Mietwohnung und Verbrauchszähler

Hallo, Rechtskundige!

Meine Eltern wollen eine Etage ihres Hauses vermieten. Nachdem sich die baulichen Veränderungen dafür in Grenzen halten, stellt sich die Frage, ob für Wasser, Strom und Heizung getrennte Zähler vorgeschrieben sind. Bisher geht mein Vater davon aus, daß er eine Pauschale vereinbart, also eine Warmmiete quasi nach „Gutdünken“ ansetzt. Es würde dann auch keine Jahres-Abrechnung erfolgen. Alternativ dazu meint er, könne er eine relativ hohe Kaltmiete ansetzen und auf eine Zahlung für Nebenkosten ganz verzichten.
Mir klingen beide Lösungen nicht ganz geheuer. Wie hoch der Aufwand wäre, getrennte Strom-, Wasser- und Heizungszähler einzurichten, weiß ich allerdings nicht. Wie sieht die rechtliche Seite aus, wenn er ohne getrennte Zähler vermietet? Gibt es bessere Alternativen zu seinen Ideen?

Leicht überfragte Grüße vom
Sams

Hallo, Rechtskundige!

Meine Eltern wollen eine Etage ihres Hauses vermieten. Nachdem
sich die baulichen Veränderungen dafür in Grenzen halten,
stellt sich die Frage, ob für Wasser, Strom und Heizung
getrennte Zähler vorgeschrieben sind. Bisher geht mein Vater
davon aus, daß er eine Pauschale vereinbart, also eine
Warmmiete quasi nach „Gutdünken“ ansetzt. Es würde dann auch
keine Jahres-Abrechnung erfolgen. Alternativ dazu meint er,
könne er eine relativ hohe Kaltmiete ansetzen und auf eine
Zahlung für Nebenkosten ganz verzichten.
Mir klingen beide Lösungen nicht ganz geheuer. Wie hoch der
Aufwand wäre, getrennte Strom-, Wasser- und Heizungszähler
einzurichten, weiß ich allerdings nicht. Wie sieht die
rechtliche Seite aus, wenn er ohne getrennte Zähler vermietet?
Gibt es bessere Alternativen zu seinen Ideen?

Hallo Sams,

Dein Vater kann selbstverständlich eine Warmmiete ( Kaltmiete und alle Nebenkosten in einem Betrag) verlangen. Es ist aber sinnvoller, Kaltmiete zu verlangen und dazu einen Kostenpauschale für die Nebenkosten. Wasser/Abwasser pro Person und Monat 10-12,5 €, Heizung (Öl) Wohnfläche zzgl. 20 % = in etwa Kosten für Heizung, Treppenhaus monatlich DM 2,5 €, Grundsteuer, Versicherungen je nach Baujahr und nach Art der Versicherungen - Versicherungsbeitrag / Gesamtwohnflächen * Wohnfläche der Mietwohnung durch 12 ergibt Monatsbeitrag, Aussenanlagen ca 5 € Monat. Kabelanschluss nach Kosten pro Anschluss im Monat, Warmwasseraufbereitung mit Ölheizung (ohne Kaltwasser) pro m³ rd. 2,5 € bis 3 € usw. Hoffe, ich konnte etwas helfen.

Gruss Günter

Pauschale ohne Jahresabrechnung?
Hallo, Günter!

Danke für die ausführliche Antwort. Ich verstehe dich so, daß er durchaus eine Pauschale für den Verbrauch ansetzen kann, ohne am Ende des Jahres eine Abrechnung zu machen? Denn ohne Zähler wäre eine Abrechnung halt nicht möglich. Ich war bisher der Meinung, daß Mieter eine genaue Abrechnng erwarten können. Wenn es aber auch ohne geht, ist es für meine Eltern sehr viel einfacher.

Gruß vom
Sams

Hallo, Günter!

Danke für die ausführliche Antwort. Ich verstehe dich so, daß
er durchaus eine Pauschale für den Verbrauch ansetzen kann,
ohne am Ende des Jahres eine Abrechnung zu machen? Denn
ohne Zähler wäre eine Abrechnung halt nicht möglich. Ich war
bisher der Meinung, daß Mieter eine genaue Abrechnng erwarten
können. Wenn es aber auch ohne geht, ist es für meine Eltern
sehr viel einfacher.

Hallo Sams,

nur bitte im Mietvertrag alle Positionen streichen, in denen das Wort Abrechnung und/oder Vorauszahlung steht. Sinnvoll ist es unter den in den meisten Mietverträgen aufgeführten Position „Sonstige Vereinbarungen“ den Hinweis aufzuführen " Die Parteien haben besprochen und miteinander vereinbart, dass eine Pauschale für die Nebenkosten erhoben wird. Über die Pauschale wird keine Abrechnung erteilt. Die Kosten errechnen sich aus der Berechnung bei Vertragsabschluss. Steigen die Nebenkosten erheblich, ist der Vermieter berechtigt, durch Nachweis der Kostenerhöhungen die Pauschale ab dem 1. des Folgemonates zu erhöhen, in dem die Erhöhung vorgelegt wird" .

Also zuerst einmal alle Kosten zusammenstellen und umrechnen auf einen Monat. Diese Kosten müssen dann mindestens ein Jahr so bleiben. Die Klausel der Erhöhung ist notwendig, da bekanntlich eine Preisexplosion bei Heizöl z.B. auch auf Gaspreise umschlägt und durch die Budnesregierung bekanntlich auch Preiserhöhungen durch die Ökosteuer jedes Jahr künftig anstehen sollen. Man muss daher Überraschungen absichern.

Gruss Günter

Gruß vom
Sams

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