Ist das schon Ruhestörung

Von: , Frage gestellt am Mo, 31. Dez 2001

guten morgen .

ist es schon ruhestörung , wenn am Sonnatgamorgen um 10.30 Uhr ein nachbar die musik so laut aufdreht, daß eine ruhige unterhaltung nicht mehr möglich ist und ich selbst in der wohnung sehr laute musik höre?

ist es schon ruhestörung , wenn ein nachbar am sylvestermorgen um 8.20 Uhr anfängt zu Bohren und zu Hämmern?

und wann sind überhaupt die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten?

vielen dank für eure antworten.

gruß micha

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Ruhestörung?

    Hallo, ist es schon ruhestörung , wenn ein nachbar am sylvestermorgen
    um 8.20 Uhr anfängt zu Bohren und zu Hämmern?
    du Glücklicher! Bei uns beginnt der Lärm täglich (!) zwischen 6 und halb 7!!!

    Herzliche Grüße

    Thomas Miller

    • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
      Re: Ruhestörung?

      Hallo,
      bei uns beschallt einer eine etwa gut 50m lange gasse.beidseitig bebaut mit einzel und miethäuser.
      mit WDR 4. von morgens bis spät abends in der nacht.
      ein gespräch mit einem anreiner erbrachte folgendes . : seien sie froh, früher wars noch lauter.
      jeder nimmts in kauf.

      kreissäge, rasenmäher, was weis ich nicht alles, zu jeder zeit
      ist schon in ordnung.

      polizei ? fehlanzeige.






      ist es schon ruhestörung , wenn ein nachbar am sylvestermorgen
      um 8.20 Uhr anfängt zu Bohren und zu Hämmern?
      du Glücklicher! Bei uns beginnt der Lärm täglich (!) zwischen
      6 und halb 7!!!

      Herzliche Grüße

      Thomas Miller

      • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
        Re^2: Ruhestörung?

        Hallo Friedrich,

        noch vor Jahresende.

        Das kommunale Ordnungsamt einschalten. Diese geben üblicherweise solche Beschwerden an die Polizei mit dem Hinweis, künftig hier doch mal Kontrollen zu machen.

        Guten Rutsch ins neue Jahr.

        Grüsse Günter

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^3: Ruhestörung? Danke Günter ! alles Gute owT

          [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Ganz einfach..

        Hallo,
        bei uns beschallt einer eine etwa gut 50m lange
        gasse.beidseitig bebaut mit einzel und miethäuser.
        mit WDR 4. von morgens bis spät abends in der nacht.
        ein gespräch mit einem anreiner erbrachte folgendes . : seien
        sie froh, früher wars noch lauter.
        jeder nimmts in kauf.

        kreissäge, rasenmäher, was weis ich nicht alles, zu jeder zeit
        ist schon in ordnung.

        polizei ? fehlanzeige.
        Was heisst den Fehlanzeige???

        Du rufst immer wenn er mit WDR4 die Nachbarschaft beschallt die polizei an.
        Normalerweise, ist beim zweiten Besuch die Stereoanlage weg und eine teure Anzeige fällig.

        M.

  2. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Ist das schon Ruhestörung

    Hallo Micha, ist es schon ruhestörung , wenn am Sonnatgamorgen um 10.30 Uhr
    ein nachbar die musik so laut aufdreht, daß eine ruhige
    unterhaltung nicht mehr möglich ist und ich selbst in der
    wohnung sehr laute musik höre?
    Ja ist es schon ruhestörung , wenn ein nachbar am sylvestermorgen
    um 8.20 Uhr anfängt zu Bohren und zu Hämmern?
    Nein. Heute ist ein Werktag, genauso wie Samstags. Sei froh, dass er nicht schon um 7:00 Uhr anfing. ;-)

