Ruhestörung. Das ist unglaublich!

guten morgen .

ich bin so früh auf , weil mein nachbar mich nicht schlafen läßt.

er machte um 6.05Uhr für eine minute sehr laut musik an , so daß meine wände bebeten . dann war wieder ruhe. das gleiche um 6.45Uhr für 10 minuten. ein anruf bei der polizei, brachte folgendes ergebnis " wir können nicht rauskommen , wenn wir nichts feststellen können" die polizei hatte ihn vor 2 wochen wegen ruhestörung schon einmal zurecht gewiesen. dieser nachbar hat auch schon 2 schriftliche verwarnungen von seiner vermieterin bekommen. der direkte nachbar von diesem störenfried, hat sich auch schon, bei der vermieterin beschwert. ich muß dazu sagen , daß der störer im nachbarhaus wohnt und seine wohnung direkt an meine wand grenzt. dieses ruhestörungen (musik, gröhlen) gehen jetzt schon über ein jahr so . ich bin bald mit meinen nerven am ende . was kann ich tun , damit ich endlich ruhe habe?

gruß micha

Hallo Micha,

dort wo offizielle Seiten nicht helfen können, muß durch die Hausgemeinschaft Mobbing (=Gegenangriff) durchgeführt werden.

Sprich: in Absprache mit allen anderen Mietern wird der Täter zu noch früherer Stunde aus dem Bett geholt (aber ohne dass er etwas nachweisen kann).

Irgendwann wird er dann mal dezent auf dem Flur angesprochen, ob ihm der aktuelle Stil gefällt oder ob er seine Ruhestörungen nicht einfach mal bleiben lassen will. Funktioniert natürlich nur, wenn Ihr die nötige Durchhaltekraft habt.

Grüsse

Sven

*dernormalerweiseeherpazifistist*

Hallo Sven,

nicht nur diese Ruhestörung ist unglaublich, sondern auch Deine Aufforderung zu einer strafbaren Handlung. Vorsätzliches Mobbing ist strafbar.

Nun zum eigentlichen Problem. Wir hatten, wie ich mich erinnere erst kürzlich die Debatte wegen Hämmern usw… Also, hier ist nun das Ordnungsamt gefragt. Ausserdem ist der Vermieterin nunmehr schriftliche wegen fortgesetzter Ruhestörung eine Mietminderung von mindestens 25 € zu erklären, wenn künftig weiterhin Lärm um diese Zeit erfolgt und sich keine Änderung ergibt. Dann unter den Mitmietern Unterschriften sammeln und die Zeiten der Lärmbelästigungen notieren. Hilft die Vermieterin nicht, kann der Mieter in Ausnahmefällen bei erheblicher Ruhestörung direkt vor dem AG klagen auf Unterlassung oder aber einen Anwalt beauftragen. Und die Polizei hat zu prüfen. Möglichst ohne dass man schon zehn Kilometer weit hört, dass Sirene oder Blaulicht kommen. Also nun an die Vermieterin ran, diese muss die betreffende Personen abmahnen und in der Abmahnung muss klar und deutlich schriftlich festgehalten werden, dass weitere Ruhestörungen zur fristlosen Kündigung führen. Gehört die Wohnung jemand anderem, muss die Vermieterin diesen Eigentümer auffordern, seinen Mieter aufzufordern, Lärnm zu unterlassen. Die Vermieterin muss diesem Eigentümer auch erklären, dass künftige Mietminderungen bei ihr gegen den Mieter des anderen Eigentümers geltend geamcht werden, vorrangig aber gegen den Eigentümer selbst sich Schaden ersatzansprüche richten.

Wenn das alles nichts hilft, daa geht es nur noch auf dem Weg zum Anwalt. Wer als Mieter gegen andere Mieter Mobbing oder andere Maßnahme ergreift - wauch wenn diese Aktionen aus der Sicht eines Aussenstehenden richtig erscheinen - kann dem Mieter, der solche Aktionen in Gang fristlos wegen Störung des Hausfriedens gekündigt werden. Er wird dann bis zur Weitervermietung gegenüber dem Vermieter schadenersatzpflichtig. Also, es ist nicht einfach so einfach, wenn im Mietrecht nicht nach den Vorschriften vorgegangen wird.

Gruss Günter

dort wo offizielle Seiten nicht helfen können, muß durch die
Hausgemeinschaft Mobbing (=Gegenangriff) durchgeführt werden.

Sprich: in Absprache mit allen anderen Mietern wird der Täter
zu noch früherer Stunde aus dem Bett geholt (aber ohne dass er
etwas nachweisen kann).

Irgendwann wird er dann mal dezent auf dem Flur angesprochen,
ob ihm der aktuelle Stil gefällt oder ob er seine
Ruhestörungen nicht einfach mal bleiben lassen will.
Funktioniert natürlich nur, wenn Ihr die nötige
Durchhaltekraft habt.

Grüsse

Sven

*dernormalerweiseeherpazifistist*

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Hall Günter,

nicht nur diese Ruhestörung ist unglaublich, sondern auch
Deine Aufforderung zu einer strafbaren Handlung. Vorsätzliches
Mobbing ist strafbar.

Sorry, das ist normalerweise nicht meine Art, aber ich habe mich gerade etwas über meine eigene Mieterin aufregen müssen, die gerade trotz gerichtlichem Mahnbescheid ihre Miete nicht bezahlt (aktueller Rückstand ca. 2,5 Monatsmieten) und ich (höchstwahrscheinlich) keine Chance habe, sie auf die Strasse zu setzen (alleinerziehende Mutter mit 3-jährigem Sohn…). Als Vermieter bin ich hier der Idiot, mal ganz abgesehen vom Zustand der Wohnung, angesichts dessen ich die Renovierungskosten auf ca. 5.000 Euro schätze. Da ich hier mit den gesetzlichen Mittel nicht weiterkomme, ist naheliegend, dass ich versuchen werde, sie zur Kündigung „zu motivieren“.

Nun zum eigentlichen Problem. Wir hatten, wie ich mich
erinnere erst kürzlich die Debatte wegen Hämmern usw… Also,
hier ist nun das Ordnungsamt gefragt.

