Arbeitsrecht -> Betriebsvereinbarung Vergütung

Hallo,

Folgender SV:
Vergütungsgruppen sind Bestandteil des Arbeitsvertrages. Diese Gruppen stellen einen Gehaltskorridor dar. Die AG-Seite sieht die Eingruppierung in einer dieser Gruppen anders als die AN Seite (Mitarbeiter, Betriebsrat, direkter Vorgesetzter). Wie groß sind die Chancen einen Anspruch auf ein höheres Gehalt, auf Grund der Betriebsvereinbarung, bei Gericht durchzusetzen?
Hat Jemand schon einmal versucht einen solchen Anspruch durchzusetzen? Wie waren die Erfahrungen?

Grüße

Nikofun

Hallo,

leider kann man auf Grund Deiner Angaben nichts zur Eingruppierung sagen. Es kommt auf viele Umstände an. Bist Du der einzige, der diesen Job in der Firma ausübt, oder gibt es noch andere in diesem Job? Wenn ja, wie sind die anderen eingruppiert? Welche Kriterien werden für die Eingruppierung zugrundegelegt? Welche Gründe hast Du für Dein verlangen, welche Gründe gibt Dein Arbeitgeber für die Ablehnung an?
Natürlich gibt es Urteile in denen der Arbeitnehmer eine verbesserte Eingruppierung erreicht hat.
Es ist wichtig anhand der Kriterien eine gute schriftliche Begründung dem Arbeitgeber vorzulegen und bei Ablehnung dann halt zu klagen. Du solltest Dir die Unterstützung des Betriebsrats allerdings vorher versichern. Das Dein Vorgesetzter vor Gericht für Dich spricht halte ich auf Grund meiner Erfahrungen für nahezu ausgeschlossen.

Und dann gibt es ein Urteil und kein Recht.

Grüße
Michael

Hallo,

Folgender SV:
Vergütungsgruppen sind Bestandteil des Arbeitsvertrages. Diese
Gruppen stellen einen Gehaltskorridor dar. Die AG-Seite sieht
die Eingruppierung in einer dieser Gruppen anders als die AN
Seite (Mitarbeiter, Betriebsrat, direkter Vorgesetzter). Wie
groß sind die Chancen einen Anspruch auf ein höheres Gehalt,
auf Grund der Betriebsvereinbarung, bei Gericht durchzusetzen?
Hat Jemand schon einmal versucht einen solchen Anspruch
durchzusetzen? Wie waren die Erfahrungen?

Grüße

Nikofun.

So ganz habe ich noch nicht verstanden, inwieweit die BetrV hier herangezogen werden soll? Was steht denn überhaupt genau in der Betriebsvereinbarung? Wenn hier Gehaltsbestandteile geregelt werden, wäre zu prüfen, ob die die Regelung in der BetrV überhaupt wirksam ist. Normalerweise darf in Betriebsvereinbarungen nichts geregelt werden, was üblicherweise in Tarifverträgen geregelt wird. Es sei denn, es existiert eine entsprechende Öffnungsklausel.

Gruß,
LeoLo