnort der Ehefrau gilt auch als Ort der Anwesenheit, hieraus kann niemand Fluchtgefahr zimmern.

Außerdem wird das ganze noch Verfeinert durch einen Richter,
der zwar zur Kenntnis nahm das ich krank bin, dieser Sache
aber (ungeprüft) keinen Glauben schenkte und außerdem sehr
parteiisch agiert.

Der Richter hat bei dem Haftprüfungstermin die im Haftbefehl angeführte Straftat zu prüfen und die Begleiterscheinungen, ob er eine Inhaftierung weiterhin für erforderlich hält. Er kann Haftverschonung ablehnen, dann muss über die JVA Verlegungsantrag gestellt werden in ein JVA-Krankenhaus.

Ich habe den Händler schon angezeigt wegen Morddrohungen, die
er nachweißlich bei mir telefonisch losgelassen hat, wo der
Händler einwandfrei identifiziert wurde.
Diese Anzeige lies die Justiz fallen.

Wo es keine Zeugen gibt, stehen wohl Aussagen gegen Aussagen und dann wird eingestellt, wenn nichts beweisbar ist.

Der Händler zeigte mich an wegen Sachbeschädigung auf seinem
Gelände (eine Anzeige, die er zurückziehnen würde, wenn ich
meine Betrugsanzeige gegen ihn fallen lassen würde), wobei er
keine Beweiße und keine Hinweise gegen mich hat und die
Polizei bei allen Ermittlungen nur festellen konnte, das ich
nichts damit zu tun habe.

Also, spätestens hier wird es wirklich kurios. Bei einem Brand und der Sachbeschädigung hat der Händler nichts mehr zu sagen, da wird ermittelt und wenn der Täter gefunden ist, wird er von Amts wegen angeklagt. Wie hier ein Zusammenhang mit einer Betrugsanzeige - während Du oben noch von Anzeige wg. Morddrohungen schreibst - bestehen soll, vermag ich nicht zu erkennen.

Das bekam ich sogar schriftlich von der Staatsanwaltschaft,
die gegen mich ermittelte.
Diese Anzeige nahm der Richter als Grundlage für seinen
Haftbefehl.

Welche Anzeige, da stimmt etwas nicht.

Hier von Parteiischkeit zu sprechen ist immer noch
geschmeichelt.

Jedenfalls haben sich hier zwei Beamte SEHR weit über die
Grenzen einer normalen Strafverfolgung begeben um mich ins
Gefängnis zu bringen und um den Händler zu schützen, wobei ich
dadurch ausgelöst (durch die Inhaftierung) einen weiteren
Herzanfall hatte.

Hier möchte ich mindestens eine Strafanzeige wegen
fahrlässiger Körperverletzung gegen den Richter und die JVA
machen, wegen der Inhaftierung und wegen der Sache, das ich
zwei Tage keinen Arzt bekam.

Und was kannst Du beweisen ? Wo soll sich der Richter der Körperverletzung strafbar gemacht haben ? Der Anstaltsarzt und die Anstaltsleitung sind zuständig.

Wie macht man das?

Zuerst mal würde ich mir überlegen, was ich will, dann was ich weiss, dann was ich tun kann und als letztes, ob ich irgend jemand was beweisen kann, ohne dass ich mich erneut, diesmal wegen falscher Anschuldigung in die Nesseln setze. Bedenke, auch wenn ich sehr viele Ungereimtheiten sehe, dass Du gegen den Richter nichts tun kannst und dann, wie ist die Inhaftieurng ausgegangen ? Freigelassen wegen erwiesener Unschuld ? Wie hoch war die Haftentschädigung ? Oder steht das Verfahren noch an, nur wird keine Fluchtgefaht mehr gesehen ? Dann, wer hat und wer kann Deinen Herzanfälle medizinisch nachweisen ? Wie sieht Dein EKG aus ? Gibt es zuvor ein EKG - vor der Haft - das erkennbar zeigt, dass während der Haft durch erneute Erkrankung eine Verschlechterung entstanden ist ?

Hat noch jemand einen Tip, was für Möglichkeiten ich hier noch
hätte?

Wenn Du alles für Dich objektiv - nicht nach Gefühl bitte - als tatsachen erkennen kannst und auch b e w e i s e n kannst, dann solltest Du Dich von einem Anwalt beraten lassen, insbesondere dann, wenn das Verfahren nicht abgeschlossen ist, sondern möglicherweise ruht. Oder ausgesetzt ist bis eine rechtskräftige Entscheidung folgt.