Sofern die was tun…

Ausserdem ist der
Vermieterin nunmehr schriftliche wegen fortgesetzter
Ruhestörung eine Mietminderung von mindestens 25 € zu
erklären, wenn künftig weiterhin Lärm um diese Zeit erfolgt
und sich keine Änderung ergibt.

Na Klasse, und was kann die Vermieterin von Micha dafür, dass der andere Vermieter einen schlechten Mieter hat ? Sorry, aber das löst 1. das Problem nicht und bestraft 2. die Falsche (ich gehe davon aus, dass es unterschiedliche Vermieter sind, so kam das beim mail von Micha rüber) !

Dann unter den Mitmietern
Unterschriften sammeln und die Zeiten der Lärmbelästigungen
notieren.

Das halte ich dagegen für sehr sinnvoll, kann auch als Beweis vorgelegt werden (mehrere Zeugen)

Hilft die Vermieterin nicht, kann der Mieter in
Ausnahmefällen bei erheblicher Ruhestörung direkt vor dem AG
klagen auf Unterlassung oder aber einen Anwalt beauftragen.

Hoffentlich gegen den anderen Mieter und nicht gegen die eigene Vermieterin…

Und die Polizei hat zu prüfen. Möglichst ohne dass man schon
zehn Kilometer weit hört, dass Sirene oder Blaulicht kommen.

Also nun an die Vermieterin ran, diese muss die betreffende
Personen abmahnen und in der Abmahnung muss klar und deutlich
schriftlich festgehalten werden, dass weitere Ruhestörungen
zur fristlosen Kündigung führen. Gehört die Wohnung jemand
anderem, muss die Vermieterin diesen Eigentümer auffordern,
seinen Mieter aufzufordern, Lärnm zu unterlassen. Die
Vermieterin muss diesem Eigentümer auch erklären, dass
künftige Mietminderungen bei ihr gegen den Mieter des anderen
Eigentümers geltend geamcht werden, vorrangig aber gegen den
Eigentümer selbst sich Schaden ersatzansprüche richten.

Da evtl. davon auszugehen ist, dass der andere Mieter die Zeche nicht zahlt (versuch mal wegen 25 Euro mtl. eine Pfändung durchzubekommen…), hat mal wieder die Vermieterin von Micha das nachsehen, obwohl sie gar nichts dafür kann.

Natürlich muss / sollte sie den Vermieter des Störenfrieds auf die Sachlage (schriftlich) aufmerksam machen, aber was soll sie dann noch tun ?

Ich bin eher der Meinung, dass es eine Rechtsangelegenheit unter den Mietern ist.

Grüsse

Sven

hallo micha,

da fällt mir folgendes ein:

  1. führe ein lärmprotokoll mit den nachbarn zusammen.
  2. sprich den lärmerzeuger persönlich an.
  3. kürze die miete nach dem lärmprotokoll.
  4. zeige den lärmerzeuger an.
  5. hat der lärmerzeuger evtl. betreutes wohnen,
    alkoholismus oder lebt er von sozialhilfe,
    dann ist es schwierig,da etwas zu machen.
  6. falls er betreut wird,dann den betreuer ansprechen.
  7. suche dir eine andere wohnung.

viel glück !

mfg

kunde3

Hallo Sven,

Sorry, das ist normalerweise nicht meine Art, aber ich habe
mich gerade etwas über meine eigene Mieterin aufregen müssen,
die gerade trotz gerichtlichem Mahnbescheid ihre Miete nicht
bezahlt (aktueller Rückstand ca. 2,5 Monatsmieten) und ich
(höchstwahrscheinlich) keine Chance habe, sie auf die Strasse
zu setzen (alleinerziehende Mutter mit 3-jährigem Sohn…).

Frage hierzu. bekommt Sie Sozialhilfe ? Hast Du in diesem Fall schon mal gellärt, dass an Dich die Sozilahilfe gezahlt wird ? Oder besteht die Möglichkeit, dass das Sozialamt die Miete übernimmt ? Hat Sie eventuell Wohngeld, wenn ja, warum informierst Du nicht die Wohngeldstelle und beantragst, weil Mietrückstände bestehen, das Wohngeld an Dich als Teilmiete zu zahlen ? Da ist doch normalerweise etwas jetzt zu machen. Später, wenn die Rückstände noch höher sind und der Schaden noch grösser sind auch dei probleme größer. Und dann, nimm die Mietrückstände zu Anlass, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Eventuell geschieht ein Wunder und Deine Mieterin sorgt dafür, dass die Miete kommt. Fristlose Kündigung auf die mehr als zwei rückständigen Mieten begründen.

Wenn Sozialhilfe gezahlt wird, solltest Du Dich mit dem Sozialamt wegen des Zustandes der Wohnung in verbindung setzen und bereits jetzt dem Sozialamt erklären, dass Du dort - beim Sozialamt die renovierungskosten holst, wenn die Mieterin auszieht - wirkt zumindest bei usneren Ämtern überraschende Aktivitäten.

Na Klasse, und was kann die Vermieterin von Micha dafür, dass
der andere Vermieter einen schlechten Mieter hat ? Sorry, aber
das löst 1. das Problem nicht und bestraft 2. die Falsche (ich
gehe davon aus, dass es unterschiedliche Vermieter sind, so
kam das beim mail von Micha rüber) !

Schon richtig, aber so ist nun mal die Rechtslage. Ein Mieter muss sich über den eigenen Vermieter gegen den Mieter eines anderen Vermieters wehren. Bisher war manches etwas einfacher, aber dieses blöde Mietrechtsänderungsgesetz hat hier wirklich den Namen blöd verdient. Wenn bisher der Nachbar getobt hat, hat man angerufen oder ihn angesprochen. Wenn es Krach gab, gab es keinen Richter, der da eingeschritten ist. Jetzt gilt, wer den Hausfrieden stört, muss notfalls aus dem Haus, auch wenn der Störenfried im Haus bleiben darf. Neu ist ja, dass auch ein Mieter bei Störung des Hausfriedens gekündigt werden kann. Lärm ist aber nur zweitrangig eine Störung des Hausfriedens. den Hausfrieden stört der Mieter oder Vermieter, der die Partei eines anderen massregelt.

Ich bin eher der Meinung, dass es eine Rechtsangelegenheit
unter den Mietern ist.

