Hallo an alle Rechtskundigen…erbitte Tipp!
Heute erhielt ich von der Stadtverwaltung meiner Heimatgemeinde folgenden Brief:
"Sehr geehrter Herr Karnowsky,
Sie sind im Internet unter der Hompage guestrow.net registriert.
Die Stadt Güstrow hat ein berechtigtes Interesse daran, dass Sie Ihre Internetadresse ändern, da sich die Stadt in ihren namensrechtlichen Interessen verletzt sieht. Darüber hinaus besteht eine erhebliche Verwechslungsgefahr in Form einer Zuordnungsverwirrung.
Wir bitten Sie um Mitteilung, wenn Sie Ihre Internetadresse geändert haben. Als Frist für die Stillegung Ihrer Internetadresse haben wir uns den 03.Januar 2000 vorgemerkt. Mit der Stillegung haben Sie ausreichend Zeit zur Änderung Ihrer Internetadresse.
Wir bitten Sie um Verständnis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Unterschrift: Harnisch"
Was soll man davon halten und wie verhalte ich mich jetzt am klügsten?
frag die denic, die für deutsche domains zuständig ist. Es ist zwischenzeitlich so, daß Ortsnamen (generell?) für Private/Firmen gesperrt sind; so steht es in den meisten Urteilen, die im Netz bekannt geworden sind.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ich würde mich mal noch etwas umhorchen, vielleicht bei http://www.bonnanwalt.de
Meiner Kenntnis nach haben Gemeinden Anspruch auf Domains der Art „Ortname.de“
Das heisst aber noch lange nicht, dass es für *.net, *.com u.a. übertragbar wäre.
Dann müssten sie ja alle entsprechenden Top-Level-Domain sperren lassen.
Viel Glück Beatrix http://www.belzig-online.de