meine Freundin hat Anfang November in einem Call Center angefangen.Bei dem Gespäch wurde ihr zugesichert das 2700.- Brutto verdien soll und der schriftliche Arbeitsvertar „nächsten Tagen“ fertig sein soll.
Bei dem Gespräch war eine Zeugin anwesend
Ende des Monats wurde sie dann gekündigt ohne Angabe von Gründen un der Chef hat Ihr plötlich nur eine Provisionszahlung von 1100DM gegeben.Trotz mehrmaliger Aufforderung hat er das Restgehalt nicht gezahlt.
Da sie keinen Rechtsschutz hat wäre es wichtig zu wissen wie gross die Chance ist das Geld irgednwie zu bekommen und wie man das am besten macht.
meine Freundin hat Anfang November in einem Call Center
angefangen.Bei dem Gespäch wurde ihr zugesichert das 2700.-
Brutto verdien soll und der schriftliche Arbeitsvertar
„nächsten Tagen“ fertig sein soll.
Bei dem Gespräch war eine Zeugin anwesend
Der Arbeitsvertrag ist zustandegekommen und gültig. Die Zeugin muss aber auch aussagen. Ist sie in Abhängigkeit vom Arbeitgeber?
Ende des Monats wurde sie dann gekündigt ohne Angabe von
Gründen un der Chef hat Ihr plötlich nur eine
Provisionszahlung von 1100DM gegeben.Trotz mehrmaliger
Aufforderung hat er das Restgehalt nicht gezahlt.
Da Deine Freundin noch in der Probezeit war braucht der Arbeitgeber zur Kündigung keine Begründung angeben. Er muß allerdings die Kündigungsfrist von zwei Wochen einhalten und bezahlen.
Da sie keinen Rechtsschutz hat wäre es wichtig zu wissen wie
gross die Chance ist das Geld irgednwie zu bekommen und wie
man das am besten macht.
Klage einreichen beim Arbeitsgericht. Dies kann ohne Anwalt erfolgen. In der ersten Instanz braucht man auch keinen Anwalt. Hinfahren und Euch wird geholfen. Aber sicherstellen, dass die Zeugin auch aussagt.
Du erwähntest, daß Deine Freundin keine Rechtschutzversicherung hat. Wie Michael bereits schrieb, herrscht vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang. Was für Deine Freundin vielleicht noch wichtig wäre: in der ersten Instanz trägt jede Partei die eigenen Kosten; d. h. selbst, wenn Deine Freundin in dem Prozeß unterliegen sollte, muß sie - im Gegensatz zu zivilrechtlichen Verfahren - nicht für die (Anwalts)Kosten der Gegenseite aufkommen.