Eine Rechtsangelegenheit unter Mietern ist im Gesetz nicht vorgesehen. Die Mieter sollen untereinander nicht streiten, auch nicht prozessieren. das muss über den Vermieter gehen. So will es der Staat.

Grüsse Günter

Hallo Günter,

früher hat sie mal Sozialhilfe erhalten, da lief das Ganze auch reibungslos. Jetzt arbeitet sie (Kind scheint im Kindergarten zu sein) und es klappt nicht mehr.

Hat Sie eventuell Wohngeld, wenn ja, warum

informierst Du nicht die Wohngeldstelle und beantragst, weil
Mietrückstände bestehen, das Wohngeld an Dich als Teilmiete zu
zahlen ? Da ist doch normalerweise etwas jetzt zu machen.

Soweit ich weiss, erhält Sie kein Wohngeld, werde aber mal nachhaken, Danke für den Tipp.

Später, wenn die Rückstände noch höher sind und der Schaden
noch grösser sind auch dei probleme größer. Und dann, nimm die
Mietrückstände zu Anlass, das Mietverhältnis fristlos zu
kündigen. Eventuell geschieht ein Wunder und Deine Mieterin
sorgt dafür, dass die Miete kommt. Fristlose Kündigung auf die
mehr als zwei rückständigen Mieten begründen.

Habe ich schon angekündigt und normalerweise sollte ein Mensch auch bezahlen, wenn man einen gerichtlichen Mahnbescheid erhält…

Wenn Sozialhilfe gezahlt wird, solltest Du Dich mit dem
Sozialamt wegen des Zustandes der Wohnung in verbindung setzen
und bereits jetzt dem Sozialamt erklären, dass Du dort - beim
Sozialamt die renovierungskosten holst, wenn die Mieterin
auszieht - wirkt zumindest bei usneren Ämtern überraschende
Aktivitäten.

Da, soweit ich weiss, keine Sozialhilfe mehr bezahlt wird, glaube ich das kaum, werde mich aber mit der Sozialhilfe-Zuständigen nochmal in Verbindung setzen.

Am Montag habe ich einen Termin zur Rechtsberatung beim Haus- und Grundbesitzerverein. Mal schauen, was die noch bringen.

Schon richtig, aber so ist nun mal die Rechtslage. Ein Mieter
muss sich über den eigenen Vermieter gegen den Mieter eines
anderen Vermieters wehren. Bisher war manches etwas einfacher,
aber dieses blöde Mietrechtsänderungsgesetz hat hier wirklich
den Namen blöd verdient. Wenn bisher der Nachbar getobt hat,
hat man angerufen oder ihn angesprochen. Wenn es Krach gab,
gab es keinen Richter, der da eingeschritten ist. Jetzt gilt,
wer den Hausfrieden stört, muss notfalls aus dem Haus, auch
wenn der Störenfried im Haus bleiben darf. Neu ist ja, dass
auch ein Mieter bei Störung des Hausfriedens gekündigt werden
kann. Lärm ist aber nur zweitrangig eine Störung des
Hausfriedens. den Hausfrieden stört der Mieter oder Vermieter,
der die Partei eines anderen massregelt.

Dann braucht sich Vater Staat nicht zu wundern, wenn immer weniger Wohnungen gebaut werden, denn meiner Ansicht nach ist man als Vermieter z.Zt. immer der Dumme (von den Mietrenditen mal ganz zu schweigen…)

Grüsse

Sven

Hallo Sven,

Da deine mieterin erst sozialhilfe bezogen hat, und jetzt arbeitet ist doch schonmal ein weg auf den richtigen weg.dan ist vieleicht nichts verloren.
in diesem fall rate ich dir, dich mit ihr in die wohnung zu setzen und alles weitere zu bereden.
als erstes sollte sie dir mal offen legen,was sie jetz an einnahmen aus der arbeit hat(muss sie nicht,wäre aber für sie im vorteil)
dan solltest du mit ihr ueberlegen,wieviel geld sie monatlich aufbringen kann.
um somit wenigstens einen teil der miesen zurueck zu bekommen.
ihr eventuell noch helfen eine andere wohnung,die preiswerter und ihrem budget entsprechend ist,zu finden.
wir haben immer ein zwei bruchbuden wo man solche leute unterbringen kann,für billiges geld.

das die gerichte z.Zt noch sehr mieter freundlich eingestellt sind,ist ja allgemein bekannt,aber ich merke aus eigener erfahrung das es zumindest bei unserem gericht, eine gravierende wende gibt,zum glück…hoffnung ist also in sicht,vieleicht auch bei deimem AG…:wink:

viele grüsse
Sven.

Hallo nochmal,

ich weiss ja nicht wie erfahren du bist, als vermieter,aber spätestens jetzt hast du gemerkt das es nicht drauf ankommt, die wohnung zu vermieten,sondern an den richtigen zu vermieten.ist zwar nicht immer leicht rauszufinden.

aber eine lohnabrechnung, und eine bestätigung des Arbeitgebers,das der mieter in einem ungekündigten arbeitsverhältnis steht,lassen wir uns immer geben,dan gibt es wirklich sehr selten probleme, und wenn das gericht entscheidet, und es ist dan fast immer auch geld zu hole,sebst wenns zur pfändung kommt.

ciao und noch viel glückSven.

Hallo Günter,

Schon richtig, aber so ist nun mal die Rechtslage. Ein Mieter
muss sich über den eigenen Vermieter gegen den Mieter eines
anderen Vermieters wehren. Bisher war manches etwas einfacher,
aber dieses blöde Mietrechtsänderungsgesetz hat hier wirklich
den Namen blöd verdient.

>>>Schön das du das einsiehst,dan musst du aber nicht gleich den tipp mit der mietminderung geben,die wirklich zu nichts führt,ausser zum ärger mit dem eigenen vermieter,der vieleicht ja noch okey, und menschlich ist, und mit sich reden lässt.
solche vermieter solls ja auch noch geben.