In welchem Bundesland lebst Du, wenn ich fragen darf ?

Gruss Günter

Ok, war zu kurz erklärt. Neuer Versuch.

mir fehlt hier der logische Zusammenhang und vor allem, mir
fehlt ein Hinweis, weshalb Du bei einem Herzanfall - was ja
eine lebensbedrohende Situation darstellt - daheim bettlägerig
gewesen bist und nicht in einem Krankenhaus.

Ok, Ich bin auf eigene Verantwortung entlassen worden, weil ich geheiratet habe. Deswegen hatte ich aber nicht den Herzanfall :smile:), sondern aufgrund Streß, Überlastung und meiner ruinierter Nerven.
Ich durfte nach dementsprechender Behandlung und unter der Vorraussetzung einer permanenten Behandlung/Beobachtung und unter totaler Isolation von allem und jedem (um mich nicht wieder aufzuregen) das Krankenhaus verlassen, heiratete, wurde wieder in die Klinik eingeliefert und nach einiger Zeit durfte ich unter gleichen Auflagen wieder aus dem Krankenhaus raus.

Also üblicherweise wird dann jemand in das nächste
Vollzugskrankenhaus oder in größeren Haftanstalten auf die
dortige Krankenabteilung verbracht.

Im ersten Gefängnis (die erste Nacht vor dem Haftprüfungstermin) brauchte ich die Nacht über zweimal einen Notarzt, den ich auch bekam.
Es wurde dann von dem zweiten Gefängnis (nach dem Haftprüfungstermin) aufgrund meines Gesundheitszustandes meine Aufnahme komplett verweigert.
Ich wurde danach in drittes Gefängnis gebracht, leider erst Freitags mittags, und dort wurde ich dann erst einmal, bis Montag die Büros und die Krankenstation wieder besetzt wäre (!!!), inhaftiert.

Und wenn jemand
bettlägerig ist, muss er sich das Essen nicht im Flur holen

Die Essensausgabe war im Flur, die Tür ging auf, es hies Essen holen und wenn man nicht rauskam, flog die Tür wieder zu.
Das wars.

und wer, das essen wird unter Aufsicht eines Beamten
ausgeteilt, sich mehr als einen Tag lang das Essen nicht holt,
wird ohnehin kontrolliert und notfalls zum Essen gezwungen.

Davon habe ich aber nichts gemerkt.
Zwingen hätte mich keiner müßen.
Es hätte gereicht wenn mir einer geholfen hätte.

Ganz im Gegenteil.
Als ich im Gefängnis meinen zweiten Herzanfall hatte und ich erst nach einem Tag (!!!) Besinnungslosigkeit wieder zu mir kam und über die Sprechanlage einen Arzt wollte, wurde ich nur angeplärt, ich solle Ruhe halten, das Fenster aufmachen, die Füße hochlegen und dann ginge es schon wieder.
Nachdem ich mehrfach über die Sprechanlage einen Arzt verlangte, wurden mir dann an dem Tag auch keine von meinen Medikamenten (die ich schon mitgebracht hatte) ausgeteilt.

Ich denke schon das hier einiges nicht normal gelaufen ist.
Das ist ja der Grund warum ich auch Anzeige gegen die JVA machen will, wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Sicher sind die Vorschriften anders wie bei mir ausgeführt.
Deswegen kam ich mir auch behandelt wie ein Vieh vor.
Falsch, Tiere werden nicht so behandelt wie die Menschen in dem Gefängnis wo ich war.

Kann so nicht stimmen. Der Wohnort der Ehefrau gilt auch als
Ort der Anwesenheit, hieraus kann niemand Fluchtgefahr
zimmern.

Ja, genau, wir nähern uns immer mehr dem Grund, warum ich schließlich diese Anzeige machen will.
Hier war nichts korrekt.
Weder wurde korrekt untersucht, noch hat der untersuchende Beamte korrekt ermittelt, noch hat der Richter sich korrekt an seine Fakten gehalten und genauso wenig wurde ich korrekt behandelt.
Das sage ich doch die ganze Zeit.

Der Richter hat bei dem Haftprüfungstermin die im Haftbefehl
angeführte Straftat zu prüfen und die Begleiterscheinungen, ob
er eine Inhaftierung weiterhin für erforderlich hält. Er kann
Haftverschonung ablehnen, dann muss über die JVA
Verlegungsantrag gestellt werden in ein JVA-Krankenhaus.

