Sturmschäden, wer zahlt?

Hallo,

wir haben ein Eigenheim mit Grundstück. Unsere Autos stellen wir immer auf unserem Grundstück ab. Über unseren Stellplätzen ragen vom Nachbarn ca. 3 m Äste von Nadelbäumen über unsere Grundstückstgrenze. Bei Sturm haben wir Angst, das diese Äste evt. abbrechen und somit unsere Autos beschädigen. Wenn möglich fahren wir die Autos immer weg. Sollte es aber tatsächlich einmal dazu kommen, dass ein Ast abbricht und auf einem unserer Autos landet, wer zahlt dann? Oder welche Versicherung würde für diesen Schaden aufkommen?
Wir überlegen auch gleichzeitig, ob wir unseren Nachbarn bitten die Bäume zu beschneiden, dass soetwas gar nicht erst passieren kann.

Viele Grüße

Susanne

Hallo Susanne,

für solche Schäden kommt die Kaskoversicherung, explizit hierbei die Teilkaskoversicherung, des betroffenen Fahrzeuges auf. Der dort vorkommende Selbstbehalt würde euch dann angerechnet werden.

Daher ist dies ein relativ einfaches Ding, so ihr Teilkasko oder Vollkasko für die Fahrzeuge habt. Der Vorteil bei der Teilkasko ist auch, dass durch eine solche Schadenzahlung keine Hochstufung erfolgt, da ihr den Schadeneintritt nicht begünstigt habt.
Falls die Versicherung sich bei jemandem Regress holen möchte, kann sie das natürlich gern machen. Dies geht aber nur, wenn eurem Nachbarn ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Dieses wäre z.B. dann gegeben, wenn der Baum einsturzgefährdet ist oder eben irgendwelche Verstöße gegen Verordnungen vorliegen. sonst wird dieses Nachweisen schwer werden.

In diesem Sinne… ein sturmfreies neues jahr

Gruß
Marco

PS. euren SB könntet ihr auch vom Nachbarn holen, entweder ggf. bei Verschulden über deren Grundbesitzerhaftpflicht oder aus seiner Börse. Bei keinem Verschulden seid ihr auf dessen Goodwill angewiesen. Aber wegen meist 300 DM (oder 150 Euro) einen Nachbarschaftsstreit vom Zaun brechen? …