Wenn bisher der Nachbar getobt hat,

hat man angerufen oder ihn angesprochen. Wenn es Krach gab,
gab es keinen Richter, der da eingeschritten ist. Jetzt gilt,
wer den Hausfrieden stört, muss notfalls aus dem Haus, auch
wenn der Störenfried im Haus bleiben darf. Neu ist ja, dass
auch ein Mieter bei Störung des Hausfriedens gekündigt werden
kann. Lärm ist aber nur zweitrangig eine Störung des
Hausfriedens. den Hausfrieden stört der Mieter oder Vermieter,
der die Partei eines anderen massregelt.

>>>dazu sag ich nur eins:smiley:eutschland,du schaffst es immer wieder.

Ich bin eher der Meinung, dass es eine Rechtsangelegenheit
unter den Mietern ist.

Eine Rechtsangelegenheit unter Mietern ist im Gesetz nicht
vorgesehen. Die Mieter sollen untereinander nicht streiten,
auch nicht prozessieren. das muss über den Vermieter gehen. So
will es der Staat.

>>>>siehe ein paar zeilen weiter oben.

ciaoSven
*der sich hier noch früh genug abmacht,eh das chaos ausbricht*

Hallo Sven,

ich muss nichts einsehen, denn ich muss täglich mit dem Thema arbeiten.
,

Schon richtig, aber so ist nun mal die Rechtslage. Ein Mieter
muss sich über den eigenen Vermieter gegen den Mieter eines
anderen Vermieters wehren. Bisher war manches etwas einfacher,
aber dieses blöde Mietrechtsänderungsgesetz hat hier wirklich
den Namen blöd verdient.

>>>Schön das du das einsiehst,dan musst du aber nicht
gleich den tipp mit der mietminderung geben,die wirklich zu
nichts führt,ausser zum ärger mit dem eigenen vermieter,der
vieleicht ja noch okey, und menschlich ist, und mit sich reden
lässt.
solche vermieter solls ja auch noch geben.

Es ist nun mal leider so, dafür bin nicht ich, sondern der Gesetzgeber veranwortlich, dass Mängel - steht übrigens in jeden von Vermietern verwendeten Mietvertrag, dass der Mieter Mängels chriftlich anzeigen muss - weshalb eigentlich, wenn man nach Deiner Meinung darüber reden kann - anzumelden sind, die Mietzahlung unter Vorbehalt zu stellen ist und ersatzweise oder hilfsweise eine Mietminderung erklärt werden muss. Im Übrigen, aus der Praxis wissen bei uns rd. 60 % der Vermieter nicht mehr, wenn es um Geld geht, dass der Mangel gemeldet wurde und dass man sogar eine Mietmindeurng vereinbart hat. Wobei, sind es Vermieter des älteren Jahrganges sind da weniger Probleme, sind es aber die Neureichen (man sagt auch Erben) wirds schon schlimm.

Gruss Günter

Hallo Sven,

Sozialhilfe eventuell Wohngeld,

Soweit ich weiss, erhält Sie kein Wohngeld, werde aber mal
nachhaken, Danke für den Tipp.

Beide Fragen kannst Du letztlich selbst mit Ja oder Nein beantworten, denn in beiden Fällen musstest Du als Vermieter ihr ein Formular für das jeweilige Amt ausfüllen.

Fristlose Kündigung auf die
mehr als zwei rückständigen Mieten begründen.

Habe ich schon angekündigt

schriftlich muss es aber sein !

Am Montag habe ich einen Termin zur Rechtsberatung beim Haus-
und Grundbesitzerverein. Mal schauen, was die noch bringen.

Da gibt es nicht viel. Fristlose schriftliche Kündigung, Androhung der Räumungsklage und abwarten. Wenn Du bei Haus & Grund Rechtsschutzversicherung hast, dann sollte man nicht abwarten, was das Mahnverfahren bringt, sondenr es sollte sofort die Aufforderung zur Räumung der Wohnung bis spätestens 20.01.2002 ausgespreochen werden. Mit der Androhung der Räumungsklage.

Grüss Günter

Hallo S.,

ich halte es für ein Gerücht, dass Gerichte mieterfruendlich sind. Ich habe in meiner ganzen Praxis in den letzten sieben Jahren keinen einzigen Fall erlebt, wo ein Gericht mieterfreundlich entschieden hat. Das Gericht hat stets nach der Rechts- und Sachlage entschieden.

Da deine mieterin erst sozialhilfe bezogen hat, und jetzt
arbeitet ist doch schonmal ein weg auf den richtigen weg.dan
ist vieleicht nichts verloren.
in diesem fall rate ich dir, dich mit ihr in die wohnung zu
setzen und alles weitere zu bereden.
als erstes sollte sie dir mal offen legen,was sie jetz an
einnahmen aus der arbeit hat(muss sie nicht,wäre aber für sie
im vorteil)

Zur Klarstellung, dies geht den Vermieter nichts an. Wo sind wir denn ? Solche Themen stellen Vermieter, denen ich persönlich keinen Millimeter über den Weg traue und stets bestätigt wurde.

dan solltest du mit ihr ueberlegen,wieviel geld sie monatlich
aufbringen kann.

Großzügig aber sehr überhöht. Der Vermieter soll entscheiden, mit was die Mieterin noch leben soll.

um somit wenigstens einen teil der miesen zurueck zu bekommen.
ihr eventuell noch helfen eine andere wohnung,die preiswerter
und ihrem budget entsprechend ist,zu finden.
wir haben immer ein zwei bruchbuden wo man solche leute
unterbringen kann,für billiges geld.

So was ähnliches habe ich vermuetet. Selbst die eigenen Schweine würde man nicht in die Bruchbuden unterbringen, aber „solche Leute“.

das die gerichte z.Zt noch sehr mieter freundlich eingestellt
sind,ist ja allgemein bekannt,aber ich merke aus eigener
erfahrung das es zumindest bei unserem gericht, eine
gravierende wende gibt,zum glück…hoffnung ist also in
sicht,vieleicht auch bei deimem AG…:wink:

Das ist Funktionärsgeschwafel, dass Vermieter vor Gericht schlechter dran sind, so wie es Funktionärsgeschwafel auf der anderen Seite ist, wenn man Mietern erklärt, der Vermieter habe keine Chance. Wir setzen uns mit beiden an den Tisch, haben zuvor, um jeweils die persönlichen Strukturen nicht zu verletzen, die Einzelprobleme geklärt und versuchen dann in einer mündlichen Verhandlung deren Ausgang eine vertragliche Vereinbarung sein soll, die Probleme zu lösen. Aber dort, wo jemand nicht auf einen Mahnbescheid reagiert, hilft auch das persönliche Gespräch nicht mehr. Meist ist in diesne Fällen also das Einkommen völlig wurscht, weil irgendweann der Gwerichtsvollziheer möglicherweise feststellen muss, dass die Mieterin zwar arbeitet, aber nichts mehr zu holen ist oder alles was über der Pfändungsgrenze liegt schon gepfändet wurde.