Ok, der Händler und ich, er betrügt mich, ich zeige ihn an, er droht mir massiv, ich zeige ihn an, er macht Gegenanzeige wegen Sachbeschädigung bei sich, die Staatsanwaltschaft ermittelt und findet heraus, das ich nichts gemacht habe … Der Richter geht aber hin und meint, das er persönlich (genau so ausgedrückt) trotz dem Ermittlungsergebnisses der Staatsanwaltschaft der Meinung ist, das ich diese angeblichen Vorfälle bei dem Händler getan hätte.

Aufgrund dessen, und aufgrund weil ich nicht an dem Wohnort war, wo ICH gemeldet bin, während der Polizist falsch (!!!) angab das meine Frau an ihrem Wohnort nicht gemeldet wäre, nur aus diesen Beiden Gründen heraus sah der Richter erstmal eine Gefährlichkeit meiner Person gegeben und die angebliche Fluchtgefahr.

Meine Gesundheit, das ich nachweißlich bei meiner Frau war, das die dort gemeldet ist wo sie wohnt und das ich für angebliche Tatzeit des letzten Vorfalls auch ein Alibi mit Zeugen hatte, spielte für den Richter keine Rolle.

Wo es keine Zeugen gibt, stehen wohl Aussagen gegen Aussagen
und dann wird eingestellt, wenn nichts beweisbar ist.

Ja, aber hier ist es andersherum.

Die Vorwürfe gegen den Händler, die sind beweißbar.
Er machte eine telefonische Bombendrohung auf dem Frankfurter Flughafen und eine Morddrohung gegen mich dabei.
Dieses wurde aufgenommen und die Rufnummer zurück ermittelt.
Der Händler gab das auch direkt bei einem Rückruf unseres Schutzdienstes zu.
Dieses Verfahren wurde eingestellt.

Die Vorwürfe gegen mich, da gibt es keine Hinweise gegen mich wie nur die Vermutung des Händlers das ich bei ihm Autos beschädige, es gibt keine Beweise und die Polizei konnte nichts gegen mich ermitteln und … ich werde eingesperrt weil der Richter der Meinung ist, das er „persönlich“ trotzdem der Meinung ist, das ich was mit diesen angeblichen Sachbeschädigungen zu tun habe.

Deine Version ist, wie es sein müßte.
Meine Version ist, wie es mir passiert ist.
Deswegen will ich ja auch die Anzeige machen.

Also, spätestens hier wird es wirklich kurios. Bei einem Brand
und der Sachbeschädigung hat der Händler nichts mehr zu sagen,
da wird ermittelt und wenn der Täter gefunden ist, wird er von
Amts wegen angeklagt. Wie hier ein Zusammenhang mit einer
Betrugsanzeige - während Du oben noch von Anzeige wg.
Morddrohungen schreibst - bestehen soll, vermag ich nicht zu
erkennen.

Der Händler sagte zu meinem Anwalt, wenn ich meine Betrugsanzeige zurückziehe, würde er mich nicht mehr weiter anzeigen.

Das bekam ich sogar schriftlich von der Staatsanwaltschaft,
die gegen mich ermittelte.
Diese Anzeige nahm der Richter als Grundlage für seinen
Haftbefehl.

Welche Anzeige, da stimmt etwas nicht.

Sorry, jetzt komme ich selber durcheinander.

Also : Die vorherigen Anzeigen wegen Sachbeschädigung, da wurde erfolglos gegen mich ermittelt, weil es nichts zu ermitteln gab.
Dann die Anzeige wegen dem Brand, da wurde ebenfalls erst einmal ermittelt, aber die für die Inhaftierung zog der Richter als Schwerpunkt die vorherigen Sachbeschädigungsanzeigen heran, die laut der staatsanwaltschaft nicht mir zur Last gelegt werden können.

Bedenke,
auch wenn ich sehr viele Ungereimtheiten sehe,

Für genauere Erklärungen ist auch hier der Platz nicht.

und dann, wie ist die
Inhaftieurng ausgegangen ? Freigelassen wegen erwiesener
Unschuld ?

Nein, der Haftbefehl läuft noch.
Mein Anwalt will Haftbeschwerde nachträglich einlegen.
Leider hat er bis heute innerhalb von fast zwei Monaten keine Akteneinsicht bekommen, den Haftbefehl nicht gesehen, ich habe den Haftbefehl nur in Kopie gehabt, bekam den aber im Gefängnis abgenommen und leider nicht wieder (genauso wie mein restliches Bargeld, das irgendwo im Gefängnis in einer Kasse für Porto und so eingezalt wurde, ich aber mein Restgeld nicht bekam).