    Gruß
    Carlos

  3. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Ist das schon Ruhestörung

    Hallo,
    ist es schon ruhestörung , wenn am Sonnatgamorgen um 10.30 Uhr
    ein nachbar die musik so laut aufdreht, daß eine ruhige
    unterhaltung nicht mehr möglich ist und ich selbst in der
    wohnung sehr laute musik höre?
    Da scheint mir, dass beide die Ruhe des Nachbarn stören. Musik muss so eingestellt sein, dass diese nur in der eigenen Wohnung zu hören ist. Alles andere - und die Uhrzeit ist hierbei egal - kann auch am Mittag sein - ist Ruhestörung. Man kann hier sogar am tage die Polizei holen und es gibt eine Ordnungssstrafe, im Wiederholungsfall kommt es durchaus vor, dass die Polizei das Gerät mitnimmt.
    ist es schon ruhestörung , wenn ein nachbar am sylvestermorgen
    um 8.20 Uhr anfängt zu Bohren und zu Hämmern?
    Nein, heute ist ein Werktag. Wenn der Nachbar also ein regal anbringt, oder kurz etwas zusammenbaut ist nichts dagegen zu machen. Wenn es sich aber um Arbeiten handelt, die dann schon Stunden beanspruchen, muss man auch dies nicht hinnhemen.
    und wann sind überhaupt die gesetzlich vorgeschriebenen
    Ruhezeiten?
    Die Ruhezeiten sind unterschiedlich regional und kommunal geregelt. Meist ist an Werktagen ab 7 - 12 und von 14-20 Uhr keine Ruhezeit, von 20 - 22 Uhr eingeschränkte Ruhezeit und ab 22 Uhr völlige Rugezeit. Aber, wie hingewiesen, auch wenn es offizielle keine Ruhezeit ist, kann jemand durch unnötigen Lärm - dazu gehört auf laute Musik - schon gegen die Ruhezeiten verstossen, weil der Lärm das Mindestmass dessen, was jemand ausserhalb der Ruhezeiten ertragen muss, überschritten wird. An Sonn- und Feiertagen gilt normalerweise, dass keine handwerklichen Arbeitne - Notfälle ausgenommen - durchgeführt werden dürfen.


    Gruss Günter

    • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
      Noch zu den Ruhezeiten

      Noch ein paar kleine Anmerkungen aus berliner Polizeisicht:

      Die Lärmverordnungen sind zwar Landesrecht, aber unterscheiden sich wohl in den meisten Ländern im Inhalt nicht.
      Deshalb mal aus Berliner Sicht, kannst ja mal in Deiner LärmVo nachsehn wie die Zeiten bei Dir genau sind.

      Ausserhalb der in der LärmVo geregelten Zeiten gilt bundesweit:


      § 117 OwiG Unzulässiger Lärm
      (1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in
      einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß
      Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft
      erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu
      schädigen.
      (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu
      zehntausend Deutsche Mark geahndet werden, wenn die Handlung
      nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann. Nein, heute ist ein Werktag. Wenn der Nachbar also ein regal
      anbringt, oder kurz etwas zusammenbaut ist nichts dagegen zu
      machen. Wenn es sich aber um Arbeiten handelt, die dann schon
      Stunden beanspruchen, muss man auch dies nicht hinnhemen.
      Das ist nicht richtig. Im Rahmen von § 117 OwiG muss man Lärm den ganzen Tag über hinnehmen.
      Dieses Ausmaß dürfte alle Sanierungs und Baumaßnahmen im Wohnbereich umfassen. Natürlich nicht dauerndes Hundegebell oder laute Musik. und wann sind überhaupt die gesetzlich vorgeschriebenen
      Ruhezeiten?
      Die Ruhezeiten sind unterschiedlich regional und kommunal
      geregelt. Meist ist an Werktagen ab 7 - 12 und von 14-20 Uhr
      keine Ruhezeit, von 20 - 22 Uhr eingeschränkte Ruhezeit und ab
      22 Uhr völlige Rugezeit.
      Die Ruhezeit von 12 - 14.00 Uhr ist in Berlin heutzutage eher im Reich der Legende anzusiedeln.
      In der LärmVo hat sie jedenfall keinen Bestand.
      Einzig im Mietvertrag, bzw. in der Hausordnung kommt sie teilweise noch vor.
      Diese wird jedoch nicht durch die Polizei durchgesetzt, sondern auf dem Wege des Privatrechts, d.h. ein Beschwerdeführer müsste sich bei der Hausverwaltung über den Mitmieter beschweren und Konsequenzen erhoffen, bzw. mit Mietkürzungen o.ä. arbeiten.

      M.

      • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
        Re: Noch zu den Ruhezeiten

        Hallo Mike,

        die Sicht der Polizei mag zwar richtig sein, aber hier wird das Thema aus Sicht des Mietrechtes angesprochen. Das heisst, dass hier möglicherweise - an Werktagen bei Arbeiten überwiegend nicht - zwar keine Ordnungswidrigkeit vorliegt, aber im Sinne des Mietrechtes Lärmbelästigungen vorliegen, die zur Mietminderung berechtigen. Noch ein paar kleine Anmerkungen aus berliner Polizeisicht:

        Die Lärmverordnungen sind zwar Landesrecht, aber unterscheiden
        sich wohl in den meisten Ländern im Inhalt nicht.
        Deshalb mal aus Berliner Sicht, kannst ja mal in Deiner LärmVo
        nachsehn wie die Zeiten bei Dir genau sind.

