es heißt im Einzelhandel immer wieder „Abgabe an Wiederverkäufer nur in haushaltsüblichen Mengen gestattet“.
Was kann ich mir darunter vorstellen?
Wenn ich z.B. eine Frittenbude betreiben würde, könnte ich eine Palette Cola bei Aldi, Norma usw. kaufen und diese dann in meinem Betrieb weiter verkaufen oder nur für mich zum Privatverzehr?.
Bei 7 Paletten wäre das dann nicht mehr zulässig, da nicht „haushaltsüblich“??
Wer kann mir bei der Begiffsdefinition „Einzelhändler“ und „Wiederverkäufer“ mit Gesetzestexten oder sonstigen rechtlichen Hinweisen weiterhelfen?
die Beschränkung ist meiner Meinung nach nicht gesetzlicher Art, sondern vielmehr ein Schutzmechanismus von Aldi u. Co.
Wie allgemein bekannt ist, sind diese Läden im Verkaufspreis billiger, als die Einkaufspreise für manche Tankstellenpächter (Zwangsverpflichtung bei Fa. Lekkerland zu kaufen).
Wenn Aldi jetzt 2 Euro-Paletten voll Cola bekommt und innerhalb kurzer Zeit der nächstbeste Wiederverkäufer (Frittenbude, Kiosk usw.) sofort die ganze Ware mitnimmt, dann hat Aldi nichts mehr für seine (berechtigterweise) enttäuschten "Privat-"Kunden übrig und die sind Aldi u. Co wichtiger als ein einzelner Wiederverkäufer.
Ich denke, wenn Du eine oder mehrere 24-Dosen-Palette(n) mitnimmst, dürfte das kein Problem sein.
es heißt im Einzelhandel immer wieder „Abgabe an
Wiederverkäufer nur in haushaltsüblichen Mengen gestattet“.
Was kann ich mir darunter vorstellen?
Wie Sven schon schrieb, ist dieser Zusatz ein Hinweis auf Dumping angebote.
Wenn ich z.B. eine Frittenbude betreiben würde, könnte ich
eine Palette Cola bei Aldi, Norma usw. kaufen und diese dann
in meinem Betrieb weiter verkaufen oder nur für mich zum
Privatverzehr?.
Was Du damit machst kann Aldi, Norma etc. eh nicht kontrollieren. Es geht ausschliesslich um die Menge. Dies liegt dann im Ermessen des Verkäufers bzw. des Marktleiters. Der Zusatz soll sicherstellen, das du den Markt nicht auf Herausgabe von grossen Mengen verklagen kannst.
Bei 7 Paletten wäre das dann nicht mehr zulässig, da nicht
„haushaltsüblich“??
i.d.R. ja
Wer kann mir bei der Begiffsdefinition „Einzelhändler“ und
„Wiederverkäufer“ mit Gesetzestexten oder sonstigen
rechtlichen Hinweisen weiterhelfen?
Ich denke dies findet sich eher in der Rechtssprechung als im Gesetzestext. Dies wird wohl auf Mengen abheben, die eine Durchschnittsfamilie (3,5 Kopf) in einem gewissen Zeitraum (Tipp: 7-14 Tage) verbraucht.