Gruss Günter

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Hallo Günter wunderle,

als erstes sollte sie dir mal offen legen,was sie jetz an
einnahmen aus der arbeit hat(muss sie nicht,wäre aber für sie
im vorteil)

Zur Klarstellung, dies geht den Vermieter nichts an.

>>>>>wie gesagt, muss sie nicht.
Wo sind

wir denn ?

In der Situation,wo die mieterin entweder aussziehn muss, oder weiter in der wohnung bleiben kann,wenn es zur einigung kommt,oder seh ich das falsch?`

Solche Themen stellen Vermieter, denen ich

persönlich keinen Millimeter über den Weg traue und stets
bestätigt wurde.

>>>>>>wieso?wo is das problem?
entweder macht sie das, und es kommt zur einigung,oder sie geht.

seh ich da etwas falsch?

So was ähnliches habe ich vermuetet. Selbst die eigenen
Schweine würde man nicht in die Bruchbuden unterbringen, aber
„solche Leute“.

>>>>>>>>na menschen undwürdige wohnungen doch net.
nur eben welche die sich schlecht vermieten lassen,das hat nichts mit dem zustand zu tun
zB eine bei uns im Haus,wo alles verbaut ist,grosses bad, kleine küche extrem kleine schlafzimmer…

Das ist Funktionärsgeschwafel, dass Vermieter vor Gericht
schlechter dran sind,

>>>tja,deine ach so lange erfahrung als geschäftsführer des mietervereins
und meine ach so kurze zeit,als sohn einer vermieterin haben wohl andere auffassungen ergeben.
vieleicht liegts doch dran,das du auf der anderen seite am tisch stehst,das du die urteile alle gerecht findest ?

Meist ist in diesne Fällen

also das Einkommen völlig wurscht, weil irgendweann der
Gwerichtsvollziheer möglicherweise feststellen muss, dass die
Mieterin zwar arbeitet, aber nichts mehr zu holen ist oder
alles was über der Pfändungsgrenze liegt schon gepfändet
wurde.

>>>und dan bleibt der ach so reiche vermieter auf seinen gerichtskosten sitzen.

tolle welt.

Hallo Sven

ich weiss ja nicht wie erfahren du bist, als vermieter,aber
spätestens jetzt hast du gemerkt das es nicht drauf ankommt,
die wohnung zu vermieten,sondern an den richtigen zu
vermieten.ist zwar nicht immer leicht rauszufinden.

Ich hatte die Wohnung vorher schon 2x sehr gut vermietet (leider hat die erste Mieterin nach Spanien geheiratet und der 2. Mieter ist auch in eine andere Stadt gezogen).

Keine Angst, natürlich schaue ich mir die Mieter vorher an. Ich hatte mit dieser Mieterin die ersten 2 Jahre auch überhaupt kein Problem (Miete kam pünktlich, Sauberkeit war o.k.), erst seit ca. 1/2 Jahr tauchen die Probleme auf (jetzt, wo sie wieder arbeitet, soviel zum Lohnzettel). Da ich zusätzlich Verwaltungsbeirat bin (Wohnanlage hat insgesamt 50 Einheiten), spreche ich öfters mit dem Hausverwalter und habe mir schon einiges erzählen lassen, was schieflaufen kann, trotz Schufa, Lohnzettel usw. Natürlich sollte man diese Dinge trotzdem anfordern, aber sie sind keine Garantie.

aber eine lohnabrechnung, und eine bestätigung des
Arbeitgebers,das der mieter in einem ungekündigten
arbeitsverhältnis steht,lassen wir uns immer geben,dan gibt es
wirklich sehr selten probleme, und wenn das gericht
entscheidet, und es ist dan fast immer auch geld zu hole,sebst
wenns zur pfändung kommt.

Wie oben gesagt, Probleme gibt’s erst, seit sie arbeitet…

ciao und noch viel glück

Danke, werde am Montag mal schauen.

Grüsse

Sven

Hallo Sven,

Da deine mieterin erst sozialhilfe bezogen hat, und jetzt
arbeitet ist doch schonmal ein weg auf den richtigen weg.dan
ist vieleicht nichts verloren.

Wie bereits im oberen Posting beschrieben, fangen die Probleme erst an, seit sie arbeitet…

in diesem fall rate ich dir, dich mit ihr in die wohnung zu
setzen und alles weitere zu bereden.

Habe ich schon gemacht. Es wurde mir dann versprochen, die aktuelle Miete würde pünktlich kommen und den Rest in 5 Raten à 0,3 Mieten. Habe dann aber aktuelle Miete zum 01.01. auch nicht erhalten (man wartet ja höflicherweise noch bis zum 03.01.), sie geht nicht ans Telefon und somit platzt mir jetzt natürlich der Kragen => kein Vertrauen mehr da.

als erstes sollte sie dir mal offen legen,was sie jetz an
einnahmen aus der arbeit hat(muss sie nicht,wäre aber für sie
im vorteil)
dan solltest du mit ihr ueberlegen,wieviel geld sie monatlich
aufbringen kann.

Problem bei solchen Sachen: wer Miete nicht zahlen kann, hat meistens keinen Überblick über die eigenen Finanzen mehr und läßt sich i.A. auch nicht reinschauen.

das die gerichte z.Zt noch sehr mieter freundlich eingestellt
sind,ist ja allgemein bekannt,aber ich merke aus eigener
erfahrung das es zumindest bei unserem gericht, eine
gravierende wende gibt,zum glück…hoffnung ist also in
sicht,vieleicht auch bei deimem AG…:wink:

Leider sind da die Gerichte am Bodensee nicht so Vermieter-freundlich eingstellt. Aber man sollte die Hoffnung nie aufgeben.

