Zustellfrist eines Bußgeldbescheid ?!?!

Hallo WWWler,

kennt jemand das Urteil vom (LG - weiss ich nicht so genau ob LG oder was) Münster, aus dem heraus vorgeht, dass ein Bußgeldbescheid nach (ich glaube es waren …) 28 Tagen NACHWEISLICH zugestellt sein muss, damit es seine rechtsgültigkeit hat???

Ich hatte mal so ein Vordruck von einem Anwalt, welcher sich bei solchen Sachen auf genau das Urteil berufen hat.

Leider HATTE ich diesen Zettel mal und im Inet konnte ich leider auch nichts finden.

WerWeissWas?!?

Danke, Gruß
olli

hallo oliver …

im zusammenhang mit blitzbescheiden habe ich mal von etwas von 3 monaten gehört.

in diesem zusammenhang würde mich eine exakte antwort übrigens auch sehr interessieren, da ich auch noch in freudiger erwartung eines blitzbescheides (etwas arg zu schnell!) bin.

danke für eine genaue antwort auch von mir im voraus :wink:)

gruss refi

hi refi,

es ist in der tat ein interessanter sachbestand. die verjährungsfrist beträgt drei monate, ohne zustellung eines bescheides. mit nachweislicher zustellung eines bescheides vorerst sechs monate bzw. drei jahre.

bei deiner sache ist zu differenzieren, ob ordnungswidrigkeit (bußgeldbescheid) oder schwerwiegenderes verkehrsdelikt (ab ein punkt usw.).

gruß olli

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Hallo Oliver,

kennt jemand das Urteil vom (LG - weiss ich nicht so genau ob
LG oder was) Münster, aus dem heraus vorgeht, dass ein
Bußgeldbescheid nach (ich glaube es waren …) 28 Tagen
NACHWEISLICH zugestellt sein muss, damit es seine
rechtsgültigkeit hat???

Ein Urteil braucht man hier eigentlich nicht, da alles im Gesetz steht.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du nicht nach der Verjährungsfrist fragst, das ist ein eigenes Thema, das die Gerichte bis zur Genüge beschäftigt.

Ein Bußgeldbescheid wird immer „nachweisbar“ zugestellt (Zustellungsurkunde). Zwischen dem Ausstellen des Bescheides und der Zustellung kann einige Zeit vergehen, da (auch im Zeitalter der ADV) noch einige Listen geführt werden, in die der Bescheid eingetragen werden muss.
Die Rechtsprechung hat einen „Geschäftsgang“ von 6 Wochen als durchaus zulässig anerkannt.

Für die Verjährung gilt jedoch: Der Erlass eines Bußgeldbescheides unterbricht die Verjährung nur dann, wenn er innerhalb von 14 Tagen zugestellt wird, ansonsten wird die Verjährung erst mit der Zustellung unterbrochen.

Gruß
HaWeThie

hi nochmal …

in baustelle auf autobahn bei 80km/h bin ich so rund 120km/h gefahren, denke ich. weiss aber eben nicht genau, ob ich die 41km/h drüber geknackt habe oder nicht …

also wohl schwerwiegendes verkehrsdelikt nach deiner definition …

was denkst du, ist da die verjährungsfrist?

danke

refi

hallo,

das kenne ich zuuuuu gut. die schweine blitzen manchmal auch frech…

bei dir ist die geldbuße in jedem fall über €50 und es wird in einer „strafsache“ (weiss nicht ob das der richtige fachausdruck war, bezieht sich aber auf das schwerwiegendere verkehrsdeleikt) ermittelt.

hier muss dir innerhalb von drei vollen monaten etwas zugegangen sein. nicht in jedem fall werden solche sachen mit pzu (post-zustellungs-urkunde) zugestellt. sobald du drauf reagierst, ist es angekommen.

viel glück, olli

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OHA

Hallo nochmal

Da läuft wohl einiges falsch:

es ist in der tat ein interessanter sachbestand.

Anmerkung: entweder Tatbestand oder Sachverhalt
Sachbestand ist ne tolle Wortschöpfung :wink:

die
verjährungsfrist beträgt drei monate, ohne zustellung eines
bescheides. mit nachweislicher zustellung eines bescheides
vorerst sechs monate bzw. drei jahre.

Die Verjährungsfrist beträgt bei VerkehrsOWi drei Monate.
Nach Erlass eines Bußgeldbescheides beträgt sie sechs Monate, wenn der Bescheid innerhalb von 14 Tagen zugestellt wurde. Ansonsten gilt die sechs-Monats-Frist erst ab der Zustellung des Bescheides.
Die zustellung erfolgt förmlich durch Postzustellungsurkunde und ist somit immer nachweisbar.

bei deiner sache ist zu differenzieren, ob ordnungswidrigkeit
(bußgeldbescheid) oder schwerwiegenderes verkehrsdelikt (ab
ein punkt usw.).

