Sturz auf eisglatter Straße - Versicherung?

Hallo,

mein Mann ist heute Abend auf der Straße (öffentliche Straße, Sackgasse, ohne Gehwege) gestürzt und liegt jetzt mit Gehirnerschütterung flach. Wir hatten seit dem späten Vormittag Sprühregen, der die Straßen in eine einzige Spiegelfläche verwandelt hat, gestürzt ist er abends gegen 21.00 Uhr.
Durch die Gehirnerschütterung muß er nun liegen; er ist selbständig und hat für diese Woche einen Lehrauftrag an einer Privat-Schule. Ist die Stadt (oder sonstwer) haftbar zu machen für den Verdienstausfall der nächsten Tage?

Danke und Gruß vom
Sams

Hallo,

ich würde sagen Nein, hier besteht kein Anspruch. Die Kommune kann nicht gleichzeitig an allen Orten streuen und darüber hinaus wird sich die Frage erheben, sollte Schadenersatz verlangt werden, was Dein Mann um diese Zeit auf der Strassse bei diesen Witterungsverhältnissen zu suchen hatte. Es stellt sich die Frage, war es notwendig, unaufschiebbar, unter diesen Voraussetzungen auf der Strasse zu sein. Also, ob ihm angelastet werden kann, dass er bei diesem Wetter mit einem Sturz rechnen musste und hätte - weil es nicht dringend gewesen ist - daheim bleiben können. Ausserdem, es sind keine Gehwege vorhanden, daher war besondere Vorsicht beim Begehen der Strasse geboten.

mein Mann ist heute Abend auf der Straße (öffentliche Straße,
Sackgasse, ohne Gehwege) gestürzt und liegt jetzt mit
Gehirnerschütterung flach. Wir hatten seit dem späten
Vormittag Sprühregen, der die Straßen in eine einzige
Spiegelfläche verwandelt hat, gestürzt ist er abends gegen
21.00 Uhr.
Durch die Gehirnerschütterung muß er nun liegen; er ist
selbständig und hat für diese Woche einen Lehrauftrag an einer
Privat-Schule. Ist die Stadt (oder sonstwer) haftbar zu machen
für den Verdienstausfall der nächsten Tage?

Ich schätze doch einmal, dass ein Mann mit einem Lehrauftrag an einer Privatschule einen entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, denn er kann ja auch aus anderen Gründen erkranken.

Gruss Günter

Hallo, Günter!

Danke für die ausführliche und auch einleuchtende Antwort. Nein, leider haben wir keine Versicherung, die ab dem ersten Tag einer Erkrankung einspringt (das wäre für einen Selbständigen so gut wie gar nicht finanzierbar - wir müssen immer 30 Tage selbst „überbrücken“).

Das die Kommune nicht sofort auf allen Straßen räumen kann, verstehe ich. Im Regelfall wird unsere Straße morgens zwischen 5:30 und 6:30 geräumt und gestreut, und zwar sowohl werktags als auch am Wochenende. Darum gingen wir davon aus, daß abends die Straße frei sein sollte.

Okay, was man um 21.00 Uhr auf der Straße zu suchen hat, ist ein Argument. So herum hab ich das noch nicht gesehen.

Ausserdem, es sind keine
Gehwege vorhanden, daher war besondere Vorsicht beim Begehen
der Strasse geboten.

Diesen Absatz verstehe ich allerdings nicht. Sind Gehwege weniger glatt als Straßen?

Insgesamt ist es zwar bedauerlich, aber dann werden wir den Gürtel halt etwas enger schnallen. *schiefgrins* Hauptsache ist jedenfalls, daß nichts Schlimmeres passiert ist. *aufatme*

Danke nochmal und Gruß vom
Sams

Hallo Sams,

Ausserdem, es sind keine
Gehwege vorhanden, daher war besondere Vorsicht beim Begehen
der Strasse geboten.

Diesen Absatz verstehe ich allerdings nicht. Sind Gehwege
weniger glatt als Straßen?

Nein, dies ist nicht aus der Sicht der Glätte zu sehen, sondern aus der Sicht der Tatsache, dass ein Gehweg, wenn vorhanden, gestreut werden muss, sonst haftet der Eigentümer. In eienr Kommune sind die Strassen nach Prioritäten zu räumen und zu streuen. Sackgassen gehören zu den untergeordneten Prioritäten und werden erst gestreut, wenn alle anderen Strassen schon gestreut sind. Aber, grundsätzlich, wer sich auf eine Stzrasse begibt, von dme wird erwartet, dass er bei Glätte eine völlig andere Vorsicht walten lässt wie auf dem Gehweg. Frage mich nicht, weshalb, ich vermute, dass der Hintergrund an der auch mit dieser Frage verbundenen Schadenersatzfordeurng leigen könnte, die gegen eine Kommune gerichtet werdne könnten und da wird dann eben mit dem Begriff „mehr Vorsicht walten lassen“ dem dann abzuweisenden Schaden durch den Gesetzgeber vorgebeugt.

GRuss Günter

Insgesamt ist es zwar bedauerlich, aber dann werden wir den
Gürtel halt etwas enger schnallen. *schiefgrins* Hauptsache
ist jedenfalls, daß nichts Schlimmeres passiert ist. *aufatme*

Danke nochmal und Gruß vom
Sams

Hallo Günther,

ich weiß nicht, ob ich dem folgen kann. Bedenke, ein Gericht, welches Deiner Argumentation folgen würde, würde einer Stadt einen Freibrief ausstellen, nicht zu streuen. Immerhin lagen ja 12 Studnen zwischen Eisregen und Unfall, und das sollte reichen, um auch eine Sackgasse abzustreuen. Hält man das aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens nicht für notwendig, so hat man ein Schild aufzustellen: „kein Winterdienst“. Und von so einem Schild hat Sams nichts erwähnt.

Oliver

Hallo Oliver,

ich weiß nicht, ob ich dem folgen kann. Bedenke, ein Gericht,
welches Deiner Argumentation folgen würde, würde einer Stadt
einen Freibrief ausstellen, nicht zu streuen. Immerhin lagen
ja 12 Studnen zwischen Eisregen und Unfall, und das sollte
reichen, um auch eine Sackgasse abzustreuen. Hält man das
aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens nicht für notwendig,
so hat man ein Schild aufzustellen: „kein Winterdienst“. Und
von so einem Schild hat Sams nichts erwähnt.

Ein Gericht muss keinen Freibrief ausstelen. Die Kommune ist ausser für Durchgangsstrassen nicht verpflichtet, Schnee zu räumen oder Streudienste einzusetzen. Eine Kommune kann jederzeit auch den Winterdienst - mit Ausnahme der Durchgangsstrassen - völlig einstellen. Und eine Sackgasse ist wohl näher am Begriff Privatstrasse zu entscheiden wie darunter, dass der Winterdienst im öffentlichen Interesse ist und nur durch die Räumung die öffentliche Sicherheit unn Ordnung erhalten werden soll. Und das Schild „kein Winterdienst“ ist nicht erforderlich. Ich sehe keine Chance für Schadenersatz.

Gruss Günter