Grüsse

Sven

Hallo S.,

da momentan zwei Sven hier posten, die direkte Ansprache.

In der Situation,wo die mieterin entweder aussziehn muss, oder
weiter in der wohnung bleiben kann,wenn es zur einigung
kommt,oder seh ich das falsch?`

Ja, Du vergisst, dass Du nicht zum Schweigen verdammt bist über die wirtschaftlichen Verhältnisse und daher solche Fragen von Dritten zu klären sind.

Solche Themen stellen Vermieter, denen ich

persönlich keinen Millimeter über den Weg traue und stets
bestätigt wurde.

>>>>>>wieso?wo is das problem?
entweder macht sie das, und es kommt zur einigung,oder sie
geht.

seh ich da etwas falsch?

Ja, entweder oder ? Wie willst Du verhandeln und dieser Vorgabe. Du gehst los, sie haben Miete nicht bezahlt, sie müssen dies und das nun zahlen oder sie gehen und was geschieht - die Gegenseite stellt sich auf stur oder macht - wie man so sagt - dicht. Hier kann nur noch von aussen jemand möglicherweise etwas erreichen. Wobei im Fall Deines Namenskollegen Sven hier offenbar doch in jeder Hinsicht nur noch der härtere Weg geht.

So was ähnliches habe ich vermuetet. Selbst die eigenen
Schweine würde man nicht in die Bruchbuden unterbringen, aber
„solche Leute“.

>>>>>>>>na menschen undwürdige
wohnungen doch net.
nur eben welche die sich schlecht vermieten lassen,das hat
nichts mit dem zustand zu tun
zB eine bei uns im Haus,wo alles verbaut ist,grosses bad,
kleine küche extrem kleine schlafzimmer…

Das ist aber - um bei Deinen Worten zu bleiben - keine Bruchbude sondern eben ein veralteter Zuschnitt.

Das ist Funktionärsgeschwafel, dass Vermieter vor Gericht
schlechter dran sind,

>>>tja,deine ach so lange erfahrung als
geschäftsführer des mietervereins
und meine ach so kurze zeit,als sohn einer vermieterin haben
wohl andere auffassungen ergeben.
vieleicht liegts doch dran,das du auf der anderen seite am
tisch stehst,das du die urteile alle gerecht findest ?

Nein, ich arbeite mit Vermieter und Mietern zusammen und suche die Lösung ohne Gerichte. Wie imnmer ein Vorgang vor Gericht ausgeht, einer verliert - auch wenn es ein Vergleich wird - und in den meisten Fällen wird innerhalb von sechs - neun Monaten ein solches Mietverhältnis beendet. Die Organisation beider Seiten sinn daber nahc meienr Auffassung nicht dazu da, Mietverhältnisse zu zerstören, daher lehne ich es ab, gleich mitz dem Hiwneis, wir gehen vor Gericht zu arbeiten. Wenn es nach mir gehen würde, ich würde Mietervereine und Haus & Grund verbieten und Schiedsstellen einrichten. Ich würde die jetzigen Regelungen noch weiter öffnen und ausser einer Räumungsklage kein Verfahren zulassen, wenn nicht klar und deutlich nachgewiesen ist, dass beide Parteien ernsthaft versucht haben das Problem zu lösen und gescheitert sind. Ausserdem würde ich der Partei, die eine aussergerichtliche Klärung behindert hat die Kosten auferlegen, wenn sich ergibt, dass ein Gericht zum selben Vorschlag kommt, wie seienrzeit die Einigung gewesen ist. In solchen Fällen muss der Vergleich untersagt sein. Mancher Funktionäre der beiden Organisationen ginge dann etwas normaler mit Geschäftsvorgängen um und würde diese weniger als Image des Verbandes sehen. Dies zu Deiner Bemerkung der anderen Seite. Es geht um die Lösung der Probleme im Interesse beider Seiten und mit der klaren Absicht, niemand zu übervorteilen zu versuchen. Dort aber, wo es ohne Gerichte nicht geht, muss eben das Recht um- und durchgesetzt werden.

Meist ist in diesne Fällen

also das Einkommen völlig wurscht, weil irgendweann der
Gwerichtsvollziheer möglicherweise feststellen muss, dass die
Mieterin zwar arbeitet, aber nichts mehr zu holen ist oder
alles was über der Pfändungsgrenze liegt schon gepfändet
wurde.

>>>und dan bleibt der ach so reiche vermieter auf
seinen gerichtskosten sitzen.

Das ist dummes Zeug, wie man in der Nähe des Bodensee so sagen würde. Zumindest der Hinweis der „ach so reiche“. Richtig ist, das eine Räumung , wenn auf der anderen Seite nichts ist, den Vermietrr teuer kommt, aber da sage ich, dann lieber 1.500 € ausgeben als noch höhere Mietrückstönde zu haben. Und - wer Mietrücvkstände hat, fristlos gekündigt bekommt, kann meistens auch über Ratenzahlung von einem Sozialamt die Miete erhalten um den Wohnraum zu sichern. Und dann muss natürlich geklärt werden, wie geholfen werden kann, ob Wohngeld beantragt werden kann und dieses überzuleiten ist an den Vermieter oder ob nicht sogar ein Arbeitgeber die Miete vom Gehalt einbehält und direkt an den Vermieter leistet.

Man kann also einiges versuchen.

Gruss Günter

Hallo,

da momentan zwei Sven hier posten, die direkte Ansprache.

>>>Achso,stimmt. wars nur nicht gewöhnt mit dem nachnamen im W-W-W angesprochen zu werden :wink:

In der Situation,wo die mieterin entweder aussziehn muss, oder
weiter in der wohnung bleiben kann,wenn es zur einigung
kommt,oder seh ich das falsch?`

Ja, Du vergisst, dass Du nicht zum Schweigen verdammt bist
über die wirtschaftlichen Verhältnisse und daher solche
Fragen von Dritten zu klären sind.

>>>>>joa,gut das bezog ich ja nicht explizit,auf jemanden,das ist nur unser angebot.wenns mal zu problemen kommt,ob man mir dan die wahrheit sagt,ist eben was anderes. entscheiden ist ja nur,ob die gegenpartei einsicht zeigt, und die bemühung(!)hat, die schulden zu reduzieren.

