Zu wenig Miete gezahlt - Verjährung?

Ich habe auf Grund eines Rechenfehlers meinerseits seit einiger Zeit (Micha

´tach,

erstens,wenn das unter einem jahr ist,kannste diesen versuch sowieso vergessen.
2. find ich es eine frechheit von dir, aus diesem fehler jetzt profit schlagen zu wollen.

freu dich ueber die gewonnen zinsen,vom geld,was deinem vermieter gehört und überweis´das geld jetzt korrekt.

Sven.

§ 197 BGB Vierjährige Verjährungsfrist

In vier Jahren verjähren die Ansprüche auf Rückstände von Zinsen, mit Einschluß der als Zuschlag zu den Zinsen zum Zwecke allmählicher Tilgung des Kapitals zu entrichtenden Beträge, die Ansprüche auf Rückstände von Miete und Pacht, soweit sie nicht unter die Vorschrift des § 196 Abs. 1 Nr. 6 fallen, und die Ansprüche auf Rückstände von Renten, Auszugsleistungen, Besoldungen, Wartegeldern, Ruhegehalten, Unterhaltsbeiträgen und allen anderen regelmäßig wiederkehrenden Leistungen.

Fassung: 19.06.2001
Fundstellen: RGBl. 1896 S. 195; BGBl. I 2001 S. 1149
Inkraft: 01.09.2001

Hallo Michael,

die Mietnachforderungen verjähren nach 4 Jahren. Ich würde die Nachzahlung unbedingt umgehend leisten. Selbst wenn es nicht aufgefallen sein sollte - was ich anzweifle - sind mehr als zwei Monatsmieten zu wenig bezahlt ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Wenn aber keine eindeutige Aufschlüsselung der Nebenkostenvorauszahlungen bei der Überweisung vorgenommen wurde, so kann ich mir vorstellen, dass die Miete intern bei der Gesellchaft schon richtig verbucht ist. Du bekommst mit der Nebenkostenabrechnung eben nun eine wesentlich höhere Nachzahlung, weil das zu wenig gezahlte Geld als geringere Vorauszahlungen angerechnet sind. Üblicherweise müssen nämlich auf Gesamtmietzahlungen (Miete und Nebenkosten in einem Betrag ohne detaillierte Darstellung) zuerst dei Mietzahlungen verbucht werden und der Restbetrag ist als Vorauszahlungen zu buchen. Hintergrund: Mehr als zwei Monatsmieten begründen fristlose Kündigungen, während geringere Nebenkosten, werden Nachforderungen nicht bezahlt, über Mahnverfahren beigetrieen werden müssen. Weniger zahlen, ob Fehler oder Hoffnung, es merkt es niemand, nutzen also nichts . Verbucht der Vermieter nach der gängigen Rechtslage Miete und Rest Nebenkosten kommt das Erwachen mit der Abrechnung.

Gruss Günter

Ich habe auf Grund eines Rechenfehlers meinerseits seit
einiger Zeit (Micha

  1. find ich es eine frechheit von dir, aus diesem fehler jetzt
    profit schlagen zu wollen.

Ganz vorsichtig bitte!
Ich habe nie davon gesprochen, Profit schlagen zu wollen. Es war eine Frage, ob ich von einem Einverständnis ausgehen kann, mehr nicht. Erst lesen, dann meckern! Deine Mitredner konnten auch sachlich bleiben - kannst’a aber noch lernen, bist ja noch jung.

Der Hintergrund ist außerdem ein Ärgernis, daß sich schon über vielen Jahre hinzieht. Ich zeige Reparaturnotwendigkeiten an, aber die Vermietung reagiert nicht, ich bemängel halbherzig erledigte Sanierungsmaßnahmen aber die Vermietung reagiert nicht. All solche Sachen lassen mich nicht gerade fröhlich über die Vermietung nachdenken. Da hätten mich jetzt ehrlich gesagt, die 25 DM unbemerkte Mietschuld nicht weiter verwundert.

Aber das nur zur Erläuterung, warum ich überhaupt hier geschrieben habe. Ich wollte mich nicht als Kleinkrimineller outen.

Beruhigt?
Alles nette Menschen hier.

freu dich ueber die gewonnen zinsen,vom geld,was deinem
vermieter gehört und überweis´das geld jetzt korrekt.

Jawohl! :smile:

bye
Micha

Hallo,

auf Grund Deiner Antwort an Sven melde ich mich nochmnals. Kann es sein, dass Du irgendwann mal eine Mietminderung angedroht hast und Deine Vermietung geht - in Kenntnis der Mängel - davon aus, dass Du die Miete minderst ?

Wichtig ist aber, nachdem Du hier die Probleme näher darstellst, dass Du die Mängel nun schriftlich nochmals Deinem Vermieter mitteilst und einen Termin setzt, wann die Mängel beseitigt sein müssen. Wenn bisher die Mängel nur mündlich gemeldet wurden, dann in dem Schreiben auf diese mündliche Mängelmeldung vom … hinweisen, damit erkennbar ist, dass vor der schriftlichen Erklärung mündliche Erklärungen ohne Erfolg verstrichen sind. In dieser Mängelanzeige hinweisen, dass Du bei weitere Nichtbeseitigung die Miete minderst. Ebenso hinweisen, dass Du sämtlichen Mietzahlungen nur noch unter Vorbehalt, insbesondere unter Vorbehalt einer Mietminderung leistest.

Der Hintergrund ist außerdem ein Ärgernis, daß sich schon über
vielen Jahre hinzieht. Ich zeige Reparaturnotwendigkeiten an,
aber die Vermietung reagiert nicht, ich bemängel halbherzig
erledigte Sanierungsmaßnahmen aber die Vermietung reagiert
nicht. All solche Sachen lassen mich nicht gerade fröhlich
über die Vermietung nachdenken. Da hätten mich jetzt ehrlich
gesagt, die 25 DM unbemerkte Mietschuld nicht weiter
verwundert.

Gruss Günter

Kann es sein, dass Du irgendwann mal eine Mietminderung
angedroht hast

Nein nein, das wollte ich schon einige Male tun, habe es aber nicht.
Ich werde schon alles nachzahlen und die Sache mit meiner Unzufriedenheit gesondert und schriftlich behandeln.

Danke für die vielen Antworten, Kernstück war die Verjährungsfrist, und diese Frage wurde mir ja beantwortet.

bye
Micha