Ich wurde nach 9 Tage aufgrund meines ramponieretn Gesundheitszustandes durch ein Gnadengesuch der Staatsanwältin vorrübergehend auf freien Fuß entlassen, mit dem Hinweis des Richters, wenn es nach ihm gegangen wäre, hätte er mich nicht rausgelassen.

Das wurde mir aber mehr erzählt wie das ich es mitbekam.
Ich war körperlich am Ende, kaum noch in der Lage ohne Hilfe zu gehen, rechtsseitig am ganzen Körper am zitten, keiner Verständigung mehr fähig und mußte direkt vom Gericht aus erst einmal in ärztliche Behandlung gebraucht werden und liege zur Zeit stationär in einer neurologischen Klinik um erst einmal die Folgen der Inhaftierung wieder zu beheben.
Danach soll ich wieder soweit hergestellt werden, das ich wieder arbeitsfähig werde, wobei meine Ärztin aber schon sagte, das ich wahrscheinlich nie mehr arbeiten gehen kann.

Unter der Vorraussetzung das ich total von allem isoliert werde, wurde ich vor der verhaftung nur schwach (erst einmal) medikamentös behandelt.
Da kam die Inhaftierung und das ganze drumherum für mich, wie ein Schlag mit dem Hammer auf den Kopf, bildlich gesehen.

Ich werden sicher an den Folgen der Inhaftierung noch länger leiden und an eine wiederherstellung meiner Gesundheit, daran ist zur Zeit nicht zu denken.

Wenn Du alles für Dich objektiv - nicht nach Gefühl bitte -
als tatsachen erkennen kannst und auch b e w e i s e n
kannst, dann solltest Du Dich von einem Anwalt beraten lassen,
insbesondere dann, wenn das Verfahren nicht abgeschlossen ist,
sondern möglicherweise ruht. Oder ausgesetzt ist bis eine
rechtskräftige Entscheidung folgt.

Mein Anwalt meint, er will erst einmal die Haftbeschwerde durchbringen und dann ist er vor allem auch der Meinung, so wie das ganze „Vorspiel“ bisher lief, das die Justiz nicht auf meiner Seite steht, sondern auf der Seite des Händlers.
Ich habe die besseren Karten und verliere jede Anstrengung meine Rechte in Gebrauch zu nehmen.
Schon seltsam.

In welchem Bundesland lebst Du, wenn ich fragen darf ?

Hessen
Frankfurt
Die Probleme sind in Offenbach bei Frankfurt.
Die erste Inhaftierung (mit netten Beamten und unter menschlichen Verhältnissen und mit der Möglichkeit ärztlicher Betreuung) für eine Nacht vor dem Haftprüfungstermin hatte ich in Wiesbaden.

Winni the Pooh

Nachtrag
Ich lese mir jede Antwort schon noch durch, aber jetzt sage ich erst einmal Tschüß bis nächste Woche.
Nur wegen Weihnachten durfte ich aus der Klinik raus, in der ich stationär liege.
Meine Frau bringt mich jetzt wieder zurück.

Weihnachten im Krankenhaus zu verbringen ist immer noch schöner wie im Gefängnis :smile:)

Winni

Hi Winni,

wenn Deine Geschichte stimmt, so sollte das als Skandal gewertet werden. Leider aber sind die Verhältnisse in unserem Land nicht immer so ideal.

Grundsätzlich als erster Tip: Sammle Beweise und Zeugenaussagen wo immer Du kannst! Eine wichtigere Grundregel mußt Du derzeit noch nicht beachten. Wenn Du keine hinreichenden Beweise oder (glaubwürdige) Zeugenaussagen sammeln kannst ist die Sache schon mal sehr schwer.

Ich empfehle Dir aber natürlich die Sache möglichst weiterzuverfolgen. Grundsätzlich bin ich auch bereit, bei solchen Sachen zu helfen, das Thema ist in Deinem Fall jedoch auch so umfangreich, daß mir für eine schriftliche Erörterung leider die Zeit fehlt.

Ich biete Dir daher an, entweder konkrete Einzelfragen via eMail zu besprechen oder aber ein ausführlicheres Gespräch am Fon.

Zur eigentlichen Frage:
Anzeige erstattet man entweder bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft (Strafanzeige). Wichtig ist auch, daß man die Fristen einhält (i. d. R. 3 Monate nach bekanntwerden des Straftatbestandes).
Grundsätzlich empfehle ich aber auch die Sache über einen Anwalt laufen zu lassen (Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe nicht vergessen).

Fürs erste wünsche ich viel Erfolg beim weiteren Vorgehen.

Grüße
R o b.