Meist ist in diesne Fällen

also das Einkommen völlig wurscht, weil irgendweann der
Gwerichtsvollziheer möglicherweise feststellen muss, dass die
Mieterin zwar arbeitet, aber nichts mehr zu holen ist oder
alles was über der Pfändungsgrenze liegt schon gepfändet
wurde.

>>>und dan bleibt der ach so reiche vermieter auf
seinen gerichtskosten sitzen.

Das ist dummes Zeug, wie man in der Nähe des Bodensee so sagen
würde. Zumindest der Hinweis der „ach so reiche“. Richtig ist,
das eine Räumung , wenn auf der anderen Seite nichts ist, den
Vermietrr teuer kommt,

>>>>>>>und genau da(!!!) find ich die bodenlose ungerechtigkeit.
warum dauert eine räumungsklage nur so lange, und wieso ist die so verdammt teuer?erzähl mir das mal!

mieter zahlt unbegründet keine Miete will nicht zahlen,kann nich zahlen.
vermieter hat frist gesetz,angeboten auszuziehn.

warum kann sowas nicht im schnell verfahren für ein paar maak abgetan werden wo die gesetzeslage eindeutig ist ?!
im zweifelsfall kann ja ne mutter mit ihrem kind ins frauen haus.zeitweise in anderen staatlichen organisationen untergebracht werden,ehemalige asylantenheime zB.

warum der mieter hier mit langen und teuren prozessen geschützt wird kappier ich einfach nicht.
da sollt es wirklich nach dem motto „zahlt keine miete, raus!“ gehandelt werden.

Und - wer

Mietrücvkstände hat, fristlos gekündigt bekommt, kann meistens
auch über Ratenzahlung von einem Sozialamt die Miete erhalten
um den Wohnraum zu sichern.

>>>>>in unserem aktuellsten fall nicht,da haben wir monate keine miete gesehn,haben jetzt noch wasserkosten in höhe von DM 5000,- offen stehn,
eine absolut versaute wohnung.
zum glück haben wir für das haus schnell nen käufer gefunden, und die meisten probleme sind weg, aber monate keine miete, und immernoch 5k wasserkosten offen stehn…

Und dann muss natürlich geklärt

werden, wie geholfen werden kann, ob Wohngeld beantragt werden
kann

>>>>>ja, bei solchen sachen haben wir auch schon geholfen,wenn die mieter sich bereit zeigen.

Man kann also einiges versuchen.

>>>>Wenn der Mieter aber nichts hat, und nicht raus will
dan kann man nix machen,offiziell,und hat nen teuren prozess am hals

und genau das verachte ich!

viele grüsse
Sven.

Hallo,

da momentan zwei Sven hier posten, die direkte Ansprache.

>>>Achso,stimmt. wars nur nicht gewöhnt mit dem
nachnamen im W-W-W angesprochen zu werden :wink:

aber da sage ich, dann lieber 1.500 €

ausgeben als noch höhere Mietrückstönde zu haben.

>>>>und genau da(!!!) find ich die bodenlose
ungerechtigkeit.

Da stimme ich Dir zu. Doch was nützt es, wenn es durchaus Fälle gibt, wo jemand schon sechs und mehr Monate gewartet hat, dann das Räumungsverfahren und am Ende sind zwei Jahre vergangen. Ich rate in solchen Fällen des Mietrückstandes - wenn der Mieter nicht reagiert - zur sofortigen fristlosen Kündigung als „Schuss vor den Bug“ mit Terminsetzung zum Auszug und wenn bis dahin kein Geld eingeht - um noch größeren Schaden zu vermeiden - zur Räumungsklage.

warum dauert eine räumungsklage nur so lange, und wieso ist
die so verdammt teuer?erzähl mir das mal!

Die Kosten rechnen sich bekanntlich aus der Jahresmiete. Da der Streitwert entsprechend hoch ist, sind die Anwalts- und Gerichtskosten aus dieser Berechnung natürlich auch hoch.

Muss ich die Frage beantworten, weshalb es solange geht ? Sicher ist doch, dass es nicht an den Gerichten liegt.

warum kann sowas nicht im schnell verfahren für ein paar maak
abgetan werden wo die gesetzeslage eindeutig ist ?!
im zweifelsfall kann ja ne mutter mit ihrem kind ins frauen
haus.

Frauenhaus ist für solche Fälle nicht zuständig. Frauenhaus ist für misshandelte Frauen. Asylheimunterbringung ist auch nicht erlaubt aber, in jeder Kommune sind Ersatzwohnungen vorhanden, wo jemand eingewiesen werden kann.

zeitweise in anderen staatlichen organisationen

untergebracht werden,ehemalige asylantenheime zB.

warum der mieter hier mit langen und teuren prozessen
geschützt wird kappier ich einfach nicht.
da sollt es wirklich nach dem motto „zahlt keine miete, raus!“
gehandelt werden.

Du irrst, es wird nicht der Mieter geschützt, sondern nach unserem Grundgesetz darf niemand obdachlos werden und solnage die Unterbringung nicht geklärt ist - im Übrigen ist ab Räumungsverfahren das Ordnungsamt der Kommune verantwortlich - kann nicht geräumt werden.

Und - wer

Mietrücvkstände hat, fristlos gekündigt bekommt, kann meistens
auch über Ratenzahlung von einem Sozialamt die Miete erhalten
um den Wohnraum zu sichern.

>>>>>in unserem aktuellsten fall nicht,da haben
wir monate keine miete gesehn,haben jetzt noch wasserkosten in
höhe von DM 5000,- offen stehn,

Wie kann jemand derartige Wasserkosten anhäufen. Im Normafall rechnet man pro Person und pro Monat ca € 10. Weshalb habt Ihr, nachdem keine Wasserkosten bezhalt wurden, nicht einen Wasserautomaten ausgeliehen. Da kann dann jetzt für 1 Euro Wasser entnommen werden.

eine absolut versaute wohnung.
zum glück haben wir für das haus schnell nen käufer gefunden,
und die meisten probleme sind weg, aber monate keine miete,
und immernoch 5k wasserkosten offen stehn…

Tut mir leid für euch, kenne natürlich solche Fälle. Bin mir bewusst, was ein Vermieter dann noch denkt.