Auch wenn es Punkte gibt, liegt nur eine Ordnungswidrigkeit vor (auf gar keinen Fall eine Straftat, wie unten befürchtet wurde).
Für die Verjährungsfristen ist es übrigens egal, ob mit oder ohne Punkte.

Gruß
HaWeThie

nicht frech werden!!
hallo oliver,
auch wenn man sich ärgert, sollte man doch die Kirche im Dorf lassen.

das kenne ich zuuuuu gut. die schweine blitzen manchmal auch
frech…

Jemanden, der seine Arbeit macht als „Schweine“ zu beurteilen, ist eine Frechheit. Ein Schwein ist in meinen Augen der Raser, dem Geschwindigkeitsbegrenzungen egal sind. Und 41 km/h zu schnell kann man auch eigentlich nicht mehr fahrlässig machen.

bei dir ist die geldbuße in jedem fall über €50 und es wird in
einer „strafsache“ (weiss nicht ob das der richtige
fachausdruck war, bezieht sich aber auf das schwerwiegendere
verkehrsdeleikt) ermittelt.

Es ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit.

hier muss dir innerhalb von drei vollen monaten etwas
zugegangen sein.

Leider nein: es muss nur abgeschickt worden sein. Für den Nachweis reicht ein Aktenvermerk („Anhörung ab am …“) aus.
Hier würde in der Behörde niemand schummeln, da ein falscher Aktenvermerk als Urkundenfälschung gilt und, neben einem Strafverfahren, die Entlassung nach sich zieht (auch bei Beamten auf Lebenszeit)

nicht in jedem fall werden solche sachen mit
pzu (post-zustellungs-urkunde) zugestellt. sobald du drauf
reagierst, ist es angekommen.

Bei der Anhörung (oder auch schriftlichen Verwarnung) ist es egal, ob sie ankommt.
Ein Bußgeldbescheid wird jedoch förmlich zugestellt.

Gruß
HaWeThie

gott sei dank. du machst alles richtig. davor ziehe ich doch glatt meinen hut.
ich glaube das du nicht einmal einen führerschein hast oder mit dem auto fahren musst.

im gegensatz zu mir, greifst du hier direkt leute an. das ist unschön.

findest du es richtig, dass beispielsweise 25m hinter einem ortseingangsschild, mit tarnnetzen abgehangen, aus einem gebüsch geblitz wird?

hallo nochmal …

da hier offensichtlich gerade meine strafsache verhandelt wird, möchte ich mal schlichtend eingreifen … es war in einer autobahnbaustelle auf der A2 in der der verkehr auf der linken spur lief. und wenn man gerade am telefonieren (freisprecheinrichtung, ruhig bleiben!) ist, guckt man nicht ständig auf den tacho, will sagen, ich habe mich dem verkehrsfluss mehr oder minder angepasst und nicht gedrängelt oder gar leute genötigt, gas zu geben (es müssten sicherlich noch mehrere eine brief bekommen, denke ich).

das soll keine entschuldigung sein, der fehler und wer ihn begangen hat, liegt wohl auf der hand.
im prinzip ist das aber bei den ca. 70.000 Km, die ich im Jahr als aussendienst zurücklege, noch recht wenig, was ich auf dem kerbholz habe.

naja und zu dem wort „schweine“ … wer denkt sich das nicht, wenn er einen blitzer sieht oder gar geblitzt worden ist. ich meine, ich habe noch ganz andere sachen gedacht in dem moment. solange man es der person nicht ins gesicht sagt - naja :wink:

wir werden der dinge harren, die da kommen werden …

grüsse michael

ich glaube das du nicht einmal einen führerschein hast oder
mit dem auto fahren musst.

25 Jahre unfallfrei.
Bisher nur Verwarnungen, keine Punkte.

im gegensatz zu mir, greifst du hier direkt leute an. das ist
unschön.

Fühlst du dich angegriffen?
Wer sich verteidigt klagt sich an - so heißt es doch, oder? :wink:
Ach ja- hast du nicht Beamte, die ihrem Beruf nachgehen, als „Schweine“ bezeichnet?

findest du es richtig, dass beispielsweise 25m hinter einem
ortseingangsschild, mit tarnnetzen abgehangen, aus einem
gebüsch geblitz wird?

Dummerweise gelten Geeschwindigkeitsbegrenzungen ab dem Schild und nicht erst, wie immer angenommen wird, 80m dahinter.

Siehs doch sportlich: Wie oft fährst du zu schnell und wie oft wirst du geblitzt? Ich glaube, die Bilanz fällt zu deinen Gunsten aus.

Da ja ein Gruß anscheinend nicht erwünscht ist,
verzichte ich auch drauf.

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