        Ausserhalb der in der LärmVo geregelten Zeiten gilt
        bundesweit:


        § 117 OwiG Unzulässiger Lärm
        (1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder
        in
        einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß
        Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die
        Nachbarschaft
        erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu
        schädigen.
        (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu
        zehntausend Deutsche Mark geahndet werden, wenn die Handlung
        nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann. Nein, heute ist ein Werktag. Wenn der Nachbar also ein regal
        anbringt, oder kurz etwas zusammenbaut ist nichts dagegen zu
        machen. Wenn es sich aber um Arbeiten handelt, die dann schon
        Stunden beanspruchen, muss man auch dies nicht hinnhemen.
        Das ist nicht richtig. Im Rahmen von § 117 OwiG muss man Lärm
        den ganzen Tag über hinnehmen.
        Im Sinne von § 117 OwiG richtig, im Sinne des Mietrechts eben nicht. Wenn kurzfristig gehämmert oder gebohrt wird, kann hier keine Mietminderung geltend gemacht werden. Wenn es sich aber um bauliche Massnahmen handeln sollte - wobei diese im Mietrecht bei den möglicherweise einer Lärmbelästigung unterworfenen Mitmieter anzumelden ist - oder es wird von einem Mietmieter oder Miteigentümer in einem Wohngebäude über mehrere Stunden gehämmert oder gebohrt, besteht ein Recht zur Mietminderung. Dieses Ausmaß dürfte alle Sanierungs und Baumaßnahmen im
        Wohnbereich umfassen. Natürlich nicht dauerndes Hundegebell
        oder laute Musik.
        Ordnungswidrig ist es nicht, aber die Lärmbelästigung berechtigt zur Mietminderung. Baulärm - sogar von einem Nebengebäude muss ein Mieter - oder Eigentümer - nicht hinnehmen. Laute Musik ist für sich allein auch nicht grundsätzlich im Mietrecht Anlass zur Mietminderung. So muss hingenommen werden, wenn ein Kind eine Stunde musikalische Übungen durchführt, wenn diese nicht in der Ruhezeit ausgeführt werden. Kinderlärm muss auch in der Ruhezeit hingenommen werden, jedoch kein Lärm von Erwachsenen. Hundegebell oder Schreien oder lautes Sprechen eines Papageis muss grundsätzlich nicht hingenommen werden. Ebenso haben wir, was wohl keine Ordnungswidrigkeit ist, keinen Lärm aus der Nachbarwohnung hinzunehmen, wenn sich ein Paar besonders aktiv betätigt. Wir haben hier ja kuriose Vorgänge. Ein Hahn darf am Sonntag vor 8 Uhr am Morgen nicht krähen, ein Hund darf ausserhalb der Ruhezeiten nur bellen (wer sagt den beiden, wann es soweit ist, muss man ein Schild aufstellen oder mit den beiden sprechen ?), Kirchturmuhren dürfen nur von ... bis ... wie üblich betrieben werden, Tennis muss von .. bis.. unterbleiben und Schweine dürfen von .. bis.. weder grunzen noch stinken usw.. Dies alles selbstverständlich aus Sicht des Mietrechtes. Alles keine Ordnungswidrigkeit, aber teilweise unfassbare Urteile, die im Mietrecht anzuwenden sind und - leider - auch Anwendung finden. Eines sollte jedoch für alle klar sein, wer umzieht, macht Krach. Man sollte deshalb mit den Nachbarn reden, versuchen sich etwas an die Regeln zu halten, damit man nicht bohrt und hämmert und dann der Nachbar ärgerlich verbohrt und behämmert reagiert. und wann sind überhaupt die gesetzlich vorgeschriebenen
        Ruhezeiten?
        Die Ruhezeiten sind unterschiedlich regional und kommunal
        geregelt. Meist ist an Werktagen ab 7 - 12 und von 14-20 Uhr
        keine Ruhezeit, von 20 - 22 Uhr eingeschränkte Ruhezeit und ab
        22 Uhr völlige Rugezeit.
        Die Ruhezeit von 12 - 14.00 Uhr ist in Berlin heutzutage eher
        im Reich der Legende anzusiedeln.
        In der LärmVo hat sie jedenfall keinen Bestand.
        Hier haben wir doch wohl ohnehin ein Problem. Die LärmVO ist aus meiner Sicht völlig überholt und die Ausführungsbestimmungen sind zwischenzeitlich so verwaschen, dass die Auslegung eine Frage der Beliebigkeit ist. Einzig im Mietvertrag, bzw. in der Hausordnung kommt sie
        teilweise noch vor.
        Fehlerhaft. Die Ruhezeit in Mietverhältnissen hat - auch durch die Rspr. abgesichert - eine ganz erhebliche Bedeutung. Auch wenn diese im Mietvertrag nicht ausdrücklich erwähnt ist, ist sie anzuwenden (entsprechend der ortspolizeilichen Bestimmungen) Diese wird jedoch nicht durch die Polizei durchgesetzt,
        sondern auf dem Wege des Privatrechts, d.h. ein
        Beschwerdeführer müsste sich bei der Hausverwaltung über den
        Mitmieter beschweren und Konsequenzen erhoffen, bzw. mit
        Mietkürzungen o.ä. arbeiten.
        M.
        Gruss Günter und einen guten Rutsch



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