Und dann muss natürlich geklärt

werden, wie geholfen werden kann, ob Wohngeld beantragt werden
kann

>>>>>ja, bei solchen sachen haben wir auch
schon geholfen,wenn die mieter sich bereit zeigen.

Man kann also einiges versuchen.

>>>>Wenn der Mieter aber nichts hat, und nicht
raus will
dan kann man nix machen,offiziell,und hat nen teuren prozess
am hals

und genau das verachte ich!

Gruss Günter

Hallo nochmal,wird aber glaub ich,etwas OTlich:wink:

Da stimme ich Dir zu. Doch was nützt es, wenn es durchaus
Fälle gibt, wo jemand schon sechs und mehr Monate gewartet
hat, dann das Räumungsverfahren und am Ende sind zwei Jahre
vergangen. Ich rate in solchen Fällen des Mietrückstandes -
wenn der Mieter nicht reagiert - zur sofortigen fristlosen
Kündigung als „Schuss vor den Bug“ mit Terminsetzung zum
Auszug und wenn bis dahin kein Geld eingeht - um noch größeren
Schaden zu vermeiden - zur Räumungsklage.

>>Ja,das ist ja schon klar,ist ja auch normal.
aber das bei der räumungsklage ein dermasen grosser aufwand betrieben wird.
immerhin ist es der grundbesitz des eigentümers, den er an jemand anderes vermietet. wenn jemand anderes dafür kein geld mehr zahlen will,oder kann wird er mit der enormen laufzeit dieser kurzen sache imho geschützt.
ein solches verfahren"Mieter zahlt keine mieter, vermieter kanns beweisen->einweisung in Wohnheim,oder die Wohnungen die für solche fälle geeignet sind"sowas sollte doch nun wirklich in locker einem-2monaten erledigt sein,und die kosten dabei könnten ja wohl enorm minimiert werden.wenn mans ohne anwalt begründen darf,aber vor gericht kann man ja nur mit anwalt(relikt aus nazi zeit)

Muss ich die Frage beantworten, weshalb es solange geht ?
Sicher ist doch, dass es nicht an den Gerichten liegt.

>>>An der bürokratie ,das räumungsklaven solange dauern.

Frauenhaus ist für solche Fälle nicht zuständig. Frauenhaus
ist für misshandelte Frauen. Asylheimunterbringung ist auch
nicht erlaubt aber, in jeder Kommune sind Ersatzwohnungen
vorhanden, wo jemand eingewiesen werden kann.

>>>>Ja,das frauenhaus war etwas falsch:wink:
ehemaliges asylanten heim könnte ja als solche ersatzwohnung genutzt werden.
wenn solche einrichtungen doch existieren,dan seh ich ja doch garkein problem,wenn man etwas schwung in dieses system reinkommen würde.

Du irrst, es wird nicht der Mieter geschützt, sondern nach
unserem Grundgesetz darf niemand obdachlos werden und solnage
die Unterbringung nicht geklärt ist - im Übrigen ist ab
Räumungsverfahren das Ordnungsamt der Kommune verantwortlich -
kann nicht geräumt werden.

>>>>es scheinen ja wohl räume zu existieren,also sollte die klärung dieser frage kein jahr dauern und 1500,-E kosten.oder ?

>>>>>in unserem aktuellsten fall nicht,da haben
wir monate keine miete gesehn,haben jetzt noch wasserkosten in
höhe von DM 5000,- offen stehn,

Wie kann jemand derartige Wasserkosten anhäufen. Im Normafall
rechnet man pro Person und pro Monat ca € 10.

>>>Sieben Köpfige Familie,Auf 3jahre angehäufte Schulden(!)->Miete haben die ja die ersten zwei jahre brav gezahlt,nebenkosten teilweise auch.
am anfang wo es probleme gab,hat man ja noch den willen gesehn, und wir konnten noch etliche tausend maak retten.
kurz bevor wir eine räumungsklage eingereicht hätten,sind sie ausgezogen.(wegen der langen laufzeit, und den kosten haben wir es soweit rausgezogen wir möglich.
den wir wussten,sobald die räumungsklage angegangen ist, das wir niemals mehr nen pfennig sehen werden)

Weshalb habt

Ihr, nachdem keine Wasserkosten bezhalt wurden, nicht einen
Wasserautomaten ausgeliehen. Da kann dann jetzt für 1 Euro
Wasser entnommen werden.

davon weiss ich jetzt nichts…
vieleicht weiss meine mutter genaueres darüber,warum weshalb wieso.

aber skuril ist noch,das wir den wasserwerken jahre vorher schon die probleme geschildert haben, nein nicht in einem brief, inswichen ist die akte allein der wasserwerke 7cm dick.
nunja,aus kullanzgründen werden die wasserwerke und einen grossteil der offenstehenden kosten erlassen,fast 3jahre also.
aber wären die wasserwerke nicht so grosszügig,hätten wir das zahlen müssen,weil die menschen die ach so armen menschen,die geld für schnapps haben, ihr tägliches bad brauchen…wenns nach mir geht,hätten wir das abgestellt,und einen monat später wärn sie in ner anderen wohnung.

das sozialamt war absolut nicht kooperativ,und dan kann man es wirklich vergessen da was zu holen.

dazu kommt dan noch,schäden die ca 10.000,- Dm betragen(was sich aber mit einem guten verkaufspreis relativiert) und eine gestohlene küche im wert von Dm 10.000,-(die schmerz am meisten an dem fall)
die anzeige scheint auch im sande verlaufen zu sein(und das setzt dem i den punkt auf)

Tut mir leid für euch, kenne natürlich solche Fälle. Bin mir
bewusst, was ein Vermieter dann noch denkt.

bei solchen fällen verliert man dan so langsam seine menschlichkeit, und wir dan zu den A***** von vermietern.

und im schlimmsten fall bricht sowas einem kranken vermieter das finanzielle genick,und es gibt einen sozialfall mehr.

wie gesagt, ich bin der meinung,dass den mietern einfach zuviele freiheiten gewährt werden, die natuerlich in gewisserweite gut sind,aber auch schamlos ausgenutzt werden können(die lange laufzeit und die kosten einer räumungsklave zB)

nichts für ungut,

CiaoSven.