Gewährleistung ab 2002

Hallo Experten!

Ab dem 01.01. gilt ja eine auf zwei Jahre verlängerte Gewährleistung. Gilt diese nur zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten, oder auch zwischen Kaufleuten.

Kann man in den AGB die Frist verkürzen (beide Fälle)?

Vielen Dank,

Mark

Hi,

in diesem Fall unterscheidet man lediglich zwischen Verbraucher und gewerbliche Abnehmer. Verbraucher ist nur der, der die Ware nicht gewerblich benötigt, idR. also der klassische private Endkunde. Die 24 Monate gelten erstmal für alle, gegenüber gewerblichen Käufern lässt sich diese aber auf 1 Jahr einschränken.

Gruß

Matthias

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